Mit Begrenzen ist gemeint, er kann nicht dauerthaft größer als die AUslösegrenze sein..
Doch , er kann größer sein als die Auslösegrenze
Ich will es mal so erklären ( ist elektrisch nicht ganz richtig)
Nehmem wir einen Isolationsschaden an.
FI-Schalter 30 ma.
Die "Halbwelle" war gerade im Nulldurchgang
und steigt jetzt an . Wenn sie auf der Hälfte ihrer
eigentlichen Gesamthöhe ist treibt sie einen Strom von 30 ma ( das nehmen wir einfach mal an) und der FI fängt an auszulösen.....Weil der FI ja ( im Gegensatz zur Wechselstromwelle ) ein langsamer Geselle ist , hat die Halbwelle noch Zeit weiter anzusteigen . Ist sie jetzt dreiviertel oben, treibt sie einen Fehlerstrom von 60 ma an ( nur ein Beispiel)
Der ist nun schon dopplet so groß wie der Nennfehlerstrom. Der Strom wird nicht begrenzt.
Jetzt erst ist die Auslöeverzögerung( bis sich alle mechansichen Komponenten so bewegt haben wie sie sollen ) des FI abgelaufen und er schaltet ab.
Die Halbwelle könnte theoretisch noch bis ganz oben steigen und 120 ma ( oder was auch immer ) vorantreiben........das kann sie nun nicht mehr weil der FI zeitlich begrenzt.......der hat ja gerade bei Dreiviertelwelle abgeschalten..........aber er hat eben nicht strombegrenzt........
Kann es leider nicht besser erklären....
Kannst du nachvollziehen wie ich es meine ?
Aus einer Fachzeitschrift:
Zur Schutzwirkung bei direktem Berühren:
• Bei einer gleichzeitigen direkten Berührung
von Außenleiter und Schutzleiter
(Teil mit Erdpotential) fließt in jedem
Fall, d. h. unabhängig vom eingesetzten
RCD und nur begrenzt durch den Körperinnenwiderstand
des Berührenden, der
Körperstrom IK = RK /U0 von etwa
230 V/ 1300 Ω = 176 mA.
Durch den RCD erfolgt ja keine Strombegrenzung.