Rauchmelder

Diskutiere Rauchmelder im Forum Off-Topic & Sonstige Tipps und Probleme im Bereich DIVERSES - Nein nein. Nicht der User. Die Fachkraft für Rauchwarnmelder muss die Funktion und das noch Vorhandensein des Rauchmelders einmal im Jahr prüfen...
Du kannst sogar die Montage der Melder durch den Mieter im Vertrag festlegen.
Spätestens aber die Wartung ist Vertragssache, auch die Wartung von Heizung oder Elektrischer Anlage kann wenn vertraglich festgelegt Aufgabe des Mieters sein.
Im Gewerbe erst recht.
In der Bauordnung steht überhaupt nichts zu qualifikationen oder Normen nach denen geprüft werden muß
Hierzu mal der §14 der Hessischen Bauordnung:
"Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt
1. in Wohnungen nach Satz 1 Nr. 1 den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern,
2. in Nutzungseinheiten nach Satz 1 Nr. 2 den Betreiberinnen und Betreibern,es sei denn, die Eigentümerinnen oder die Eigentümer haben diese Verpflichtung übernommen.

Bestehende Nutzungseinheiten nach Satz 1 Nr. 2 sind bis zum 1. Januar 2020 entsprechend auszustatten."

Andere Bauordnungen unterscheiden sich da eher nicht.

wie nun die "Sicherstellung der Betriebsbereitscahft" erfolgt schreibt dann der Hersteller in der Anleitung.
An keiner Stelle der Anleitung zum Genius H ist etwas von "nur durch Fachkräfte" zu lesen.
lediglich an mehreren Stellen wird die DIN 14676 erwähnt, ob da was dazu steht ist ziemlich egal denn diese ist dem Laien im Gegensatz zur Anleitung nicht frei zugänglich und somit hierfür unerheblich.

Übrigens hier mal aus der original Hekatron Genius H Anleitung:
"Hekatron empfiehlt für die sichere und dauerhafte Verbindung die Schraub/Dübel-Montage"
Soviel zu "die dürfen nur geklebt werden"
 
@Www danke fürs raus suchen der DIN

@Octavian1977 Rauchmelder DIN 14676 | DIN-Norm für Rauchmelder | Details ist quasi völlig frei zugänglich. OK man benötigt Internet. Oder aber muss zu einem Berater was dieses Gebiet betrifft.
Und das ausgerechnet du sagst an eine Norm müsse man sich nicht halten finde ich erstaunlich. Denn wie steht es doch in deiner Signatur, Fachkraft ist nur wer die Kenntnis über die einschlägigen Normen besitzt. Und genau deshalb gibt es die Fachkraft für Rauchwarnmelder!
Und zwischen empfehlen oder aber ausschließlich dafür geeignet besteht auch ein Unterschied! Sonst würde hekatron wohl kaum die klebepads verkaufen und es explizit auf der Website bewerben!
 

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Dann empfehle ich mal die Lektuere des ersten Satzes auf dieser Seite:

"Die DIN 14676 enthält sehr viele technische Regeln, die „allgemein anerkannt“ und deshalb zu befolgen sind, wenn nichts Abweichendes vertraglich vereinbart wird, allerdings ist sie im Gegensatz zur DIN EN 14604 nicht unmittelbar verbindlich."

Eine technische Regel, die von einem privaten Verein erstellt wird, ist das eine. Damit aber zu versuchen, in das freie Recht der Berufsausübung einzugreifen? Was kommt denn da als naechstes, die Vorgabe das EFK lt. Norm blaue Unterhosen mit VDE-Logo tragen muessen?
 
Richtig dies steht da. In der DIN EN beispielsweise ist nur geregelt wie die Rauchwarnmelder auszusehen und zertifiziert werden müssen.

Ich vergleiche es gerne nochmals mit der Steckdose die nur drei Drähte hat, und dennoch muss man 3,5 Jahre lernen bis man es offiziell ausführen darf.

Es sind anerkannte Regeln der Technik, diese werden bei Gericht des öfteren höher bewertet als beispielsweise Normen. Denn dort werden einfach Sachverständige angehört. Solange nichts passiert wird kein Hahn danach krähen. Wenn etwas passiert steht der Staatsanwalt direkt da und klopft an die Tür.

Scheise was macht die VDE schon seit zig Jahren? Die gibt uns vor wie wir was zu tun haben und dies als privater Verein! Und zwar in absolut jedem Bereich! Und inwiefern diese Norm in das freie Recht der Berufsausbildung eingreifen soll erschließt sich mir auch nicht direkt. Wäre dahingehend dankbar wenn du mir das erklären würdest
 
Dein Vergleich hinkt.
Bei jeder verkauften Steckdose liegt ein Warnhinweis dabei, daß die Installation NUR von Elektrofachkräften erfolgen darf.
Als Elektrofachkraft habe ich zugriff auf die passenden Normen und verstehe sie, ansonsten bin ich keine Fachkraft.

Dieser oder ein ähnlicher Hinweis liegt keinem Batterie-Rauchwarnmelder bei.

Das was Du da als Link zur DIN ausgibst ist lediglich ein Kommentar zu dieser DIN, die DIN selbst ist nur gegen Bezahlung zu erhalten.
 
An keiner Stelle der Anleitung zum Genius H ist etwas von "nur durch Fachkräfte" zu lesen.
lediglich an mehreren Stellen wird die DIN 14676 erwähnt
Und hier, du hast es selbst aufgezeigt, steht der Hinweis auf die dementsprechende DIN! Kenne ich die DIN nicht darf ich das Ding nicht montieren. Schaue ich im Internet landet man auf einer Seite, wie meiner verlinkten, wo steht, zertifiziertes Fachpersonal, wenn ich das nicht bin habe ich die Finger davon zu lassen.

Aber es ist wie ich auch bereits sagte, solange nichts passiert wird sich keiner darum kümmern. Wenn etwas passiert, gerade bei vermieteten Wohngebäuden, freut sich der Staatsanwalt wenn er jemanden so einfach die Schuld in die Schuhe schieben kann. Weniger Arbeit! Nochmal der Hinweis auf deine eigene Signatur! Es dürfen nur leute die die einschlägigen Normen kennen arbeiten ausführen! Oder gibt es dafür auch wieder Ausnahmen welche du festlegst?
 
Vielleicht etwas am Thema, aber ich finde es schon komisch wenn man zb. behaarlich auf die DIN 18015 pocht, quasi als Standard/Gebetsbuch für die Ausführung von Elektroanlagen, was sie aber nunmal nicht ist, aber dann andere DIN die nicht so in den "Kram" passen, einfach als "Gewäsch alter Weiber" abzutun. Übrigens regelt zwar die LBO per Gesetz den Einsatz im Wohnraum, die Herstellung und die Verwendung der Melder basiert allerdings auch auf DIN Normen, oder kann man da jetzt jeden China-Kracher hinhängen weil DIN ja uninteressant ist?

Kleiner Exkurs, weil einige ja mit dem Recherchieren so ihre Schwierigkeiten haben...
Ein Rauchwarnmelder für "Anwendung in Haushalten oder für vergleichbare Anwendungen im Wohnungbereich" muss nach DIN EN14604, der Produktnorm, zertifiziert sein, diese Norm ist rechtsverbindlich.

Die DIN 14676, die Anwendungsnorm, regelt die Planung, Installation und Wartung. Diese ist natürlich, wie auch die DIN 18015, nicht per se rechtsverbindlich. Allerdings wird jede vertragsrechtliche Vereinbarung zum Thema Rauchwarnmelder auf diese sich beziehen und dadurch wird sie rechtsverbindlich. Jeder der gewerblich handelt, wird sich da immer absichern und nach dieser Norm zertifizierte Fachbetriebe vorziehen, denn es geht das mitunter auch um Haftungsübertragung. Gilt alles im EFH nicht, ja, weil jeder selbst die Teile falsch an die Decke tackern kann.Jedoch wird sich jede Versicherung auf die Norm beziehen wenns um Schadenersatzregelungen geht, weil sie nunmal als Anwendungsnorm den anerkannten Regel der Technik entsprechen. Es obliegt dann dem Eigenheimbesitzer nachzuweisen das alles richtig und ordnungsgemäß war.

Eine Zertifizierung für eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder", wird somit auch immer auf Basis der DIN 14676 erfolgen und diese Norm hat der "Dorfelektriker" sicherlich nicht im Schrank liegen. Ich finde es nicht gut wenn jeder elektrische "Furz" nur noch mit Zertifikat ausgeführt werden darf, allerdings sollte man halt auch die Finger von Sachen lassen, also der (Innungs-)Fachbetrieb, von denen man keine Ahnung hat, auch wenn man es darf. Passiert aber nicht, jeder Hinz und Kunz fummelt irgendwas teilweise Hirnlos zusammen, in der Hoffnung das nie was passiert. Genau aus diesem Grund müssen die Regeln immer härter werden, weil so Pappnasen ihren eigenen Horizont nichtmal annähernd überblicken. Ich hab es ja schonmal geschrieben, wenn ein Betrieb 10.000 Melder im Jahr plant, installiert und wartet ist das was ganz anderes, als wenn der Elektriker von 321 das für nen 20er macht.
 
Vielleicht etwas am Thema, aber ich finde es schon komisch wenn man zb. behaarlich auf die DIN 18015 pocht, quasi als Standard/Gebetsbuch für die Ausführung von Elektroanlagen, was sie aber nunmal nicht ist, aber dann andere DIN die nicht so in den "Kram" passen, einfach als "Gewäsch alter Weiber" abzutun. Übrigens regelt zwar die LBO per Gesetz den Einsatz im Wohnraum, die Herstellung und die Verwendung der Melder basiert allerdings auch auf DIN Normen, oder kann man da jetzt jeden China-Kracher hinhängen weil DIN ja uninteressant ist?

Kleiner Exkurs, weil einige ja mit dem Recherchieren so ihre Schwierigkeiten haben...
Ein Rauchwarnmelder für "Anwendung in Haushalten oder für vergleichbare Anwendungen im Wohnungbereich" muss nach DIN EN14604, der Produktnorm, zertifiziert sein, diese Norm ist rechtsverbindlich.

Die DIN 14676, die Anwendungsnorm, regelt die Planung, Installation und Wartung. Diese ist natürlich, wie auch die DIN 18015, nicht per se rechtsverbindlich. Allerdings wird jede vertragsrechtliche Vereinbarung zum Thema Rauchwarnmelder auf diese sich beziehen und dadurch wird sie rechtsverbindlich. Jeder der gewerblich handelt, wird sich da immer absichern und nach dieser Norm zertifizierte Fachbetriebe vorziehen, denn es geht das mitunter auch um Haftungsübertragung. Gilt alles im EFH nicht, ja, weil jeder selbst die Teile falsch an die Decke tackern kann.Jedoch wird sich jede Versicherung auf die Norm beziehen wenns um Schadenersatzregelungen geht, weil sie nunmal als Anwendungsnorm den anerkannten Regel der Technik entsprechen. Es obliegt dann dem Eigenheimbesitzer nachzuweisen das alles richtig und ordnungsgemäß war.

Eine Zertifizierung für eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder", wird somit auch immer auf Basis der DIN 14676 erfolgen und diese Norm hat der "Dorfelektriker" sicherlich nicht im Schrank liegen. Ich finde es nicht gut wenn jeder elektrische "Furz" nur noch mit Zertifikat ausgeführt werden darf, allerdings sollte man halt auch die Finger von Sachen lassen, also der (Innungs-)Fachbetrieb, von denen man keine Ahnung hat, auch wenn man es darf. Passiert aber nicht, jeder Hinz und Kunz fummelt irgendwas teilweise Hirnlos zusammen, in der Hoffnung das nie was passiert. Genau aus diesem Grund müssen die Regeln immer härter werden, weil so Pappnasen ihren eigenen Horizont nichtmal annähernd überblicken. Ich hab es ja schonmal geschrieben, wenn ein Betrieb 10.000 Melder im Jahr plant, installiert und wartet ist das was ganz anderes, als wenn der Elektriker von 321 das für nen 20er macht.
Danke!
 
Kleiner Exkurs, weil einige ja mit dem Recherchieren so ihre Schwierigkeiten haben...
Die DIN 14676, .....
Gilt alles im EFH nicht, ja, weil jeder selbst die Teile falsch an die Decke tackern kann.

Jedoch wird sich jede Versicherung auf die Norm beziehen wenns um Schadenersatzregelungen geht, weil sie nunmal als Anwendungsnorm den anerkannten Regel der Technik entsprechen. Es obliegt dann dem Eigenheimbesitzer nachzuweisen das alles richtig und ordnungsgemäß war.

Möchtest du hier im ernst behaupten, dass die "Feuerversicherung" Leistungen verweigern kann, wenn der Besitzer nicht nachweisen kann, dass er die Dinge nicht wahllos an die Decke getackert hat? Vielleicht ein aktuelles Beispiel aus der Praxis vorhanden?

wenn man von Tuten und Blasen keine Ahnung hat, soll man es vielleicht mit Rechtsberatung und "kleinen Exkursen" besser bleiben lassen.

Danke!
 
Ich finde es nicht gut wenn jeder elektrische "Furz" nur noch mit Zertifikat ausgeführt werden darf, allerdings sollte man halt auch die Finger von Sachen lassen, also der (Innungs-)Fachbetrieb, von denen man keine Ahnung hat, auch wenn man es darf. Passiert aber nicht, jeder Hinz und Kunz fummelt irgendwas teilweise Hirnlos zusammen, in der Hoffnung das nie was passiert.
Zertifizierung und Zerifikat sind zwei Unterschiedliche Dinge.
Die DIN 14676 ist eine anerkannte Regel der Technik nach der man verfahren muss.
Um Rauchwarnmelder zu errichten bedarf es keiner Zertifizierung des Betriebes, sonder nur einer Fachkraft für Rauchwarnmelder. Sind die Rauchwarnmelder vernetzt und wird der Übertrager an das öffentliche Netzt angeschlossen ist hierzu ein konzessionierter Betrieb erforderlich. Die Innungsmitgliedschaft ist nicht erforderlich.

Aber was ist wenn man ohne den Nachweis der Fachkraft Rauchwarnmelder installiert?
 
Magst du mir einen einzigen Fall nennen (von Versicherungen die verweigern da.. )?
Zum einen hab ich in keiner Weise von "Feuerversicherungen" geschrieben die ihre Leistung verweigern wenn der Besitzer nicht nachweisen kann das er die Dinger nicht wahrlos an die Decke getackert hat. Das hast nur du, also warum sollte ich mich rechtfertigen für etwas was du geschrieben hast.
Geschrieben hab ich von Versicherungen in allgemeinen, weder explizit von Wohngebäude-, Hausrat-, Haftpflicht- oder sonstige Versicherungen . Es geht beispielsweise auch um Themen wie Fehlalarme und sich daraus ergebende Kosten wie Feuerwehreinsätze. Es muss nicht immer ein Brand sein, aber selbst da können (wohl gemerkt, nicht MUSS!!!) Leistungen (nicht die oder die, sondern allgemein) gekürzt oder gänzlich verweigert werden.

Zum anderen ist der zweite und dritte Absatz des urspünglichen Beitrags #27 im Kontex mit der vorhergegangen Diskussion zu sehen. Es sollte verdeutlichen in welchen Zusammenhang die genannten DIN-Normen stehen, natürlich nur meiner Meinung nach, denn nur die kann ich vertreten.
Es ist auch keine Rechtsberatung wenn ich schreibe das die DIN EN Produktnormen im deutschen Raum rechtsverbindlich sind, das ist schliesslich keine Meinung sondern eine Tatsache. Ebenso das die DIN 14676 wie auch die DIN 18015 eben per se nicht rechtsverbindlich sind, sondern es erst zb. durch vertragliche Vereinbarungen werden.

Der dritte Abschnitt des Beitrags ist mein übliches kritisieren, oder nenn es auch Bashing, gegen die Innungsgeschichten und der Tatsache das es heutzutage nicht ohne irgendwelche "Zertifikate" geht, die teilweise das Papier nicht wert sind auf dem sie gedruckt sind. Der geneigte Leser meiner Beiträge wird sicherlich schon herausgefunden haben, dass es mir nicht explizit um das Niedermachen des Elektrohandwerks geht, sondern um das (leider) sehr schlechten Image und warum das so ist. Auch das ist natürlich nur meine persönliche Meinung, die sich auf persönliche Erfahrungen und Begebenheiten beziehen.

Zum Schluss will ich noch anmerken das ich deine Art und Weise in deinem Beitrag #29 unter alle Sau finde. Anhand deiner sonstigen Beiträge hier im Forum hab ich dich bislang als kompetenter Forenschreiben angesehen, der sachlich und kontexbezogen seine Meinung äussert. Es ist schade das du für diesen Beitrag so tief runter gegangen bist.
Ich maße mir auch in keiner Weise an alles zu wissen, und bin auch jederzeit bereit auf Kritik einzugehen und auch Fehler einzugestehen. Nur sollte das Niveau nicht unter Sandkasten fallen.
 
Zertifizierung und Zerifikat sind zwei Unterschiedliche Dinge.
Das eine setzt das andere voraus, oder? Also bezogen auf die "Fachkraft für ..."

Die DIN 14676 ist eine anerkannte Regel der Technik nach der man verfahren muss.
Das ist ja gerade die Diskussion, per se ist es eben kein muss, sonst "dürfte" ein Laie einen Rauchmelder nicht montieren, da diesem die DIN ja nicht vorliegt. Wenn der Laie sich aber an die Montageanleitung des Herstellers hält, hat er prinzipell erstmal alles richtig gemacht.
Um Rauchwarnmelder zu errichten bedarf es keiner Zertifizierung des Betriebes, sonder nur einer Fachkraft für Rauchwarnmelder.
Ja, geb ich dir grundsätzlich Recht. Allerdings darf der Betrieb sich als "zertifizierter Fachbetrieb nach DIN 14676 für Rauchwarnmelder" bezeichnen, wenn er die entsprechende Fachkraft hat.
Sind die Rauchwarnmelder vernetzt und wird der Übertrager an das öffentliche Netzt angeschlossen ist hierzu ein konzessionierter Betrieb erforderlich.
Das ist aber dann schon in der Welt der BMA, da gelten nochmal andere Regeln
Die Innungsmitgliedschaft ist nicht erforderlich.
Mitglied der jeweiligen Innung muss kein Elektrobetrieb sein, nur wirds halt ohne schwer sich am Markt zu etablieren. Bestes Beispiel "E-Check", kein Mitglied kein "E-Check".
Aber was ist wenn man ohne den Nachweis der Fachkraft Rauchwarnmelder installiert?
Im privaten Umfeld? Nix. Kann jeder Laie, darf jeder Laie. Obs gut oder schlecht ist, steht auf einem anderen Blatt ^^
 
Zum Schluss will ich noch anmerken das ich deine Art und Weise in deinem Beitrag #29 unter alle Sau finde. Anhand deiner sonstigen Beiträge hier im Forum hab ich dich bislang als kompetenter Forenschreiben angesehen, der sachlich und kontexbezogen seine Meinung äussert. Es ist schade das du für diesen Beitrag so tief runter gegangen bist.
Ich maße mir auch in keiner Weise an alles zu wissen, und bin auch jederzeit bereit auf Kritik einzugehen und auch Fehler einzugestehen. Nur sollte das Niveau nicht unter Sandkasten fallen.
Merkwürdig! Sonst bin ich doch derjenige, der von Nix `ne Ahnung hat, dafür davon aber jede Menge!
 
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