Kreuzerder: Komplett versenken oder Fähnchen stehen lassen?

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Schnitzel

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Hallo zusammen,

ich bin gerade dran, in einem Altbau im Keller einen Kreuz-Staberder (1,80 Länge) zu versenken. Hintergrund: Bisher war die Hauserdung über die Wasserleitung (ich weiß, schon lange nicht mehr zulässig), und die alten Leitungen wurden gerade durch Kunststoff-Wasserleitungen ersetzt.

Den Kreuzerder habe ich bisher so weit eingeschlagen, das das Fähnchen noch zugänglich ist, siehe Foto.

Meine Frage: Wie ist das gedacht bei den Staberdern: Überhalb des Fähnchens zum Befestigen des Kabels ist ja noch ca. 10 cm Staberder "übrig". Wird der Staberder komplett versenkt? Also so dass die Befestigungsschelle dann im Erdreich steckt? Oder flext man diese 10 cm dann weg?

Vielen Dank für Antworten!
 

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Normalerweise schaut das so aus, wie im Bild, weil Profilstaberder aus verzinktem Stahl nicht als dauerhafte erdungsanlage für ein Gebäude zulässig sind... Falsches Material und i.d.R. Zu kurz...
 

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Meine Frage: Wie ist das gedacht bei den Staberdern: Überhalb des Fähnchens zum Befestigen des Kabels ist ja noch ca. 10 cm Staberder "übrig". Wird der Staberder komplett versenkt? Also so dass die Befestigungsschelle dann im Erdreich steckt? Oder flext man diese 10 cm dann weg?
Wenn niemand über den Stummel stolpern kann, ist das unwichtig.

Auch ich ziehe Erdspieße aus NIRO (V4A) feuerverzinkten Erdern vor, aber die sind bei vor 2007-09 fertiggestellten Altbauten normativ weiterhin zulässig, sofern sie nicht in Kombination mit Fundamenterdern verwendet werden.
Tiefenerder, die auch für erdungspflichtige Antennen genutzt werden, müssen min. 1 x 2,5 m oder 2 x 1,5 m Länge haben, Abstand min. 2 x Erderlänge, Kopf um 0,5 m unter Grund versenkt. Bei einem durch den Kellerboden getrieben Erder kann evtl. auf die Kopfversenkung verzichtet werden, aber nur 1 x 1,8 m Einbaulänge wäre mit erdungspflichtiger Antenne zu kurz.

Ohne erdungspflichtige Antenne muss die Verbindung vom Erder zur HES nur korrosionsverträglich aber nicht blitzstromtragfähig sein, mit Dachantenne ist noch Blitzstromtragfähigkeit nach Klasse H = 100 kA gefordert. Das setzt gewöhnlich eine Verbindung mit einer Fix-/KS-Klemme und 10 mm Rund- oder einen Bandstahl voraus. Erdungsleiter von Antennen aus gewöhnlich 16 mm² Cu benötigen HES für Blitzschutzpotenzialausgleich mit Zugklemmen. Kabelschuhe wie im Bild des Baustromzählers im Beitrag von @T.Paul sind für 16 mm² Kupferleiter zwar für Niederspannungsanwendungen zulässig aber auch mit leichter zu fixierendem Einzelmassivdraht für Antennenerdungen NICHT normkonform.

Auch mit normkonform tief eingeprügelten Erderlängen entfällt nicht die Bestimmung nach NAV § 13, wonach alle Installationsarbeiten und eine evtl. erforderliche Auswechslung der HES konzessionierten Elektrofachkräften vorbehalten sind.
 
Um was für eine Netzform handelt es sich denn?
Für ein TT Netz wäre ein 1,8m Erder nicht ausreichend.
Für ein TN Netz würde er zwar nicht schaden, aber in der Länge auch nicht wirklich einen Vorteil bringen.
Als Material würde ich auch V4A Verwenden um hier was haltbares zu erzeugen.

Praktischer ist es bei Trockenlegung des Hauses in den Graben ein V4A Band komplett um das Haus zu ziehen.
Alternativ auch in einen Graben bei Neuverlegung von Zuleitungsrohren.
Wenn nur der Staberder übrig bleibt dann eher einen V4A Rundstaberder in so etwa 10m Länge.
Auch wenn hier mache anderer Meinung sind halte ich den Wert von 2 Ohm als erstrebenswert zu unterschreiten.
 
Wenn nur der Staberder übrig bleibt dann eher einen V4A Rundstaberder in so etwa 10m Länge.
Auch wenn hier mache anderer Meinung sind halte ich den Wert von 2 Ohm als erstrebenswert zu unterschreiten.
Die aus deinem Hut gezogenen 10 m übertreffen sogar die früher einmal obligatorischen 9 m nach Blitzschutznormen, woraus sich mit Faktor 0,5 noch die nach ÖVE geforderten 4,5 m ableiten.

Keine Frage, je niederimpedanter der Erdausbreitungswiderstand umso besser. Aber dass die 10 Ohm nach Blitzschutznormen nur noch eine Empfehlung sind und für Antennenerdungen seit jeher keinerlei Ohmwerte vorgeschrieben sind, hat mit der Erkennnis zu tun, dass ein vollständiger (Blitzschutz-)Potenzialausgleich bedeutsamer ist. 10 m lange Tiefenerder ergeben bei spezifischem Erdwiderstand von günstigen 100 Ωm einen Ausbreitungswiderstand von 10 Ω, bei 200 Ωm sind das mit 20 Ω das Zehnfache deines Wunschwertes.

Was machst du dann noch um deine für Fundament-/Ringerder typischen 2 Ω zu erzielen und wie willst du an Altbauten die Mehrkosten begründen? Wenn du dafür Fachliteratur anführen kannst, immer her mit dem/den Links.
 
Also erstmal vielen Dank für die hilfreichen Antworten, ein paar Anmerkungen dazu:
Auch ich ziehe Erdspieße aus NIRO (V4A) feuerverzinkten Erdern vor, aber die sind bei vor 2007-09 fertiggestellten Altbauten normativ weiterhin zulässig, sofern sie nicht in Kombination mit Fundamenterdern verwendet werden.
Tiefenerder, die auch für erdungspflichtige Antennen genutzt werden, müssen min. 1 x 2,5 m oder 2 x 1,5 m Länge haben, Abstand min. 2 x Erderlänge, Kopf um 0,5 m unter Grund versenkt. Bei einem durch den Kellerboden getrieben Erder kann evtl. auf die Kopfversenkung verzichtet werden, aber nur 1 x 1,8 m Einbaulänge wäre mit erdungspflichtiger Antenne zu kurz.
Ja, also das Haus ist aus den 30ger Jahren, wobei die Hauselektrik seither teilweise erneuert wurde. Der Zählerschrank ist vielleicht 30 Jahre alt, aber so genau weiß das niemand mehr. Das Haus hat weder Blitzableiter noch irgendeine Antenne auf dem Dach. Zu den beschriebenen Abständen und Mindestlängen: Sind diese Vorgaben irgendwo "öffentlich einsehbar" oder findet man das nur in der Fachliteratur?
Um was für eine Netzform handelt es sich denn?
Also ich habe gerade nachgeschaut, aber ich bin mir da nicht sicher. Also aus dem Hausanschlusskasten kommt neben einer dicken Leitung noch eine Einzelleitung raus, die ebenfalls auf den in den Zählerschrank geht. Im Zählerschrank kann ich mir natürlich nur den unverplombten Teil anschauen. Die Leitung die nach der Schmelzsicherung Richtung Wohnung geht hat 3 Phasen plus einen Grün/gelben, der im Zählerschrank oben auf einer Leiste aufgelegt ist. Der Neutralleiter wird dann erst im Sicherungskasten der Wohnung abgezweigt. Also müsste es ja ein TN-C sein wenn ich mich nicht irre...
 

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Die Bilder zeigen eindeutig ein TN-C Netz
Der Zusätzliche Draht aus dem HAK ist ein PA Leiter der eigentlich auf die Potentialausgleichsschiene gehört.

Es ist dringend zu empfehlen die 4 adrigen Leitungen gegen 5 adrige zu tauschen und das ganze System somit ab Hausanschlußkasten auf TN-S Netz um zu stellen.
die unterschiedlichen Querschnitte an den Sicherungssockeln sind auch nicht in Ordnung,
Wenn hier überhaupt mehr als eine Ader angeschlossen werden darf dann nur im gleichen Querschnitt.

In deinem System ergeben sich diverse Probleme durch den weitergeführten PEN.
Geerdete Systeme leiten dabei parallel zum PEN Ströme die Störungen und Schäden verursachen.
Diese Ströme können mehrere Ampere betragen je nach der aktuellen Auslastung.
siehe auch verPENnte Installation.
 
Zu den beschriebenen Abständen und Mindestlängen: Sind diese Vorgaben irgendwo "öffentlich einsehbar" oder findet man das nur in der Fachliteratur?
Normen sind zwar nur für Fachleute gedacht aber sie können von jedermann in Auslegestellen eingesehen werden.

Einfacher wäre es den Elektriker des eigenen Vertrauens aufzusuchen, denn alle haben beim Konzessionseintrag unterschrieben ein VDE-Auswahlabo vorzuhalten. Das Vertrauen kann aber schwinden, weil Gedächtnisschwund wegen der geleisteten Unterschrift weit verbreitet ist. :(

Ansonsten bleibt noch online verfügbare Sekundärliteratur wie z. B. der DEHN Blitzplaner, VdB Blitzschutzmontagehandbuch und Kleiske.
 
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