35A oder 50A SLS

Diskutiere 35A oder 50A SLS im Installation von Leitungen und Betriebsmitteln Forum im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK; Du , nochmal, das ist mit dem Netzbetreiber zu klären. Nicht anders! Deine private interpretation der Dinge tut dabei nichts zu Sache!

  1. ego1

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    Du , nochmal, das ist mit dem Netzbetreiber zu klären. Nicht anders!
    Deine private interpretation der Dinge tut dabei nichts zu Sache!
     
  2. #42 EBC41, 15.03.2023
    Zuletzt bearbeitet: 15.03.2023
    EBC41

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    Das ist keine private Interpretation der Dinge, sondern Tatsache. Ich kenne diese Geschichten von konkreten Fällen. Letztendlich lief es so, wie ich das plante.

    Du wirst doch nicht glauben, dass der Netzbetreiber willkürlich die 63A jetzigen maximalen Anlagenstrom zurückfahren kann. Der Abnehmer hat für dieses Recht irgendwann bezahlt und dann gibt es definitiv keine Reduzierung. Wie kommt man nur auf so eine weltfremde Idee?

    Es gibt bei mir in der Nachbarschaft Abnehmer, die anlässlich der Errichtung einer PV-Anlage einen neuen Zählerschrank erhielten. Vorher hatte er nur Hausanschlusssicherungen 50A, die den maximalen Anlagenstrom definierten. Die Fachfirma meinte nun, 35A SLS vor den Zähler setzen zu müssen. Ich kam ein paar Tage, nachdem diese Fachfirma den Zählerschrank installiert hatte und die PV in Betrieb ging, dort vorbei, um ein wenig zu spionieren, wie die das so machen. Als ich die 35A SLS entdeckte, meinte ich zum Abnehmer, damit würde er nicht weit kommen. Und drängte ihn dazu, die Fachfirma nochmal antanzen zu lassen und hier 50A SLS einzubauen. Zuerst meinte er, die von der Fachfirma müssten doch wissen, was richtig ist und wollte nichts unternehmen. Doch prompt, ein paar Tage später lösten die 35A SLS aus. Also ließ er die Firma doch antanzen und kostenlos 50A SLS einbauen. Die HAS erhöhten sie auf 63A. Wie das die Firma mit dem Netzbetreiber ausmachte, weiss ich nicht. Aber der Abnehmer musste keinen Baukostenzuschuss wegen Leistungserhöhung bezahlen.

    So sieht es in der Praxis aus! Keine "private Interpretation der Dinge" von mir.

    Bei den von mir installierten Zählerschränken wäre ich nie auf die Idee gekommen, den vorigen Anlagenstrom zu reduzieren.
     
  3. ego1

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    Das hörte sich in Beitrag #20 als ich dich um konkrete Erfahrung mit dieser Situation gefragt habe aber noch anders an.

    Sei es drum.
     
  4. EBC41

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    Nein, in diesem Beitrag ging es doch prinzipiell um die Frage, ob man bei einer kleinen Anlage mit 5kW geplanter PV, die vorhandene Zählertafel noch verwenden dürfte.

    Wobei ich antwortete, dass ich 30kW Anlagen errichtet habe, als Einspeiseanlage mit Extra-Zähler. Bei diesen kommt man mangels Platz für den zweiten Zähler nicht darum herum, einen neuen Zählerschrank zu verbauen.

    In #42 geht es auch um eine 30kW Einspeise-Anlage, weswegen ein neuer Schrank notwendig wurde, aber konkret um das Problem, dass der vorher alleine durch die HAS definierte maximale Anlagenstrom (der Verbrauchsseite) nicht durch Einbau kleinerer SLS reduziert werden kann / darf.

    Es gibt scheinbar Fachfirmen, die trauen sich nicht, das von mir vertretene Konzept durchzusetzen und den richtigen SLS einzubauen, weil sie meinen, Standard sei 35A SLS in der Gegend, das steht so in der Norm oder TAB.
     
  5. ego1

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    Es schaut halt ganz einfach absolut dämlich aus, wenn der Zählermonteur wieder fährt und der Kunde dich fragt ob du zu blöd dafür bist!
    Aber wie gesagt, du kannst das halten wie du möchtest!
     
  6. EBC41

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    Das ist schon richtig auch. Aber in dem von mir geschilderten Fall fragte sich der Kunde, ob die Fachfirma zu blöd war, den Leistungsbedarf der Kundenanlage richtig einzuschätzen. Ein landwirtschaftliches Anwesen mit Betriebsleiter- und Austragswohnung, dazu Milchviehhaltung usw. dem verpasste die Fachfirma 35A SLS für alles, weil sie dachten, das wäre norm- und TAB-gerecht.
     
  7. cool20

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    Und besser kann man in die Scheiße nicht greifen, HAK Sicherung ohne Genehmigung vom Netzbetreiber erhöht. Ist ja auch nicht so das wir daran die Selektivitäten im Netz berechnen, passt die nicht mehr haben die VNBs wieder ein Problem. Die meisten Elektriker denken auch wir wüssten nicht was verbaut ist, leider wissen wir ziemlich genau was verbaut ist. Warum weil digital im System hinterlegt wird.

    Zum Thema Zählerschrank der TE wird wohl ein neuen brauchen, ich meine die Mehrwertsteuer kann man sich ja auch noch zurück hohlen. Besser geht es eigentlich nicht, angesichts des Alters.
     
  8. EBC41

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    Wie geschrieben, ich kann nicht definitiv sagen, ob sie das im Einvernehmen oder eigenmächtig gemacht haben? Wahrscheinlich schon vereinbart.

    Aber Du wirst mit zustimmen, dass der Abnehmer ein Recht darauf hat, wieder mit dem gleichen maximalen Anlagenstrom zu fahren, als vor der Umstellung auf SLS?

    Wenn es knapp wäre, setzt man als SLS und HAK die gleiche Stromstärke. Habe ich auch schon gesehen.
     
  9. ego1

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    Das hat ja niemand bezweifelt. Darf er ja auch.
    Nur muss er dann eine indirekte Messung aufbauen lassen!
     
  10. #50 Pumukel, 16.03.2023
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    nach meinem Wissen geht Direktmessung bis 63 A.
     
  11. ego1

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    Ja, aber wie ich hier bereits x-mal versucht habe zu erklären nur bei Aussetzbetrieb, und nicht bei PV-Einspeisung!
     
    Octavian1977 gefällt das.
  12. EBC41

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    aber der TE betreibt nur eine PV mit 5 kW

    PV geht bis 30kW immer ohne Wandlermessung.




    Um es nochmal zusammenzufassen:

    Direktmessung geht bei Bezug (mit Aussetzbetrieb) bis 63A und 16mm² Zählerkabelbaum.

    PV-Anlage geht bis 30kW (44A max. Betriebsstrom mit SLS 50A) mit 16mm²


    Der TE hat eine PV mit 5kW und die geht mit 63A SLS 16mm² Kabelbaum als Eigenverbrauchsanlage.

    Der TE könnte auch eine PV-Anlage mit 30kW an einem 16mm² Zälerkabelbaum und 63A SLS betreiben.


    l
     
  13. #53 Octavian1977, 17.03.2023
    Octavian1977

    Octavian1977 Moderator

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    Mal abgesehen davon ist die irgendwann mal eingesetzte Sicherung im Hausanschluß oder vor dem Zähler kein Bestandteil eines Anschlußvertrages.
    klar muß für eine bestimmte Leistung mindestens eine bestimmte Sicherung vorgesehen werden, aber nur weil 63A im HAK sitzen ergibt sich daraus nicht automatisch, daß der Kunde daran 44kW Leistung ziehen darf.

    Die Leistung welche der Kunde ziehen darf kann man beim Netzbetreiber erfragen, üblicherweise werden Wohneinheiten ohne elektrische Heizung mit 14,5kVA veranschlagt.
     
  14. ego1

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    Schön, das du deine deine private Meinung noch mal dargerstellt hast.
    Was aber bringt das dem TE? Der muss sich an die Vorgabe des VNB halten, nicht an das was ein Forenuser für richtig hält!
     
  15. EBC41

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    Man muss den Leuten schon erzählen, was Sache ist, damit sie nicht über den Tisch gezogen werden von übereifrigen Paragraphenreitern.

    Du wirst mir hier nicht erzählen können, dass das nur meine "Privatmeinung" ist. Im übrigen erläutere ich die von dir in #38 in die Runde geworfene Tabelle.

    Dann würde ich gerne wissen, was in meiner Zusammenfassung in #52 nicht zu dieser von dir geposteten Tabelle passen soll?
     
  16. EBC41

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    Wenn 63A im HAK sind, und sonst keine den maximalen Anlagenstrom begrenzenden Vorrichtungen existieren, bin ich so frei, diese Stromstärke bzw. entsprechende Leistung auch auszunutzen. Bei uns in der Gegend ist das allgemein so üblich. Schließlich hat man irgendwann für die Größe dieses Hausanschlusses bezahlt und auch für die entsprechenden Kupferquerschnitte in der Hausinstallation.

    Das wäre ja lustig. In Deutschland werden normmäßig die Leute gezwungen, dicke Kupferquerschnitte zu bezahlen für Hauptleitungen und Unterverteilungszuleitungen usw. und wenn man die entsprechende Leistung mal benötigen würde, dürfte man das nicht.

    Zum Beispiel, der Netzbetreiber verlangt bei der Hauptleitung, einen maximalen Spannungsfall von 0,5% einzuhalten und zwar gerechnet nicht nach der SLS-Größe, sondern nach Größe der HAS; und wenn es ein besonders diensteifriger Sachbearbeiter ist, reitet er auf der Wechselstromformel herum.
    Als Schlussfolgerung aus diesen Forderungen sehe ich nicht ein, mich mit 14,5 kW begnügen zu müssen.

    Diese 14,5 kW sind doch nur eine durchschnittliche Rechengröße, um den mittleren Bedarf von Ortschaften einzuschätzen.

    Und wenn man einmal z.B. wegen Baustelle, eine Leistung benötigt, die die ganze Stromstärke der SLS oder der HAS fordert, werden die wenigsten so dumm sein hier nachzufragen, ob das gnädigerweise erlaubt wäre.

    Da geht es schon los, wenn man wegen Wasserschadens nur mal eine ordentliche Heizleistung für ein paar Tage brauchen würde.

    Wenn der TE sich breitklopfen ließe zu einer Reduzierung von 63A auf zum Beispiel 35A hätte er genau in so einem Fall ein Problem.
    Das wieder zu lösen, kostet ihm viel Geld und bürokratischen Aufwand.

    Mal darüber nachdenken, ich erzähle das hier nicht nur, weil es meine "Privatmeinung" ist. Ich kenne diese Scherze zur Genoge aus der Praxis.
     
  17. #57 Pumukel, 17.03.2023
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    Nochmal @EBC41 Die Anschlussleistung legt der Netzbetreiber fest und nicht du. Und wenn da im Hak 63 A NH drin sind und er laut TAB Selektivität zur NH fordert musst du die Einhalten . Das war ja auch der Grund warum da SLS entwickelt wurden. Ohne Diese sind nun mal 35 A NH zu 63 A NH selektiv. Mit dem Anschlussvertrag stimmst du als Endkunde auch den TAB zu. Und ob der VNB da SLS oder NH als Zählervorsicherung fordert liegt auch in seinem Ermessen.
     
  18. cool20

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    Was heißt recht? Der SLS Schalter wird bei uns in der Anmeldung abgefragt hier wird Leistung der Anlage festgelegt, einfach ändern sollte man das nicht unbedingt. Auch bei einer Änderung ist ja wieder eine erneute Anmeldung notwendig da sollte es am ende schon passen. Wenn der Zäher einmal verbaut ist wird sicher keiner mehr gucken aber wenn halt die Abschaltbedingungen nicht mehr passen hast du ein ganz anderes Problem.

    Ein 50A SLS Schalter ist auch zu einer 50A NH Sicherung Selektiv ;)
     
  19. ego1

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    Üblicherweise geht es darum, das der Zähler gegen einen Zweirichtungszähler getauscht wird. Folglich kommt da einer gucken, und wenn es nicht passt bleibt es bei eben jenem.

    Wie auch immer, für mich ist die Tabelle eindeutig, wenn gewisse User der Meinung sind das gilt für sie und ihre zukünftigen Kunden nicht, auch gut!
     
  20. EBC41

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    Für mich ist die Tabelle auch eindeutig und bestätigt meine Meinung. Wenn Du das nicht siehst, kann ich dir auch nicht helfen.


    Es wird ja auch nichts geändert. Der TE kann mit 63A HAS aktuell eine Leistung von 43 kW ziehen und dieser Zustand bleibt auch dann so, nachdem 63A SLS eingebaut wurden.





    Dann kann auch die 63A HAS so bleiben. Und der Abnehmer hat keine Nachteile im Vergleich zu vorher.
     
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