aber nur weil 63A im HAK sitzen ergibt sich daraus nicht automatisch, daß der Kunde daran 44kW Leistung ziehen darf.
Wenn 63A im HAK sind, und sonst keine den maximalen Anlagenstrom begrenzenden Vorrichtungen existieren, bin ich so frei, diese Stromstärke bzw. entsprechende Leistung auch auszunutzen. Bei uns in der Gegend ist das allgemein so üblich. Schließlich hat man irgendwann für die Größe dieses Hausanschlusses bezahlt und auch für die entsprechenden Kupferquerschnitte in der Hausinstallation.
Das wäre ja lustig. In Deutschland werden normmäßig die Leute gezwungen, dicke Kupferquerschnitte zu bezahlen für Hauptleitungen und Unterverteilungszuleitungen usw. und wenn man die entsprechende Leistung mal benötigen würde, dürfte man das nicht.
Zum Beispiel, der Netzbetreiber verlangt bei der Hauptleitung, einen maximalen Spannungsfall von 0,5% einzuhalten und zwar gerechnet nicht nach der SLS-Größe, sondern nach Größe der HAS; und wenn es ein besonders diensteifriger Sachbearbeiter ist, reitet er auf der Wechselstromformel herum.
Als Schlussfolgerung aus diesen Forderungen sehe ich nicht ein, mich mit 14,5 kW begnügen zu müssen.
Diese 14,5 kW sind doch nur eine durchschnittliche Rechengröße, um den mittleren Bedarf von Ortschaften einzuschätzen.
Und wenn man einmal z.B. wegen Baustelle, eine Leistung benötigt, die die ganze Stromstärke der SLS oder der HAS fordert, werden die wenigsten so dumm sein hier nachzufragen, ob das gnädigerweise erlaubt wäre.
Da geht es schon los, wenn man wegen Wasserschadens nur mal eine ordentliche Heizleistung für ein paar Tage brauchen würde.
Wenn der TE sich breitklopfen ließe zu einer Reduzierung von 63A auf zum Beispiel 35A hätte er genau in so einem Fall ein Problem.
Das wieder zu lösen, kostet ihm viel Geld und bürokratischen Aufwand.
Mal darüber nachdenken, ich erzähle das hier nicht nur, weil es meine "Privatmeinung" ist. Ich kenne diese Scherze zur Genoge aus der Praxis.