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KDJens
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- Elektromeister
Glück Auf @all!!!
Hier ist wieder der Bergmann. Da ich zur vEFK in meinem Besucherbergwerk bestellt wurde.. MEINE FRAGE ???? Bin ich nun dem Vereinsvorsitzenden gegenüber weisungsberechtigt, wenn es um elektrotechnische Belange im Berg geht, besonders bei anstehenden Reparaturen....????
Es besteht teilweise auch Lebensgefahr beim Öffnen von Bergwerkshängeleuchten, da kein Berührungsschutz vorhanden ist, beim Leuchtmittel-Wechsel.. blanke Kontakte mit 230V.. etc. etc. ...
Habe natürlich ein umfangreiches Mängelprotokoll geschrieben nach meiner Befahrung vor Ort, aber der Vereinsvorsitzende "steckt den Kopf in den Sand"...und benimmt sich wie ein Patriarch.. Zitat "Ich bestimme hier, was geschieht,
muss Schaden vom Verein abwenden. Keiner nimmt Kontakt zu Dritten auf, ohne mich zu fragen..!! Wird vom restlichen Vorstand unterstützt.."
Also falls jemand weis ob ich als "bestellte vEFK" weisungsberechtigt gegenüber dem Vorstandsvorsitzenden bin UND weis wo das steht.. wäre ich sehr dankbar für eine Antwort !!!
Halte ja nun irgendwie "meinen Kopf" hin für die Elektroanlage im Berg... UND wenn jemanden was passiert bin ich "dran".. der Vereinsvorsitzenden, als Betreiber und juristische Person auch.. Will aber nicht mit dem in einem Knast sitzen, weil es jemanden "erwischt hat".....
Glück Auf !!!
der Jens
PS: Ich muss hier "sehr schwere Geschütze" auffahren um den Vereinsvorsitzenden und seine Mitstreiter zu überzeugen... alle anderen Vereinsmitglieder "kuschen" vor ihm...
Hier ist wieder der Bergmann. Da ich zur vEFK in meinem Besucherbergwerk bestellt wurde.. MEINE FRAGE ???? Bin ich nun dem Vereinsvorsitzenden gegenüber weisungsberechtigt, wenn es um elektrotechnische Belange im Berg geht, besonders bei anstehenden Reparaturen....????
Es besteht teilweise auch Lebensgefahr beim Öffnen von Bergwerkshängeleuchten, da kein Berührungsschutz vorhanden ist, beim Leuchtmittel-Wechsel.. blanke Kontakte mit 230V.. etc. etc. ...
Habe natürlich ein umfangreiches Mängelprotokoll geschrieben nach meiner Befahrung vor Ort, aber der Vereinsvorsitzende "steckt den Kopf in den Sand"...und benimmt sich wie ein Patriarch.. Zitat "Ich bestimme hier, was geschieht,
muss Schaden vom Verein abwenden. Keiner nimmt Kontakt zu Dritten auf, ohne mich zu fragen..!! Wird vom restlichen Vorstand unterstützt.."
Also falls jemand weis ob ich als "bestellte vEFK" weisungsberechtigt gegenüber dem Vorstandsvorsitzenden bin UND weis wo das steht.. wäre ich sehr dankbar für eine Antwort !!!
Halte ja nun irgendwie "meinen Kopf" hin für die Elektroanlage im Berg... UND wenn jemanden was passiert bin ich "dran".. der Vereinsvorsitzenden, als Betreiber und juristische Person auch.. Will aber nicht mit dem in einem Knast sitzen, weil es jemanden "erwischt hat".....
Glück Auf !!!
der Jens
PS: Ich muss hier "sehr schwere Geschütze" auffahren um den Vereinsvorsitzenden und seine Mitstreiter zu überzeugen... alle anderen Vereinsmitglieder "kuschen" vor ihm...