Neutralleiter-Trennklemmen jetzt Pflicht?

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Mir ist zu Ohren gekommen, dass jetzt Neutralleiter-Trennklemmen in allen Verteilungen Pflicht ist. Wer kann dazu mehr sagen? (Verordnung, Textstelle, etc)
 
Dazu findet man z.B.: das hier https://www.hensel-electric.de/media/docs/docs_de/service/e-tipp/2018-1-elektrotipp.pdf

Also bei den in AT gängigen 1+N poligen LS hinfällig.

DIN VDE 0100-718, deren Übergangsfrist 2016 abgelaufen ist, fordert die Isolationswiderstandsmessung ohne Abklemmen des Neutralleiters für öffentliche Einrichtungen und Arbeitsstätten. Abschnitt 421.8: "Die Haupt- und Unterverteiler sind so auszuführen, dass eine einfache Messung des Isolationswiderstands aller Leiter gegen Erde jedes einzelnen Stromkreises möglich ist. Bei Leiterquerschnitten unter 10 mm2 muss diese Messung ohne Abklemmen des Neutralleiters möglich sein, z. B. durch den Einbau von NeutralleiterTrennklemmen."
 
Irreführender Marketingtrick der Fa. Hensel, durch den diese Fa. bei mir viel Ansehenen verloren hat. Mehr nicht.
 
Ja, diese Behauptung kenne ich, aber nicht die Verordnung dazu. Und dass eine regelmäßige Wiederholungsprüfung diese Trennklemmen vorschreibt, ist bis jetzt die Behauptung eines einzelnen Herstellers - aktuelle Verteilerkästen z.B. von Hager haben diese Trennklemmen nicht. Also ich kann dies aus der zitierten DIN nicht herleiten, dass diese Klemmen Vorschrift sind, was ja zwangsläufig zu weiteren Dingen* führen würde
Und diese Pflicht zur Wiederholungsprüfungen beziehen sich meines Wissen nur auf gewerbliche und öffentliche Anlagen, die rein privat genutzten bleiben ja unberührt. Wo es allerdings eine Grauzone bei zur reinen Wohnzwecken vermieteten Objekten gibt.


*) Dies wären ein vierpoliger Hauptschalter und ein genauer Stromlaufplan mit Klemmenbezeichnung.
 
diese Trennklemmen sind auch nicht vorgeschrieben.
Sie sind eben nur eine der Lösungen um eine Isolationswiderstandsmessung ohne Abklemmen des Neutralleiters zu ermöglichen.
 
Irreführender Marketingtrick der Fa. Hensel, durch den diese Fa. bei mir viel Ansehenen verloren hat. Mehr nicht.
Ich würde diese versteckten Trennstellen auch als Schwachpunkt sehen. Zusätzliche Kontaktstelle - zusätzlicher Übergangswiderstand und Gefahr des schwebenden Sternpunktes, wenn die Trennstelle nicht wieder 100% kontaktiert wurde.
 
diese Trennklemmen sind auch nicht vorgeschrieben.
Sie sind eben nur eine der Lösungen um eine Isolationswiderstandsmessung ohne Abklemmen des Neutralleiters zu ermöglichen.
Anlagen in Privatwohnungen sind ja überschaubar - könnte man diese nicht gruppenweise hinterm FI prüfen? Da sind die zusammengerechneten Leitungslängen ja nicht größer als in ausgedehnteren Bürotrakten.
Und wie den die Haftungsfrage geregelt, wenn dabei ein Endgerät zerstört wird?
 
Anlagen in Privatwohnungen sind ja überschaubar - könnte man diese nicht gruppenweise hinterm FI prüfen? Da sind die zusammengerechneten Leitungslängen ja nicht größer als in ausgedehnteren Bürotrakten.
Tja, da geht es ja schon los...wie wird gemessen?!
Ich bezweifel das die meisten "E-Checks" im privaten Umfeld bei Bestandsanlagen was die Iso-Messung betrifft überhaupt aussagekräftig sind. Das würde ja mitunter voraussetzen, dass das ganze Leitungsnetz "on" ist, also alle Schalter geschossen. Desweiteren ist ja eine Trennung des N in vielen Fällen nur durch abklemmen möglich und kaum einen Stromkreis zuortbar. Wie wird denn teilweise selbst heute noch verdrahtet, alle blauen in die Hand, abisolieren und anschliessen wie sie kommen. Dann sollte bei einer vernüftigen Messung keine Verbrauchen angeschlossen sein, insbesondere Leuchten mit Elektronik. Theoretisch kannste die Gesamtanlage messen und wenn der Wert OK ist, können einzelne Stromkreise nicht "schlechter" sein, nur ist das halt im Privaten kaum bis unmöglich umsetzbar.

Und wie den die Haftungsfrage geregelt, wenn dabei ein Endgerät zerstört wird?
Die ist schon lange geregelt, wenn du was kaputt machst mit Messungen, dann bist du, bzw dein Arbeitgeber haftend, denn du musst ja durch deine Befähigung wissen wann du was wie messen kannst und darfst ^^
 
Die ist schon lange geregelt, wenn du was kaputt machst mit Messungen, dann bist du, bzw dein Arbeitgeber haftend, denn du musst ja durch deine Befähigung wissen wann du was wie messen kannst und darfst ^^
Was wiederum in die Dienstleistung mit eingepreist wird. Ich stelle mir solche Überprüfung zeitlich schon aufwändiger vor. Man müsste vor der Messung sämtliche Geräte vom Stromnetz trennen also durch das ganze Haus laufen, in jeder Ecke schauen, ob dort eine Steckdose ist und evtl herausziehen, Wenn die Schrankwand davor steht schon schwieriger. In der Küche evtl. alle Geräte ausbauen, um an den Stecker zu kommen. Leuchtmittel herausschrauben, wer weiß ob die LED-Teile oder elektronische Netzteile das überleben und wo rausschrauben nicht geht, Leuchte abklemmen. Solche Isolationsprüfung - richtig durchgeführt - wäre ein unverhältnismäßiger Aufwand - nicht nur im Privatbereich.

Im Gewerblichen ginge es störungsfrei nur, wenn keiner arbeitet und Server heruntergefahren und Notstrromanlagen abgeklemmt sind. Ich denke mal die Anzahl der Richtung umfassend geprüften Anlagen dürften im unteren Promillebereich sein.
 
Man könnte ja erstmal eine Probemessung für jeden Stromkreis mit 250V machen. So findet man zumindest heraus wo Geräte angeschlossen sein können. Messtechnisch sinnlos, da die Netzspannung schon 315V bietet aber um mögliche "Opfer" der 500V zu finden anwendbar.
 
Ja, diese Behauptung kenne ich, aber nicht die Verordnung dazu.
DIN VDE 0100-718
718.42
421 Schutz gegen Brände, verursacht durch elektrische Betriebsmittel
Schutz gegen thermische Auswirkungen
Ergänze das Folgende:
718.421.8 Die Haupt- und Unterverteilungen sind so auszuführen, dass eine einfache Messung des Isolationswiderstands aller Leiter gegen Erde jedes einzelnen abgehenden Stromkreises möglich ist. Bei Leiterquerschnitten unter 10 mm2 muss diese Messung ohne Abklemmen des Neutralleiters möglich sein, z. B. durch den Einbau von Neutralleiter-Trennklemmen.

Dieser Teil der Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) enthält zusätzliche Anforderungen für elektrische Anlagen in öffentlichen Einrichtungen und in Arbeitsstätten.

In Wohnhäusern halte ich die Installation von Reihenklemmen mit Neutralleiter-Trennklemmen durchaus für wünschenswert, weil die Kontrolle und Fehlersuche massiv erleichtert wird. Das kostet aber Zeit, Platz und Material.

Dass Hensel plakativ in den Überschriften "jetzt Pflicht in allen Verteilern" schreibt und nur im Fließtext darauf hinweist, dass das längst nicht überall gilt, finde ich nicht gut.
Man muss allerdings beachten, dass der Anwendungsbereich der in der Broschüre beworbenen Verteiler vorwiegend im gewerblichen Bereich liegt.
Für die "AK"-Baureihe von Spelsberg gilt das auch, hier werfe ich die mitgelieferten PE-/N-Klemmschienen regelmäßig weg oder greife gleich zur "plus"-Variante.
 
Fakt ist aber auch, nach all den Informationen, das es nach DIN-VDE 0100-718 eben nicht Pflicht ist. Allerdings ist auch Fakt das es das einfachste Mittel der Wahl ist, weswegen es ja im gewerblichen (fast) immer Anwendung findet. Ich persönlich finde das auch überhaupt nicht nachteilig, wenn gescheit gemacht und vorallem RICHTIG beschriftet ^^

Klar hat es auch Nachteile, wie das der N-Schieber nicht richtig kontaktiert wird etc. Allerdings hat da ja auch nur die Fachkraft was dran verloren und nicht der ambitionierte Bäckerlehrling von neben an. Da beisst sich die Katze nämlich wieder selbst in den Schwanz, macht man es richtig, passiert auch nix :)

Auch klar ist das es wünschenswert im Privaten wäre, aber das wird wohl aber erst dann kommen, wenn der "E-Check" alle 4 Jahre verpflichtend wird...oder ist er das nicht schon, hab ich zumindest hier schon öfters gelesen :rolleyes: ...

also kommt das wohl in den nächsten 50 Jahre eher nicht, und danach, muss ich ehrlich sagen, ist mir das völlig egal :D

PS.
Nix gegen Bäckerlehrlinge, nicht dass das wer falsch versteht :cool:
 
Klar hat es auch Nachteile, wie das der N-Schieber nicht richtig kontaktiert wird etc. Allerdings hat da ja auch nur die Fachkraft was dran verloren und nicht der ambitionierte Bäckerlehrling von neben an. Da beisst sich die Katze nämlich wieder selbst in den Schwanz, macht man es richtig, passiert auch nix :)
Da reicht es schon, wenn ein unwissender Ele oder fachlich versierter Laie denkt, diese Schlitze wären zur Freigabe der Leitung aus der Federklemme. Oder einfach vergessen wird diesen Schalter nach der Messung wieder zu aktivieren und messtechnisch auf einen niedrigen Durchgang zu überprüfen. Gerade im gewerblichen, wo einzelne Stromkreise gerne über Stunden bis Anschlag gefahren werden, sehe ich die Gefahr, dass diese Trennstelle wegen der thermischen Dauerbelastung aufgibt, denn jede Trennstelle bedeutet auch einen kleinen Übergangswiderstand. Bei aufgeteilten Drehstromkreisen kann das fatal werden.

Auch klar ist das es wünschenswert im Privaten wäre, aber das wird wohl aber erst dann kommen, wenn der "E-Check" alle 4 Jahre verpflichtend wird...oder ist er das nicht schon, hab ich zumindest hier schon öfters gelesen :rolleyes: ...

also kommt das wohl in den nächsten 50 Jahre eher nicht, und danach, muss ich ehrlich sagen, ist mir das völlig egal :D
Ja, dieses Märchen hält sich genauso hartnäckig, wie dass, das die Schachtringe der Abwasserleitungen auf den neueren Standard zu tauschen wäre, wenn diese nicht Druckwasserdicht sind. Man darf ganz einfach nicht vergessen, dass der Spaß von irgendjemanden bezahlt werden muss. Dann müsste aber ein sogenanntes Bezikselektrikerwesen eingeführt werden, dessen Berechtigte diese Prüfung in einem festen Bezirk zu festen Gebühren (z.B. Begehungsgebühr pro Raum bis 10qm 3,50€) abrechnet.
 
Dass Hensel plakativ in den Überschriften "jetzt Pflicht in allen Verteilern" schreibt und nur im Fließtext darauf hinweist, dass das längst nicht überall gilt, finde ich nicht gut.

So ist es. Und da wo es "jetzt" angeblich Pflicht ist, war es dies auch vorher schon seit langem.

Im grunde genommen viel Wind um nichts!
Traurig!
 
Die Trennstellen des N sind nur erforderlich um die Messung Leiter zu N zu ermöglichen. Für die Isomessung N zu PE nach einem FI sind sie nicht erforderlich . Denn der FI trennt alle aktiven Leiter inklusive des N. Und selbst wenn da ein Verbraucher zwischen L und N hängt muss die Messung zwischen L und PE sowie zwischen N und PE da mehr als 2 Megaohm ergeben ! Und bei Verpennten Anlagen darf es keine Trennstellen im PEN geben !
Trennschlitten in Größeren Anlagen dienen der erleichterten Fehlersuche ! und Ermöglichen somit auch das leichtere Allpolige Freischalten des Stromkreises , da auch der mögliche Erdschluss zwischen N und PE abgeschaltet werden kann. Wie schon mehrmals gesagt ist Stand der Technik der FI/LS und der macht die Trennschlitten genau wie 2 (4) Polige LS überflüssig!
Noch ein Hinweis der Elektriker der eine Trennstelle öffnet, sollte schon Wissen was er da tut !
@Www Auch Trennschlitten müssen den zulässigen Strom dauernd führen können . Sie sind nichts anderes auch als normale Verbindungsstellen mit allen Nachteilen .
 
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