Klimaanlage FI Typ B tauschen

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tommymann

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Hallo,

ich habe demnächst vor, eine Klimaanlage (Mitsubishi MXZ-2F42VF3) einzubauen. Nun verlangt der Hersteller :

"Bei Einsatz eines FI-Schutzschalters verwenden Sie bitte eine allstromsensitive Ausführung. • Absicherung: 25 A"

Meine UV ist mit zwei Fi´s Typ A 40 A ausgestattet. An einem der beiden FI A sind auch die WaMa, Kühlschrank und Geschirrspüler (und andere Steckdosen/Lichter) angeschlossen.

In der UV habe ich leider nicht ausreichend Platz um einen neuen (zusätzlichen) Fi Typ B einbauen zu können.

Wäre es möglich den Fi Typ A Nr. 1 gegen Typ B auszuwechseln und dann alle Geräte ausschließlich über Fi Typ B zu betreiben ?

Mein Elektriker hat vorgeschlagen, die Klimaanlage nur über einen FI/LS Typ "A" 16A zu betreiben, aber das entspricht ja nicht der Anforderung von Mitsubishi.

Habt ihr evtl. andere Lösungsvorschläge ?
 

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Nun verlangt der Hersteller :
"Bei Einsatz eines FI-Schutzschalters verwenden Sie bitte eine allstromsensitive Ausführung. • Absicherung: 25 A"

Der Hersteller VERLANGT nicht, er BITTET.
Verlangen kann er nämlich gar nichts.
Da der FI dem Personenschutz und hier nicht dem Anlagenschutz dient, kann auch der Hersteller bei Nicht-Einbau des vorgeschlagenen oder eines anderen Types UND eines Defektes innerhalb der Gewährleistungszeit sich nicht darauf berufen, dieser hätte gefehlt.
Es steht Dir also frei, wie und ob Du den Personenschutz realisierst.
Eine Abhandlung zum Thema mit ähnlichem Fazit ist hier zu lesen:
Fachartikel
 
Außerdem sollten auf der mittleren Schiene, entweder noch 2 Sicherungen oder die Isolierhütchen aufgerastet werden.
 
Da der FI dem Personenschutz und hier nicht dem Anlagenschutz dient, kann auch der Hersteller bei Nicht-Einbau des vorgeschlagenen oder eines anderen Types UND eines Defektes innerhalb der Gewährleistungszeit sich nicht darauf berufen, dieser hätte gefehlt.
Es steht Dir also frei, wie und ob Du den Personenschutz realisierst.
Eine Abhandlung zum Thema mit ähnlichem Fazit ist hier zu lesen:
Fachartikel
Soweit richtig; das Gesagte gilt aber nicht für TT-Anlagen.
 
Dazu heißt es in dem o.a. Artikel ja auch:
"Fehlerschutz. Bezüglich des Fehlerschutzes sind Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) nur dann gefordert, wenn die Abschaltbedingung nicht durch Überstrom-Schutzeinrichtungen realisiert werden kann. Dies kann z. B. in TT-Systemen der Fall sein. In diesem Fall ist die Art des Anschlusses (ob Festanschluss
oder über Stecker) nicht von Bedeutung."
 
Ich sehe gerade, dass es sich hier nicht um eine TT-Anlage handelt.
 
Reden wir von einen 230 oder 400V Anschluss?

Wozu sind die beiden C32 Abgänge?
Wie hoch ist die Verteilerzuleitung abgesichert?
 
Laut Datenblatt des Geräts handelt es um einen einphasigen Anschluss (230V) mit einer empfohlenen Absicherung von 16A (maximaler Betriebsstrom von 12,2A).
 
Ja dann, überflüssige Blockklemme ausbauen, vorhandene FI gegen 63A tauschen, neuen 2pol. B-FI + LS-Schalter für Klima einbauen.

Oder 4pol. 63A B-FI nehmen, und die beiden 32A Abgänge + die Klima dran klemmen.
Letzeres dürfte günstiger sein.
 
Der Hersteller VERLANGT nicht, er BITTET.
Verlangen kann er nämlich gar nichts.
Da der FI dem Personenschutz und hier nicht dem Anlagenschutz dient, kann auch der Hersteller bei Nicht-Einbau des vorgeschlagenen oder eines anderen Types UND eines Defektes innerhalb der Gewährleistungszeit sich nicht darauf berufen, dieser hätte gefehlt.
Es steht Dir also frei, wie und ob Du den Personenschutz realisierst.
Eine Abhandlung zum Thema mit ähnlichem Fazit ist hier zu lesen:
Auch wenn ich grundsätzlich mit dir der gleichen Meinung bin, auch
Ja dann, überflüssige Blockklemme ausbauen, vorhandene FI gegen 63A tauschen, neuen 2pol. B-FI + LS-Schalter für Klima einbauen.

Oder 4pol. 63A B-FI nehmen, und die beiden 32A Abgänge + die Klima dran klemmen.
Letzeres dürfte günstiger sein.


Danke. Nach Rücksprache mit dem Elektriker wird die Lösung Nr. 2 gemacht, auch wenn es seiner Meinung nach nicht o schön aussieht.

Klemmen raus
63A Fi typ B für Klima (Die anderen 32A Abgänge sind Durchlauferhitzer)
Dahinter die beiden fi typ A
 
Die FI werden parralel angeklemmt, nichts dahinter!
 
Wann ist die Elektrik denn gemacht worden?
Eine Zuleitung als TN-C wäre maximal bis 2010 zulässig gewesen und auch davor schon nur von hirnlosen Elektrikern verlegt worden.
Der PEN wäre zudem mit einer zusätzlichen blauen Markierung zu versehen.

Ansonsten ist es unproblematisch einen der vorhandenen FIs gegen einen Typ B zu ersetzen.
Vor allem da der Typ B sehr teuer ist macht es Sinn dessen erweiterten Schutz auch an anderen Stromkreisen zu verwirklichen.
 
Wann ist die Elektrik denn gemacht worden?
Eine Zuleitung als TN-C wäre maximal bis 2010 zulässig gewesen und auch davor schon nur von hirnlosen Elektrikern verlegt worden.
Der PEN wäre zudem mit einer zusätzlichen blauen Markierung zu versehen.

Ansonsten ist es unproblematisch einen der vorhandenen FIs gegen einen Typ B zu ersetzen.
Vor allem da der Typ B sehr teuer ist macht es Sinn dessen erweiterten Schutz auch an anderen Stromkreisen zu verwirklichen.

Meines Wissens nach 2018, noch bevor ich die Bude gekauft habe.

Wenn ich den Fi A gegeben B tauschen würde, besteht nicht die Möglichkeit, dass die anderen Geräte (zB. TV, Küchengeräte etc) den Fi B ''grundlos'' auslösen lassen?
 
Dann wäre an den Errichter mal eine dringende Mangelrüge zu senden!!!
Ein TN-C Netz (4 adrig) ist zu dieser Zeit nicht mehr zulässig gewesen.
Was ein Pseudo Fachmann, Überspannungsschutz wäre ab ende 2018 auch zwingend erforderlich!

Kein FI löst je Grundlos aus! schon gar nicht im privaten Wohnbau.

In all den Jahren Seit meiner Ausbildung ist mir im Wohnbau noch nicht ein einziger FI unter gekommen, der auf grund eines internen Defektes oder sonst wie fehlerhaft auslöst.
 
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