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OnkelHugo
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Hallo zusammen.
wir haben ein Haus gekauft, dessen Elektroinstallation vom Vorbesitzer (Elektromeister mit eigenem Betrieb) mitte 2019 erneuert wurde.
Im einzelnen wurde der komplette Verteilerkasten samt kompletten Inhalt wie Sicherungsautomaten, FI usw., sowie ca. 30% der Kabel zu den Räumen erneuert.
Jetzt wollen wir eine Sauna einbauen und zu diesem Zweck von Wechselstrom auf Drehstromzähler wechseln. Die hierfür kontaktierten Installateure lehnen jedoch den einfachen Zählerwechsel ab, da die vorhandene Installation nicht den aktuellen Vorschriften entspricht.
Fast die Hälfte der Sicherungsautomaten läuft beispielsweise nicht über den FI, darunter auch die Beleuchtung im Bad. Einen Überspannungsschutz gibt es auch nicht.
Wir gehen davon aus, dass der Vorbesitzer als Fachkraft wusste dass er bei der Erneuerung des Verteilers die Anlage den heutigen Vorschriften entsprechend hätte ausführen müssen und somit ein arglistig verschwiegener Mangel vorliegt.
Der Verkäufer beruft sich auf einen Bestandsschutz, da man z.b einen FI nicht an alte Leitungen anschließen könne. Das es den Begriff "Bestandsschutz"im Elektrobereich eigentlich nicht gibt hab ich schon gegoogelt.
Überall ist u.a die Rede von einer wesentlichen Veränderung der Anlage, die dann zur Ausführung nach aktuellem Standard verpflichtet.
Auch wenn ich mir fast sicher bin hier nochmal die Frage an die Fachleute: ist die Erneuerung einer kompletten Elektroverteilung eine "wesentliche Änderung" im Sinne der VDE?
Und muss man bei einem Elektromeister davon ausgehen können dass er sich dessen bewusst ist?
wir haben ein Haus gekauft, dessen Elektroinstallation vom Vorbesitzer (Elektromeister mit eigenem Betrieb) mitte 2019 erneuert wurde.
Im einzelnen wurde der komplette Verteilerkasten samt kompletten Inhalt wie Sicherungsautomaten, FI usw., sowie ca. 30% der Kabel zu den Räumen erneuert.
Jetzt wollen wir eine Sauna einbauen und zu diesem Zweck von Wechselstrom auf Drehstromzähler wechseln. Die hierfür kontaktierten Installateure lehnen jedoch den einfachen Zählerwechsel ab, da die vorhandene Installation nicht den aktuellen Vorschriften entspricht.
Fast die Hälfte der Sicherungsautomaten läuft beispielsweise nicht über den FI, darunter auch die Beleuchtung im Bad. Einen Überspannungsschutz gibt es auch nicht.
Wir gehen davon aus, dass der Vorbesitzer als Fachkraft wusste dass er bei der Erneuerung des Verteilers die Anlage den heutigen Vorschriften entsprechend hätte ausführen müssen und somit ein arglistig verschwiegener Mangel vorliegt.
Der Verkäufer beruft sich auf einen Bestandsschutz, da man z.b einen FI nicht an alte Leitungen anschließen könne. Das es den Begriff "Bestandsschutz"im Elektrobereich eigentlich nicht gibt hab ich schon gegoogelt.
Überall ist u.a die Rede von einer wesentlichen Veränderung der Anlage, die dann zur Ausführung nach aktuellem Standard verpflichtet.
Auch wenn ich mir fast sicher bin hier nochmal die Frage an die Fachleute: ist die Erneuerung einer kompletten Elektroverteilung eine "wesentliche Änderung" im Sinne der VDE?
Und muss man bei einem Elektromeister davon ausgehen können dass er sich dessen bewusst ist?