Fehler bei Telekommunikationsleitungen?

Diskutiere Fehler bei Telekommunikationsleitungen? im Forum Kommunikationstechnik im Bereich DIVERSES - Hallo Zusammen, Ich bin neu hier im Forum und melde mich, weil ich auf Fachmännische Hilfe hoffe. Ich versuche mich kurz zu fassen... Wir wohnen...
Ja das käme wirklich als Lösung infrage. Sorry, ich hab das natürlich gelesen aber die Menge an Antworten und Fachbegriffen überfordert mich ein wenig! ;)
Ja, das mit dem Pfusch unterschreibe ich dir sofort. Allerdings wird es jetzt wohl zu spät sein das zu bemängeln. Hätte man wahrscheinlich bei der Wohnungsübergabe schon anzeigen müssen, wenn man sich damals nur besser mit der ganzen Sache ausgekannt hätte... Naja, es ist wie es ist.

Ich sags mal so, die Sache mit dem Patchfeld ließe sich ja nachrüsten damit es dann einfach ordentlich ist.
Für alles andere streben wir als Eigentümergemeinschaft erstmal ein Gespräch mit Elektriker, Bauträger und bestenfalls Planungsbüro an, damit alle mal an einem Tisch sitzen.
 
Zu Deinen Fragen:
- Es gibt keine Norm, die dazu verpflichtet, Telekommunikationsleitungen im Leerrohr zu verlegen.
- Es gibt allerdings die DIN 18015, die es empfiehlt. Aber deren Anwendung muss individuell mit dem Auftragnehmer vereinbart werden. Bei guten Baufirmen ist das der Fall.
Ein Thread mehr, bei dem strittig ist ob die die Reihe DIN 18015 eigens vereinbart sein müsse oder bei Werkverträgen nur mit VOB als Vertragsbestandteil oder auch allein nach BGB geschuldet ist, wenn besonders die Leerrohranlage nicht konkludent ausgeschlossen wurde.

Als penibler Leser dieser Normenreihe habe ich mir zwar wegen der im Laufe der Jahre geänderten Abstände der Zugdosen schon verwundert die Augen gerieben. Aber die glasklare Forderung nach zugfähiger - also austauschbarer - Verlegung und ein ausdrückliches Verbot für eingeputzte Verlegung, steht im Gegensatz zu der behaupteten Empfehlung. An diesem Grundsatz ändert auch eine beschränkte Sonderregelung für Verlegung von IuK-Leitungen in Pappendendeckelwänden nur wenig.

Zur Rechtskonformität der Reihe DIN 18015 siehe bei HAGER TIPP 21 bzw. Leerrohranlagen was exakt auch dem entspricht was ich in der Ausbildung zum Betriebswirt vor langer Zeit mal von zwei Vorsitzenden Richtern als Dozenten gelernt habe. Nach damaliger Rechtslage wurde gepredigt, dass Leerrohranlagen durch AGB nicht rechtsgültig auszuschließen sind und man bei LVZ ohne Leerrohranlagen schriftlich Bedenken anmelden solle.

Ein von mir hoch geschätzter Fachautor, mit dem ich gelegentlich korrespondiert habe, ist mir auf die Frage, woraus er die nach seiner Meinung angeblich nötige Vereinbarung für Rechtsgültigkeit der Reihe DIN 18015 ableitet, die Antwort bislang schuldig geblieben obwohl das für ihn absolut untypisch ist.
 
Selbst wenn eine eingeputzte Verlegung aus welchen Gründen auch immer nicht verboten wäre, kein Fachbetrieb sollte heutzutage mehr Kommunikationskabel direkt in den Putz legen. Ich denke, das sollte mittlerweile fast jedem klar geworden sein, dass sich die Technik so rasant weiterentwickelt und man daher auch zukünftig regelmäßig diese Kabel auswechseln muss, sobald sie ihren angedachten Zweck nicht mehr erfüllen.
 
Selbst wenn eine eingeputzte Verlegung aus welchen Gründen auch immer nicht verboten wäre, kein Fachbetrieb sollte heutzutage mehr Kommunikationskabel direkt in den Putz legen.
Der Wortlaut der Norm ist eindeutig und wer behauptet, dass das eine Empfehlung sei, hat den Text nie gelesen.

Antennenprofis ohne die angebliche Gnade später Geburt sind noch Koaxkabel mit festem Dielektrikum und vergleichsweise hoher Dämpfung oder auch chemisch geschäumte Koax, mit viel niedrigerer Dämpfung vertraut, die aber mit der Alterung in der Signaldämpfung explodieren konnten und deswegen gewechselt werden mussten.

Die Forderung nach zugfähiger Verlegung halte auch ich für sinnvoll. Aber dass für IuK- und RuK-Netze einerseits getrennte Leerrohranlagen verlangt werden, andererseits Hybrid-Leerrohre mit nicht zugfähigem LWL und auch Hybridkabel zulässig sind, sollte m. E. geändert werden.
 
Das Deutsche ist aber wieder die Tatsache, die letzten 10m verlangt man auswechselbarkeit. Die 5km bis zum Haus gab es die Forderung nie, sonst gäbe es längst flächendeckend Glasfaser. Öffentliche Straßen kann man also wieder aufbaggern, in meinem Haus macht man mir aber Vorschriften, gegen die ich übrigens auch verstoßen habe. Bei mir liegt die Leitung nicht im Rohr, das Rohr liegt leer mit Zugdraht daneben.:)
Hat den Vorteil, das ich am Fernseher jetzt Antenne+ Netzwerk habe. Das man am Fernseher Netzwerk braucht, daran hat 1999 noch kein Mensch gedacht.
 
Das mag jetzt zwar nicht mit der Norm übereinstimmen, aber das habe ich tatsächlich auch schon des öfteren so gemacht. Rohr ohne Kabel in die Erde oder in den Putz und Kabel daneben.

Beispielsweise als ich mal Netzwerk in einen stillgelegten Kamin eingezogen habe. Da habe ich möglichst viele Leerrohre reingepresst. Zwischen den Rohren war noch Platz für ein paar CAT7 ohne Rohr, aber ein weiteres Rohr ging nicht mehr rein. Also liegen die nun so im Putz, aber jede Menge Rohre auf Reserve.
 
Das mag jetzt zwar nicht mit der Norm übereinstimmen, ...
Wenn du die Norm kennen würdest, stünde da kein verharmlosendes "mag".

So alt wie die aus alten FTZ 731 TV 1:1980-07 Post- und FTZ 731 TR 1:1993-01 Telekom-Vorschriften übernommene Normbestimmung auswechselbarer Leitungsverlegung schon ist, sollte man die auch als EoA (= Elektriker ohne Auswahlabo) kennen. ;)

... aber das habe ich tatsächlich auch schon des öfteren so gemacht. Rohr ohne Kabel in die Erde oder in den Putz und Kabel daneben.
Ob die Reihe DIN 18015 aus blanker Unkenntnis oder aus Vorsatz ohne konkludente Vereinbarung mit dem Auftraggeber ignoriert wird, befreit gewerbliche Auftragnehmer nicht von der Verantwortung und Haftung für normwidrige Ausführung. Da kann ein halbwegs normkundiger Kläger ausreichen um in die Insolvenz zu schlittern.

Wenn beim TE die bedingt tauglichen Kabel zugfähig (= austauschbar) in Leerrohren, Kabelkanälen, in Schächten oder meinetwegen auch in einem stillgelegten Kamin (neues Thema: Vertikale Abfangung!) eingezogen worden wären, wäre der Austauschaufwand noch überschaubar gewesen.
 
Zwischen den Rohren war noch Platz für ein paar CAT7 ohne Rohr, aber ein weiteres Rohr ging nicht mehr rein. Also liegen die nun so im Putz, aber jede Menge Rohre auf Reserve.

Diese Methode ist absolut richtig! Hauptsache man hat eine genügende Anzahl von Leerrohren, um im Defektfall leicht etwas nachzuziehen oder auch für Erweiterungen in der Zukunft.

Wichtig ist zu wissen, ob sich das Material des CAT-Mantels mit dem Putz verträgt?
 
Wichtig ist zu wissen, ob sich das Material des CAT-Mantels mit dem Putz verträgt?
Dieser Nebenaspekt geht an den Fragen des TE gehörig vorbei:
Meine Fragen lauten daher:

- Gibt es eine Norm, die dazu Verpflichtet Telekommunikationsleitungen im Leerrohr zu verlegen?
- Seit wann gibt es diese Norm
- Ist der Elektroinstallateur verpflichtet eine Dokumentation zu erstellen und diese auszuhändigen? (Es gibt nämlich keine Dokumentation...)
 
Auch wenn das vielleicht nicht direkt mit meinen Fragen zutun hat, bin ich trotzdem über jedes Detail dankbar. Denn auch bei mir liegen die Kabel ja im Putz bzw. Estrich.

Sobald das hoffentlich klärende Gespräch stattgefunden hat, werde ich berichten.
 
Auch wenn das vielleicht nicht direkt mit meinen Fragen zutun hat, bin ich trotzdem über jedes Detail dankbar. Denn auch bei mir liegen die Kabel ja im Putz bzw. Estrich.
Im sog. schwimmenden Estrich hoffentlich nicht, sondern auf dem Rohfußboden immerhin in einem nicht zugfähigen Schutzrohr?
 
Mein Nachbar hat mir gerade ein Bild von der Bauphase geschickt. Ihn betrifft das ganze Thema ja genauso. Aber seht selbst.... Es ist zum heulen...
 

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Das Stück Rohr hätte man sich dann auch noch sparen können. Das schaut dann nur nutzlos aus der Wand. Wird der Fußboden so hoch, dass die Leitungen nicht mehr rausschauen?
 
Meine Telefonleitungen liegen alle ohne Rohr in der Wand. Es sind 4DA-Leitungen die alle Sternförmig im Abstellraum enden.
 
Das Stück Rohr hätte man sich dann auch noch sparen können. Das schaut dann nur nutzlos aus der Wand. Wird der Fußboden so hoch, dass die Leitungen nicht mehr rausschauen?

Ja die Leitungen schauen natürlich nicht mehr raus. Das sind ja alte Fotos aus der Bauphase. Ist 2 Jahre her. Da wurde einfach der Estrich drüber gekippt, nehme ich an.
 
Ob die Reihe DIN 18015 aus blanker Unkenntnis oder aus Vorsatz ohne konkludente Vereinbarung mit dem Auftraggeber ignoriert wird, befreit gewerbliche Auftragnehmer nicht von der Verantwortung und Haftung für normwidrige Ausführung. Da kann ein halbwegs normkundiger Kläger ausreichen um in die Insolvenz zu schlittern.
Also Insolvenz halte ich da schon für übertrieben. Man wird in so einem Fall dann nachbessern müssen und natürlich kostet das auch eine empfindliche Summe Geld wenn man das machen muss und kein Rohr gelegt hat.

Wenn man es nach dem Vorschlag Kabel neben Rohr gemacht hat, dann ist das Problem noch kleiner. Einfach Kabel einziehen, schon entspricht es der Norm.

Wichtig ist zu wissen, ob sich das Material des CAT-Mantels mit dem Putz verträgt?
Bin da kein Experte, hab noch keine Probleme gehabt. Wenn doch, liegt ja ein Rohr daneben.
 
Thema: Fehler bei Telekommunikationsleitungen?
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