"Wesentliche Änderung" Bestandschutz

Diskutiere "Wesentliche Änderung" Bestandschutz im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Hallo zusammen. wir haben ein Haus gekauft, dessen Elektroinstallation vom Vorbesitzer (Elektromeister mit eigenem Betrieb) mitte 2019 erneuert...
O

OnkelHugo

Beiträge
21
Hallo zusammen.
wir haben ein Haus gekauft, dessen Elektroinstallation vom Vorbesitzer (Elektromeister mit eigenem Betrieb) mitte 2019 erneuert wurde.
Im einzelnen wurde der komplette Verteilerkasten samt kompletten Inhalt wie Sicherungsautomaten, FI usw., sowie ca. 30% der Kabel zu den Räumen erneuert.

Jetzt wollen wir eine Sauna einbauen und zu diesem Zweck von Wechselstrom auf Drehstromzähler wechseln. Die hierfür kontaktierten Installateure lehnen jedoch den einfachen Zählerwechsel ab, da die vorhandene Installation nicht den aktuellen Vorschriften entspricht.
Fast die Hälfte der Sicherungsautomaten läuft beispielsweise nicht über den FI, darunter auch die Beleuchtung im Bad. Einen Überspannungsschutz gibt es auch nicht.

Wir gehen davon aus, dass der Vorbesitzer als Fachkraft wusste dass er bei der Erneuerung des Verteilers die Anlage den heutigen Vorschriften entsprechend hätte ausführen müssen und somit ein arglistig verschwiegener Mangel vorliegt.
Der Verkäufer beruft sich auf einen Bestandsschutz, da man z.b einen FI nicht an alte Leitungen anschließen könne. Das es den Begriff "Bestandsschutz"im Elektrobereich eigentlich nicht gibt hab ich schon gegoogelt.
Überall ist u.a die Rede von einer wesentlichen Veränderung der Anlage, die dann zur Ausführung nach aktuellem Standard verpflichtet.

Auch wenn ich mir fast sicher bin hier nochmal die Frage an die Fachleute: ist die Erneuerung einer kompletten Elektroverteilung eine "wesentliche Änderung" im Sinne der VDE?
Und muss man bei einem Elektromeister davon ausgehen können dass er sich dessen bewusst ist?
 
Wer sagt den das da die Anlage modernisiert wurde? Das kann genauso eine Instandhaltung gewesen sein. Dabei wurden defekte oder stark veraltetet Betriebsmittel 1 Zu 1 ausgetauscht. Und weil die neuen Betriebsmittel nicht in die alte Verteilung passen wurde eben ein neuer Verteilerschrank eingebaut.
 
Das würde ja bedeuten da hätte bereits ein FI verbaut sein müssen.
Hätte da dann nicht wenigstens die BAd Beleuchtung dran hängen müssen?
 
Traurig das eine Fachkraft, hier sogar ein Meister, nicht weiss das es keinen Bestandschutz gibt.

Lutz
 
Zuletzt bearbeitet:
Offensichtlich wurde doch mitnichten die Elektroinstallation komplett erneuert, sondern nur zu 30%.
Wenn kein FI verbaut werden kann, muß die verbleibende Installation älter als 1972 West/1990 Ost sein.
Eine erneurung der restlichen Installation ist dringend angesagt bevor ihr dort einzieht, die Sauna ist neben dem Elektroherd schliesslich nicht das einzigste Gerät welches gerne Drehstrom hätte.

Was wurde euch denn vom Verkäufer zugesagt?
 
Wir gehen davon aus, dass der Vorbesitzer als Fachkraft wusste dass er bei der Erneuerung des Verteilers die Anlage den heutigen Vorschriften entsprechend hätte ausführen müssen und somit ein arglistig verschwiegener Mangel vorliegt.

Wo steht das geschrieben? Ein Geraeteaustausch ist keine Erweiterung oder Neuinstallation einer Anlage. Ob da nun LSS oder Kabel erneuert werden, ist erstmal egal.
Einen Mangel erkenne ich da nicht. Es ist halt eine bestehende und funktionierende Anlage.

Ihr wollt jetzt die Anlage (quasi von Grund auf) erweitern. Also liegt der Ball bei euch, die umzustellende Anlage komplett an die derzeit geltenden Vorschriften anzupassen. Alternative: Anlage wie bisher weiterzubetreiben, also als WS-Anlage.
 
wir haben ein Haus gekauft, dessen Elektroinstallation vom Vorbesitzer (Elektromeister mit eigenem Betrieb) mitte 2019 erneuert wurde.
Im einzelnen wurde der komplette Verteilerkasten samt kompletten Inhalt wie Sicherungsautomaten, FI usw., sowie ca. 30% der Kabel zu den Räumen erneuert.
Irgendwas passt da nicht ganz zusammen.
Erster Satz klingt nach alles erneuert, zweiter Satz nur 30%.
Recht merkwürdig.
 
Eigentlich doch einfach zu verstehen. Es wurden nicht alle Kabelleitungen erneuert, sondern nur ca. 30%.
Einige Wände haben eine Rigipsverschalung bekommen. Die Kabel zu Steckdosen in diesen Wänden wurden erneuert.
Die Kabel in Wänden ohne Verschalung sind alt.
Komplett erneuert wurde die Verteilung.

Wir haben das Haus komplett renoviert gekauft. Nach Aussage der Maklerin wurde die Elektrik 2019 erneuert (liegt auch schriftlich vor).

Anbei ein Foto.
 

Anhänge

  • 1.png
    1.png
    1,2 MB · Aufrufe: 31
  • 2.png
    2.png
    1,3 MB · Aufrufe: 32
Wo steht das geschrieben? Ein Geraeteaustausch ist keine Erweiterung oder Neuinstallation einer Anlage. Ob da nun LSS oder Kabel erneuert werden, ist erstmal egal.
Einen Mangel erkenne ich da nicht. Es ist halt eine bestehende und funktionierende Anlage.

Ihr wollt jetzt die Anlage (quasi von Grund auf) erweitern. Also liegt der Ball bei euch, die umzustellende Anlage komplett an die derzeit geltenden Vorschriften anzupassen. Alternative: Anlage wie bisher weiterzubetreiben, also als WS-Anlage.

Nunja, man kann doch davon ausgehen das die Anlage vor der jetzigen erneuerung wenigstens mal um den FI erweitert wurde.
Diese Erweiterung hätte doch dann nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften stattfinden müssen.
Wenn ich das richtig gelesehn habe, ist der FI in Feuchträumen seit ca. 1984 vorgeschrieben.
Ich halte es für extrem unwahrscheinlich das irgendwer vor 1984 auf die Idee gekommen ist die alte Elektroinstallation (und dann auch nur die hälfte) mit einem FI zu versehen.
Ergo wurde der FI nach 1984, und weil ohne Einbindung des Bads, entgegen der Vorschriften eingebaut.
Dementsprechend hätte man die Installation bei der Erneuerung 2019 anpassen müssen.
 
Da hat vermutlich die Maklerin dem TE schöne Augen gemacht u. gedacht wird schon nicht wirklich sofort Auffallen!
 
Es wäre auch nicht aufgefallen wenn wir nicht die Sauna hätten anschließen wollen. Die Chance damit durchzukommen war schon enorm hoch. Der Maklerin mache ich da allerdings keinen Vorwurf, ich glaube nicht unbedingt das sie davon wusste, auch wenn Sie mit dem Verkäufer eng befreundet ist.
 
Eine Maklerin sollte schon wissen, wie eine Ordnungsgemässe Elektro-Sanierung anno 2019 normal aussehen u. ausgeführt werden muss!
Das fängt bereits beim Betrieb von einem mordernen E-Herd auf, wenn KEIN Drehstrom vorhanden ist.
 
Ich halte es für extrem unwahrscheinlich das irgendwer vor 1984 auf die Idee gekommen ist die alte Elektroinstallation (und dann auch nur die hälfte) mit einem FI zu versehen.

Das sind halt alles nur Vermutungen.Sowas kann man beim Hauskauf hinterfragen. Jetzt wird da wenig bis gar nichts zu holen sein. Selbst das Fehlen eines RCD im Lichtstromkreis eines Bades ist bestenfalls eine Abweichung von den aRdT...kein Straftatbestand.
 
Wer redet denn von Straftatbestand? Es geht hier lediglich um die Nachbesserung.

Wenn die Maklerin bei der Besichtigung sagt "die Elektrik ist neu gemacht worden", sollte das ausreichen. Wenn ich da jetzt jede Steckdose einzeln hinterfragen muss, macht es keinen Sinn die Maklerin überhaupt etwas zu fragen.
 
Also wenn Du das selber nicht als Mangel u. Vertuschung empfindest, dass im Zuge einer Renovierung anno 2019, gewisse Dinge immer noch nicht vorhanden sind, mir soll es recht sein.

Vielleicht war das ganze Objekt so günstig, dass Du die restlichen Umbauten, dann doch selber bezahlen willst.
 
Also wenn Du das selber nicht als Mangel u. Vertuschung empfindest, dass im Zuge einer Renovierung anno 2019, gewisse Dinge immer noch nicht vorhanden sind, mir soll es recht sein.

Vielleicht war das ganze Objekt so günstig, dass Du die restlichen Umbauten, dann doch selber bezahlen willst.
Natürlich empfinde ich das als Mangel. Mein Empfinden interessiert nur in diesem Rechtsstaat niemanden. Ich müsste beweisen das mir ein Mangel arglistig verschwiegen wurde.
Wenn die Installation tatsächlich gemäß den Vorschriften durchgeführt wurde (sprich tatsächlich tausch 1:1 der Komponenten ohne Veränderung) und die Anlage auch davor schon ohne Mangel war, habe ich keine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer. Gekauft wie gesehen. Genau aus diesem Grunde frage ich ja hier in diesem Forum danach.

Bleibt noch die Falschinformation durch die Maklerin. Ich glaube es ist juristisch nicht ganz einfach hier etwas zu erreichen.
Zum Glück können wir den Maklervertrag nachträglich widerrufen.
 
Thema: "Wesentliche Änderung" Bestandschutz
Zurück
Oben