Pflicht zur Nachrüstung eines Erders bei Umstellung von Dachständer auf Erdkabel?

Diskutiere Pflicht zur Nachrüstung eines Erders bei Umstellung von Dachständer auf Erdkabel? im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Gibt es eine Norm, die vorschreibt, dass bei einer Altanlage, TN, (Wohnhaus ohne Blitzschutzanlage), die keinen PA und keinen Fundamenterder...
Ich hatte den TE so verstanden das er wissen wollte ob er einen zb. Tiefenerder zu setzen verpflichtet ist. Das hat aber doch nichts mit dem HES zutun. Wie ego1 es beschrieben hat ist doch korrekt.
Wasserrohre/Heizungsrohre/Gasinnenleitungen/Kommunikationsleitungen/Stahlkonstruktionen und sonstiges werden durch den Hauptotentialausgleich miteinander und mit dem Schutzleiter des Gebäudes verbunden. In neu errichteten Gebäuden ist zusätzlich seit vielen Jahren die Errichtung eines Erder erforderlich.
 
@ego1 das war nur eine Anfrage auf Deinen Beitrag #8 ! Den ein Hauptpotentialausgleich benötigt zwingend einen Erder ! Das Muss aber kein lokaler Erder sein und da besteht der kleine aber feine Unterschied !
 
Genau @bigdie und bei der Gesellenprüfung wärst du da durchgefallen. Der Sinn eines Potentialausgleichs ist es alle daran angeschlossenen nichtaktive Leiter auf gleiches Potential und zwar das der Erde zu bringen! Deshalb ist der PA auch an der HES angeschlossen. So und im TN-C-Netz existiert sehr wohl ein Erder, den der PEN ist ausreichend geerdet auch ohne den lokalen Erder und im TT-Netz ist der lokale Erder zwingend erforderlich.
Nö, den PA gab es schon, als es noch keine Erder in Häusern gab.
Das man einen Erder im TT-Netz braucht, hat niemand bestritten, das Hat aber mit dem TN Netz nichts zu tun. Dort reichte früher der PEN. Keine Ahnung, seit wann Fundamenterder beim Bau vorgeschrieben sind, Mein Haus hat auch keinen. Ich hab vor 15 Jahren die Kellerwände trocken gelegt und da einen Ringerder ums Haus gelegt. Trotzdem hatte das vorher schon Potentialausgleich.
 
Den ein Hauptpotentialausgleich benötigt zwingend einen Erder ! Das Muss aber kein lokaler Erder sein und da besteht der kleine aber feine Unterschied !

Das bringt es doch auf den Punkt.
 
@ Bigdie ja da diente als Erder die Wasserleitung oder die Gasleitung und seit rund 30 Jahren sind die nicht mehr als Erder zulässig ! Da gibt es sogar eine Nachrüstforderung !

Früher wurden Gas- und Wasserleitungen zu Erdungszwecken genutzt. Das ist bereits seit 1. Oktober 1990 verboten. – Quelle: SWN erneuern Wasserrohre: Ärger um die Elektro-Erdung | shz.de ©2020
 
Zuletzt bearbeitet:
Gasleitungen sind schon seit 40 Jahren isoliert und außerdem hat auch nicht jeder Gas und Wasser, bzw haben viele einen eigenen Brunnen.
 
Wie ich dieses winden wie ein Wurm mancher Leute leiden kann!

Es stand niemals zur Debatte ob der VNB auf einen Erder verzichten kann, es ging immer nur um das Gebäude des TE bzw. seines Kunden!

Aber nachdem der Rotschopf sich hier wieder selber das Wort dreimal im Munde rumgedreht hat, wird er wohl recht haben. Amen!
 
könnte sogar funktionieren wenn der Stab Verbindung zum Geländer hat :p
 
Die Anlage ist ohne PA über Dachständer wohl schon nicht fachgerecht umgesetzt gewesen, hier wird dann im Endeffekt nur die Nachbesserung der Mängel der Anlage gefordert.
Von wann ist denn die Anlage? selbst in den 60ern war schon ein gewisses Maß an Potentialausgleich zwingend um zu setzen.

Die Anlage ist wahrscheinlich von etwa 1970. Genau kann sich da keiner mehr erinnern. Und es ist wahrscheinlich heute schwer nachzuvollziehen, ob die Sache damals normkonform errichtet wurde?
 
Es stand niemals zur Debatte ob der VNB auf einen Erder verzichten kann, es ging immer nur um das Gebäude des TE bzw. seines Kunden!

Der besagte Hausbesitzer wird vielleicht mein zukünftiger Kunde?

Die Vorgeschichte stellt sich so dar:

Wie schon geschrieben, da Bayernwerk die ganze Gegend verkabelt, trugen sie dem Hausbesitzer an, ob er nicht von Freileitung auf Erdkabelanschluss umstellen will. Ansonsten würde das Erdkabel nur bis zum letzten Mast seiner 400V Freileitung gelegt und bei ihm im Haus bliebe alles beim alten Dachständeranschluss.

So hat sich der Hausbesitzer drei Angebote erstellen lassen und natürlich das Günstigste genommen.

Nach Teil-Ausführung der Arbeiten erhielt er die Rechnung und die war mehr als doppelt so hoch.
Die Begründung, dass bei dem Telefonat mit dem Kunden, die tatsächlichen Kosten nicht genau abschätzbar waren.
Mehraufwand im Vergleich zum Angebot sei entstanden durch fehlende Erdung, Tiefenerder in Edelstahl musste errichtet werden.


Der Kunde hat auch das Problem, dass die Umstellung auf Erdkabelanschluss nicht komplett vollzogen werden konnte, da der Versorger die Stichleitung zum Kunden am Trafo noch nicht angeschlossen hat.

Der Baufortschritt stellt sich so dar: Versorger setzte Säule an die Hauswand, der Elektriker verlegte die Steigleitung von der Säule bis zu einem neu gesetzten Abzweigkasten im Dachboden in der Nähe des alten Dachständer-HAK. Außerdem, direkt neben der Säule wurde der strittige Tiefenerder gesetzt und mit 16mm² an die zugehörige PEN Klemme gehängt.

Und jetzt gibt es Streit, weil effektiv nur der Erder alleine Kosten von 750 Euronen verursacht hat.

Heute habe ich mir die Sache angeschaut und zuerst mal den Ausbreitungswiderstand des strittigen Erders gemessen.
 
den du uns aber nicht verraten willst?

Aus bestimmten Gründen würde ich den Messwert gerne momentan nicht verraten, sorry.

Aber sagen wir mal so, welchen Wert würdest Du für den Preis 750,- für akzeptabel halten?

So dass der Kunde auch einen gewissen Nutzen davon hätte. Das ist ja auch in der Fachwelt sehr umstritten.

Eigentlich wäre bei dem Kunden der fehlende Potenzialausgleich das Hauptproblem, um das man sich primär kümmern sollte, um die Sicherheit zu verbessern.
Aber da muss ich mir die Anlage erst genauer ansehen, die nächsten Tage.
 
Wo ist das Problem? Der Tiefenerder war und ist kein Bestandteil des Angebots und damit auch keine vereinbarte Leistung.
Nur mal zum Nachdenken hätte der Kunde gesagt macht doch das so, das ihr am Mast neu einspeist wären ihm gar keine Kosten entstanden. So hat der Netzbetreiber den Hak neu gesetzt und die Hauptleitung wurde auf Kosten des Kunden erneuert . Aber auch das hat mit dem fehlendem Erder rein gar nichts zu tun.
Hier dient zur Zeit der Erder nur dem Netzbetreiber indem er Seinen PEN stützt ! Auch der fehlende Potentialausgleich stellt zwar einen Mangel dar und sollte errichtet werden . Aber auch das hat mit der Umstellung von Freileitung auf Erdanschluss rein gar nichts zu tun.
 
Der Elektriker kann doch wohl nicht erwarten, das er einfach zusätzlich zu den Angebotenen Leistungen unverlangt einen Erder erstellt und anstandslos vergütet bekommt?
Unabhängig davon, ob der nun benötigt wird (es kann ja auch ein WErdungspflichtiger Antennenmast oder ein Blitzstromableiter vorhanden sein) oder eben nicht?
 
Naja nehmen wir mal an, das EVU verlangt einen Erder. Fundamenterder gibt es nicht und kann man auch nicht nachrüsten. Es gibt keinen äußeren Blitzschutz und auch keine Antenne außerhalb des Schutzbereichs vom Haus. Dann gibt es auch keine Norm, wie eine Erdungsanlage auszusehen hat. Wenn ich also einen 1,5m Kreuzerder im Blumenbeet versenke ist der Forderung genüge getan. Es gibt auch keine normative Anforderung zum Erdungswiderstand. Beim Erder für Blitzschutz ist kleiner 10 Ohm empfohlen.
Die einfachste Methode wäre ein Erder im Graben der Versorgungsleitung gewesen. Hätte sicher keine 50€ gekostet ebenso wie der Kreuzstaberder.
Gibt es eine Antenne auf dem Dach, sieht die Sache etwas anders aus. Aber 750€ würde ich auch nicht zahlen wollen.
 
Nachtrag: Wenn der Netzbetreiber seine Freileitungen gegen Erdkabel tauscht ist das seine Sache und nicht die Sache der Kunden!
Bis zu den oberen Anschlussklemmen des HAK bewegst du dich im Netz des Netzbetreibers . Erst ab diesen Klemmen beginnt deine Kundenanlage!
 
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