werner_1
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Das habe ich ja nicht gesagt, aber du behauptest "verlustfrei".
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Was willst Du denn mit dem PEN machen?
entweder Du erneuerst die Zuelitung in 5 adrig oder die Trennstelle bleibt so wie bisher in der Unterverteilung.
Was soll das jetzt mit iregendeinem Sonderkästchen?
Und Löten ist schon mal ganz raus, das ist in der Niederspannungstechnik nur in wenigen Ausnahmen überhaupt zulässig.
JA, ab 10mm² ist es zulässig. Ist denn die Aufteilung nicht besser? Oder macht es nur Sinn im HAK aufzuteilen ?Du weißt schon, dass der PEN-Leiter so zulässig ist?
4.1 Sicherer Betrieb Vor jedem Bedienungsvorgang und jeder Arbeit an einer elektrischen Anlage muss eine Bewertung der elekt-rischen Risiken vorgenommen werden. Durch diese Bewertung ist festzulegen, wie der Bedienungsvorgang oder die Arbeit ausgeführt werden muss und welche Sicherheitsmaßnahmen und Vorkehrungen anzuwenden sind, um die Sicherheit zu gewährleisten.
4.1.101Elektrische Anlagen sind den Errichtungsnormen entsprechend in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Bei Änderung der Betriebsbedingungen, z. B. Art der Betriebsstätte (trocken, feucht, feuer- oder explosionsgefährdet), müssen die bestehenden Anlagen den jeweils gültigen Errichtungsnormen angepasst werden.
4.1.102Werden an oder in elektrischen Anlagen Mängel beobachtet, die eine Gefahr für Personen, Nutztiere oder Sachen zur Folge haben, so sind unverzüglich Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel zu treffen. Sofern die Betriebsverhältnisse nicht erlauben, die Mängel unmittelbar zu beseitigen, ist die Gefahr zunächst einzuschränken, z. B. durch Absperren, Kenntlichmachen, Anbringen von Schildern. Der Anlagenbetreiber ist unverzüglich zu benachrichtigen. Schadhafte elektrische Betriebsmittel dürfen nicht benutzt werden, es sei denn, dass ihre Weiterbenutzung offensichtlich gefahrlos ist. Behelfsmäßig ausgebesserte Betriebsmittel dürfen nur kurze Zeit benutzt werden, wenn zwingende Gründe dies rechtfertigen, z. B. Aufrechterhalten wichtiger Betriebsfunktionen; die Instand-setzung muss unverzüglich veranlasst werden.
4.1.103Anlagen oder Anlagenteile, die nicht betrieben werden dürfen, sind auszuschalten und mindestens durch Verbotsschilder an den Stellen, an denen die Anlagen in Betrieb gesetzt werden können, gegen Ein-schalten zu sichern. Darüber hinaus sind die Mittel für die Antriebskraft oder Steuerung der Kraftantriebe fernbetätigter Schalter unwirksam zu machen.
Bestandsschutz hast du dann, wenn wenn die Anlage aufgebaut wurde und danach nie wieder irgendein Elektriker an der Anlage bei war,
Was soll denn der Blödsinn? Wenn ich als EFK eine Steckdose oder ein ganzes Zimmer installiere, muss ich nicht durchs ganze Haus rennen und nachprüfen, ob irgendetwas nicht mehr den Vorschriften entspricht. Nur das, was ich installiere, muss den Vorschriften entsprechen.Fakt ist eben, dass TN-C-Netze, Stoffmantelleitungen, Anlagen in Wohnungen ohne RCD, Anlagen ohne Überspannungsschutz usw. eine potentielle Gefahr darstellen, die eine Elektrofachkraft erkennen kann und beheben muss. Wenn jemand einen Schlag bekommt und dann das Bein wegen Verbrennungen amputiert werden muss, wird das richtig teuer!
Bestandsschutz hast du dann, wenn wenn die Anlage aufgebaut wurde und danach nie wieder irgendein Elektriker an der Anlage bei war, zumal die o.g. Mängel garantiert nicht den Bestimmungen des Errichtungszeitpunktes entsprechen werden.
Jetzt mal ernsthaft: Du glaubst doch nicht, dass man das durchgehen lassen wird, wenn eine erkennbare Gefahr besteht, durch die dann Sach- oder Personenschäden entstanden sind, und der Elektriker dann die das-ist-ja-Bestandsschutz-Schiene gefahren ist?
VDE 0105-100 sagt hier ganz klar:
Du darfst den PEN in der Verteilung an die PE-Schiene anschließen und von der PE-Schiene eine Verbindung zur N-Schiene herstellen. Das ist völlig in Ordnung!
Das heißt, eigentlich darfst du das nicht, weil du keine Ahnung hast und keine Elektroarbeiten ausführen darfst, aber Elektrofachkräfte dürfen das.