Keine Haupterdungsschiene im Haus Baujahr 1964

Diskutiere Keine Haupterdungsschiene im Haus Baujahr 1964 im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen:) unser Elektriker will dieses stillgelegtes Flachband an die Erdungsschiene anklemmen. Fakt ist, dass das Haus über einen...
Hier sollten sich einige mal klarmachen was die Aufgabe eines POTENTIALAUSGLEICHS und was die Aufgabe einer SCHUTZERDUNG ist. Dazu kommt noch warum die Norm von einem Schutzpotentialausgleich spricht ! Richtig dieser Schutzpotentialausgleich muss sowohl die Aufgaben des Potentialausgleich als auch die der Schutzerdung übernehmen !
 
Ein Potentialausgleich muss nicht zwingend lokal geerdet werden!
Vielleicht sollten sich das einige mal klar machen!
 
Dazu kommt noch warum die Norm von einem Schutzpotentialausgleich spricht ! Richtig dieser Schutzpotentialausgleich muss sowohl die Aufgaben des Potentialausgleich als auch die der Schutzerdung übernehmen !
Bitte nicht schon wieder! Mit der Forderung nach einem lokal eigenen Gebäudeerder rennt man bei mir eine offene Tür ein, aber der ist nun mal nicht für alle Niederspannungsanlagen aber nach meinen "Hausnormen" der Reihe VDE 0800 Pflicht. Die dürften auch nur wenige der hier aktiven EFK-Exoten mit VDE-Auswahlabo kennen und auch ich als koaxlastiger RFT mit Eintrag in der IT-Handwerksrolle und dem Tätigkeitsschwerpunkt Antennentechnik bin nicht in allen sattelfest.

Zum erneuten Nachweis, dass es normativ auch einen ungeerdeten Schutzpotentialausgleich gibt, ein Auszug aus Table 1 vom Annex A der internationalen IEC 60445:2021. Der ist gleichlautend zur Tabelle 1 der deutschen Übersetzung in DIN EN IEC 60445 (VDE 0197):2023-02 oder - wenn dir das als Ösi lieber ist - in der OVE EN IEC 60445:2023-01-01.

Bevor du erneut normferne Rentner-Thesen zum Schutz-PA aufwärmst, bitte eine Norm-Auslegestelle besuchen.

iec60445{ed7.0}b.pdf_2021-07_SPA ungeerdet.png
 
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Auch du begreifst es nicht Potentialausgleich macht genau das was da gesagt wird. Schutzerdung erfordert zwingend eine Erdung ! Den der Fehlerstrom fließt über die Erdung zurück zur Quelle. Der Potentialausgleich verhindert nur das da zwischen leitfähigen Teilen eine Spannung auftreten kann. Aber nicht das zwischen dem PA und der Erde eine Spannung auftritt.
 
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Ich wüsste nicht wie ein PA funktionieren sollte ohne den örtlichen Standort mit ein zu beziehen, auch wenn in der Norm es dazu keine explizite Forderung nach einem Erder gibt.
 
OT:
Fehler kommen in jedem Druckwerk vor.

Wenn die nicht so kapital wie z. B. die Vertauschung der Blitzschutzzonen 0A mit 0B ausfallen oder ein inakzeptabler Murks wie knapp über dem Kellerboden ins Gebäude eingeführte Erdungsleiter dargestellt wird , kann man drüber schmunzeln. Mal sehen ob die Fehler, die wegen Redaktionsschluss von K. L. nicht mehr geändert werden konnten in der zweiteiligen Ausgabe nunmehr beseitigt sind.
Die neuen Bücher sind heute eingetroffen, aber die Hoffnung hat leider getrogen!

Weiterhin Bilder mit auf Höhe der Kellersohle eingeführten Erdungsleitern aus 16 mm² Cu drin, bei Kabeln wie in Vorgängerausgaben im Stichwortverzeichnis mit Schirmdämpfung richtig aber im Text mehrfach mit Schirmungsmaß falsch bezeichnet und auch kein Hinweis darauf, dass die Verbinder von Antennenerdungsleitern nach Klasse H geprüft sein müssen. So wird das nix mit normkonformen Antennenerdungen durch Dibkom-geprüfte Installateure.

Aus meinem Exemplar vom Teil II sind mir schon beim ersten Durchblättern diverse Seiten entgegen gefallen.
 
Zurück zum Thema Schutzpotentialausgleich mit Zitaten aus dem letzten Dibkom Kabelnetzhandbuch Teil 1: Sicherheit in Kabelnetzen von 2020-09
5.5.2 Nachrüstung bei nicht vorhandenem oder unzureichenden Potenzialausgleich

Bei älteren Anlagen und Geräten ist es ausreichend, wenn alle fremden leitfähigen Teile mit einem Schutzpotentialausgleichsleiter nach DIN VDE 0100-540 untereinander und mit dem Schutzleiter PE oder PEN-Leiter des Stromversorgungssystems sowie einer evtl. vorhanden Erdungsanlage verbunden sind. Bei fehlendem Schutzpotentilausgleich ist die Haupterdungsschiene nachzurüsten, lediglich auf die Nachrüstung eines Erders kann im TN-System verzichtet werden. Die Durchgängigkeit der Verbindungen ist nach DIN VDE 0100-600 zu prüfen.

Neu zu errichtende Anlagen, wie z. B>. das Kabelverteilnetz, müssen über die Haupterdungsschiene mit dem Potentialausgleich verbunden werden.

Die Verbindung des Schutzpotentialausgleichs mit dem Schutz- bzw. PEN-Leiter des Stromversorgungssystems ist an geeigneter Stelle vorzusehen. Dies kann über die Haupterdungsschiene erfolgen, die mit dem Hauptschutzleiter der Anlage verbunden werden muss. Hier sollte eine direkte Verbindung zum Hauptschutzleiter im Niederspannungshauptverteiler erfolgen.

Wenn in einer bestehenden elektrischen Anlage Änderungen vorgenommen werden, dann sind immer die zum Zeitpunkt der Änderung gültigen Normen zu beachten. Das gilt auch für die DIN VDE 0100-140:2007-06 und hier wird ein Potenzialausgleich nach DIN VDE 0100-540 gefordert.
Mit Geräten können m. E. nur Gebäude gemeint sein und richtig hätte es ohne Buchstabendreher und mit aktuellem Datum DIN VDE 0100-410:2018-10 lauten müssen. Im folgenden Absatz 5.5.3 wird auf den Bestandsschutz alter Gebäude ohne Erder hingewiesen und von Nachrüstung befreit, ohne dass konkret beschrieben wäre, dass in Deutschland Erdungsanlagen seit 1966 gefordert sind.

Nach meiner privaten Normauslegung der Reihe DIN VDE 0800 und der VDE 0855-1 sind bei informationstechnischen Einrichtungen Erder mit den Mindestabmessungen nach IEC 60728-11 nicht nur sinnvoll, sondern nach dieser und anderen Normen auch Pflicht.
 
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Bestandsschutz ist durchaus richtig, nur hatten die Gebäude ja einen Erder nämlich die Wasserleitung.
Mit Veränderung der Eigenschaften dieses Bauteiles und dem Verbot der Nutzung der Leitung als Erder hat dieses Gebäude dann keinen Erder mehr.

Eine elektrische Anlage ist grundsätzlich instand zu halten und Mängel zu beseitigen.
Der ehemalige Erder ist nun weg und damit ist ein neuer zu errichten.

Die Anlage hatte vorher einen Erder und muß Ihn damit auch jetzt noch haben.
 
Bestandsschutz ist durchaus richtig, nur hatten die Gebäude ja einen Erder nämlich die Wasserleitung.
Das wurde doch schon beschrieben, dass die Hauswasserleitung auch früher in den Haupt-/Schutzpotentialausgleich einbezogen werden MUSSTE, aber Fundamenterder nun mal erst ab 1966 Pflicht waren.
Mit Veränderung der Eigenschaften dieses Bauteiles und dem Verbot der Nutzung der Leitung als Erder hat dieses Gebäude dann keinen Erder mehr.
Nach meiner persönlichen aber unmaßgeblichen Meinung als Normenarchäologe gehört nicht nur zu erdungspflichtigen Dachantennen sondern auch zu jedem geschirmten Telekomunikations-Kabel ein örtlicher Erder. So hat man das auch noch im alten Handout von KABEL BW gesehen, aber nicht bei Vodafone oder dem Autor des Artikels im Kabelnetzhandbuch der Dibkom.

Der b.v.s und sein Herr Schauer blenden die Reihe VDE 0800 sowieso aus aber das machen auch andere gestandene Starkstromer, wie u. a. Karsten Callondann vom VdS, die auch dann den PEN des Versorgers für ausreichend halten. Wesentliche Änderungen wie die Komplettsanierung einer Elektroanlage beeindruckt immerhin die Dibkom.

Wer hat recht?
 
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Das wurde doch schon beschrieben, dass die Hauswasserleitung auch früher in den Haupt-/Schutzpotentialausgleich einbezogen werden MUSSTE, aber Fundamenterder nun mal erst ab 1966 Pflicht waren.

Nach meiner persönlichen aber unmaßgeblichen Meinung als Normenarchäologe gehört nicht nur zu erdungspflichtigen Dachantennen sondern auch zu jedem geschirmten Telekomunikations-Kabel ein örtlicher Erder. So hat man das auch noch im alten Handout von KABEL BW gesehen, aber nicht bei Vodafone un dem Autor des Artikels im Kakeblnetzhandbuch der Dibkom.

Der b.v.s und sein Herr Schauer blenden die Reihe VDE 0800 sowieso aus aber das machen auch andere gestandene Starkstromer, wie u. a. Karsten Callondann vom VdS, die auch dann den PEN des Versorgers für ausreichend halten.

Wer hat recht?
Ist das nicht alles ein Thema von Theorie und Praxis?

Theoretisch ist der PEN ausreichend (rechnerisch), allerdings sind die Bedingungen in der Realität nicht immer wie im Tabellenbuch.
 
Was ist ein Hauptschutzleiter im Niederspannungshauptverteiler?
 
Was ist ein Hauptschutzleiter im Niederspannungshauptverteiler?
Seltsam, dass der Beitragskönig mit Zugriff auf die VDE-Normen diese Gelegenheit für einen Beitragspunkt ausgelassen hat. :D

Nach meiner nachlassenden Erinnerung als Nicht-Starkstromer müsste der Begriff Hauptschutzleiter noch in Ausgaben der DIN VDE 0100-540:1991-11 zu finden sein, denn die umfassende Anpassung der Begriffe an IEV ist erst 2007-06 erfolgt.

Das zu zitieren muss ich einer der hier handverlesenen Exoten-EFK mit VDE-Abo überlassen. Einstweilen siehe Kleinhuis Leitfaden:

Kleinhuis LF_FE+PA_1991_S28.png
Welcher der Autoren hat die olle Begriffskamelle ausgegraben? :(
 
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Der spezielle Begriff "Hauptschutzleiter" ist mir bislang entgangen.
 
Thema: Keine Haupterdungsschiene im Haus Baujahr 1964
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