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Also 300m sind bei den von mir betreuten BV noch nicht vorgekommen -außer an der Straße entlang und nicht querbeet. Mit Kabelbrücken kannst du vergessen, die reißt der nächste Bagger wieder um, selbst wenn die 6m hoch ist. Die ziehen in den Neubaugebieten nicht den Arm ein.Nein.
Nochmal für unaufmerksame Hinterherhinker: Den Anschlusspunkt bestimmt der Netzbetreiber, daran kann das Elektro-Unternehmen nichts ändern, ausser gut zureden und dem AG auf Wunsch ein Angebot zu erstellen zur Umsetzung seiner Bedürfnisse.....
Es ist nicht Bestandteil der LV Position "Zähleranschlussschrank entsprechend... Örtlicher EVU Vorschriften... betriebsfertig aufbauen... einschließlich abbauen nach Fertigstellung des Bauvorhabens, Miete für max. 3 Monate Bauzeit. Bei längerer Benutzung Dauer... Je angefangenen Monat..." auch noch eine 300 Meter Strecke mit diversen Straßenbrücken und drei Verteilerschränken rund ums Grundstück kostenlos mitzuliefern!!!
Es liegt an der Bereitschaft und Möglichkeit des Netzbetreiber, wo der Anschlusspunkt gesetzt werden kann. Hier ist weder der Bauherr, noch das ausführende Unternehmen zu irgendwas zu blöd. In einem Neubaugebiet sind das mitunter die Stellen, an denen später die Strasenverteiler installiert werden, da die Kabel im Boden zu den Grundstücken noch nirgends angeschlossen sind, besteht zu diesem Zeitpunkt schlicht keine andere Möglichkeit!
Zu Deutsch, es liegt einfach an dem Gutdünken des zuständigen Mitarbeiter, ob man seinen Baustromverteiler in der Nähe oder www hat. Gibt es denn da gar keine Vorschriften? Wenn der jemanden ärgern will, dann einen km weitweitweg. Da ist doch Koruption Tür und Tor geöffnet - noch einen gelben Schein beipacken und schon steht der dichter dran.