S
Stromberger
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Lediglich manche Rechte werden über einen Verwaltervertrag an die Verwaltung abgetreten.
Welchem Gesetz entnimmst Du diese steile These?
Du zeigst mit dieser Aussage, dass Du eben (entgegen Deiner Behauptung) WG § 19 eben NICHT kennst oder, was noch schlimmer wäre, nicht verstanden hast.
Und selbst da untersteht diese immer noch dem Verwaltugsbeirat der aus den Eigentümern gewählt wird.
Einen Beirat gibt es nicht zwangsläufig. Und "unterstehen" ist wieder mal falsch. Wenn es einen gibt, unterstützt und kontrolliert er den Verwalter. Unterstehen ist etwas völlig anderes. Möchtest Du Dich nicht lieber auf Kabel und Endschalter konzentrieren, als über Dinge herumzuschwadronieren, die ganz offensichtlich weit weg von Recht, Gesetz und Realität sind? Nur mal als freundlich gemeinter Hinweis....
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