Erneuerung Zählerschrank Altbau

Diskutiere Erneuerung Zählerschrank Altbau im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen , möchte bei nem Kollegen den Zählerschrank austauschen weil dieser dem Alter her reif für den Abriss ist . Die Wohnung im EG wurde...
So wie ich die Norm DIN18015-1 verstehe, heißt es darin die Hauptverteilung ist so anzufahren das sie mit 3x63A abgesichert werden kann.

Sowie jede erste von der HV aus angefahrene Unterverteilung, solltest du jetzt z.B. von einer UV eine weitere UV anschließen wollen, so ist diese nicht für eine Anschlusslast von 3x63A vorzusehen, bspw. eine 2.UV bei einer mehrgeschossigen Wohnung zur Reduktion der Anschlusslänge in diesen Bereich.

Solltest du jedoch auch diese UV aus der HV versorgen wollen, wird sie wieder zu einer ersten UV und für eine Anschlusslast von 3x63 A vorzubereiten.

Gruß
Sascha
 
So wie ich die Norm DIN18015-1 verstehe, heißt es darin die Hauptverteilung ist so anzufahren das sie mit 3x63A abgesichert werden kann.

Sowie jede erste von der HV aus angefahrene Unterverteilung, solltest du jetzt z.B. von einer UV eine weitere UV anschließen wollen, so ist diese nicht für eine Anschlusslast von 3x63A vorzusehen, bspw. eine 2.UV bei einer mehrgeschossigen Wohnung zur Reduktion der Anschlusslänge in diesen Bereich.

Solltest du jedoch auch diese UV aus der HV versorgen wollen, wird sie wieder zu einer ersten UV und für eine Anschlusslast von 3x63 A vorzubereiten.

Gruß
Sascha
Da ist dann wirklich der praktische Sinn dieser Norm zu hinterfragen. Wenn ich in einem EFH aus der HV Keller, EG und OG mit je einer eigenen UV versehen möchte, soll ich die Zuleitung jeweils auf 63A auslegen. Wenn ich aber beispielsweise die UV Keller mit 63A anfahre und von dort UV EG und OG versorge, kann ich dann die Absicherung verringern.
Das ist doch Schwachsinn. Zusätzlich handle ich mir dann das Problem ein, dass, wenn ich die UV Keller abschalte, wozu auch immer, das Haus komplett stromlos ist. Im ersteren Fall kann ich jede UV dagegen einzeln deaktivieren.
Solche Normen sind in meinen Augen Unsinn und sollten von einem verantwortungsvollen Elektriker vor Ort sinnvoll, aber nicht 1:1 angewandt werden.
 
Die Norm versteht sich meiner Meinung nach so.

Du hast z.B. ein Haus und die Garage/Keller/Hobbywerkstatt separat angeschlossen über eine UV vernünftig versorgt Leitungsweg 10m hast ein 5x16 mm² gelegt abgesichert mit 40A Neozed-Sicherungen, jetzt baust du deinen Garten neu mit Gartenhaus und Sauna vielleicht noch Gartenteich oder einen kleinen Pool, so und dafür setzt du eine neue UV die von der Garagen UV Abzweigt mit 25A Neozed-Sicherungen.

So für solche Fälle könnte es Sinn machen, die weitere UV aus einer bestehenden UV abzuleiten.

In einen mehrstöckigen Haus, wo man dann praktisch auf jeder Etage einzeln Wohnen kann ist es ein anderer Fall den man auch wieder anders bewerten sollte.

Hier bin ich dann bei dir und würde jede UV einzeln anschließen, du siehst ich betrachte die Situation bereits einzeln nur die Norm deshalb komplett als Blödsinn abzuschreiben tue ich auch nicht.

Weil den Fall einer einzelnen UV im Garten/Bauhaus/wirklichen Aussenbereich finde ich gar nicht so abwegig und dort könnte es auch baulich wieder Sinn machen, weil es nicht so tragisch ist wenn Garage/Keller/Hobbywerkstatt und die weitere UV gleichzeitig Ausfallen.
 
Die Norm ist nur eine technische Empfehlung, keine Vorschrift - man kann von ihr abweichen.
 
Die Norm verlangt 3*63 A vom Zähler zur Hauptverteilung. Wenn du da zb mehrere Unterverteilungen hast können diese nach Bedarf abgesichert werden also UV Keller + UV EG+ UV OG müssen nicht mit 63 A abgesichert werden ! Hast du aber nur eine UV die vom Zählerschrank aus versorgt wird muss diese für 3 *63 A ausgelegt werden ! ( eigene Wohnungsversorgung) Den diese UV ist deine Hauptverteilung !
 
Ich bin zwar Elektromeister habe aber die letzten Jahrzehnte nicht viel mit Hausinstallationen zu tun gehabt.In mein eigenes Haus (Neubau) hatte ich vor 40 Jahren eine Blockspeicherheizung mit 21kW und ein Warmwasserspeicher mit 2/6 kW installiert.Die ENBW in Baden-Württemberg hatte damals die Sicherungsgrösse am Hausanschlusskasten mit 3x50A bewilligt und dafür hatte ich den Baukostenzuschuss bezahlt.Es gab dann einen separaten Heizungszähler.Die Heizung war mit 3x40A als Vorsicherung und die Allgemeinanlage mit 3x35A abgesichert.Unterverteiler gibt es keine sondern alles im entsprechend grossen Zählerschrank.Alles hat Jahrzehnte prima funktioniert.Jetzt sagen hier die Fachleute nach heutiger Norm müsste mit 3x63A Vorsicherung abgesichert werden.Ja wie gross müsste denn dann die Hausanschluss übergabesicherung sein.Einfach 80A Sicherungen reinmachen um Sekektivität zu erreichen.Dann wollte die ENBW wieder einen Baukostenzuschuss wegen Leistungserhöung die gar nicht gebraucht wird.Jetzt wurde die Heizung gegen eine Wärmepumpe getauscht und PV auf s Dach gemacht.Vor dem Zähler ein SLS Schalter und dann auf die Sicherungen der UV im Zählerschrank.Der SLS Schalter kann doch nicht 63 A sein wenn davon 50 A sitzen.Jetzt hat die Heizung einen Anschlusswert von 3,5kW und die Zusatzheizung 8kW,was soll ich da mit 63A ?????
 
Zwischen Sicherung im HAK und der Zählervorsicherung muss Selektivität herrschen.
Wenn du im HAK 50 A hast dann sind nur Zählervorsicherungen von 32 A zulässig. Oder eben 50 A SLS. mit 63 A NH im Hak und 63 A SLS besteht Selektivität . Trotzdem kann der Netzbetreiber sagen das du nur 35 A SLS verwenden musst.
 
@Hemapri in keiner Stelle der VDE Norm wirst Du etwas finden zu 63A für Wohnungen.
Das ist eine Ausstattungs Regelung die sich in der DIN 18015 nachlesen lässt und nicht in der VDE.
 
Octavian1977 sagt es mit einem Satz! Die DIN 18015-1 ist nicht bindent sondern eine Empfehlung ,in den Kommentaren entstand für mich der Eindruck die Absicherung mit 63A sei auf einmal Pflicht.Bei uns hat immer noch die VDE und der Netzversorger das sagen.
 
Thema: Erneuerung Zählerschrank Altbau
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