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Apotrix
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Guten Abend Forengemeinde!
Ich brauche mal Eure Erfahrungen. Ich bin anscheinend nicht in der Lage bei Google die richtigen Parameter einzugeben um eine Antwort auf meine Frage zu bekommen:
Ich besitze ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung die ich nun Vermieten möchte. Im Rahmen der Renovierung der Einliegerwohnung wurde auch die Elektroinstallation erneuert. (Vorhanden waren 3 Sicherungen für den Herd und eine für den Rest...)
Die UV besteht nun aus einem Haupschalter (3er B20 Automat, mehr dazu später), FI 40 30mA, und insgesamt 12 Automaten B16.
Im Erdgeschoss befindet sich ein Doppel-Zählerschrank aus Metall (Bj. 72)mit einem Zähler der auf mich angemeldet ist. Über diesen Zähler läuft das gesamte haus was ich nun aufteilen will. Vom HAK zum Zähler geht eine 5x10mm² Leitung. Vom Zähler zur UV "Erdgeschoss" eine 5x6mm².
Nun kommts allerdings: Vom Zähler zur UV "Mietwohnung" liegt nur ein NYM 5x2,5mm²..... Das es sehr dünn ist ist mir klar, lässt sich aber nur mit sehr großem Aufwand ändern was ich vermeiden will.
Deshalb auch der B20 Automat als Hauptschalter. Kabellänge beträgt etwa 5 Meter.
Nun möchte ich im Zählerschrank EG einen zweiten Zähler montieren der an die Zuleitung vom HAK geklemmt werden soll. Dann will ich noch einen 20A Neozet Block direkt nach dem Zähler schalten um die Leitung am Anfang abzusichern.
Jetzt die Fragen:
- Wird das EVU das so genehmigen oder eine dickere Zuleitung fordern? (Habe mal gelesen UV´s MÜSSEN auf 63A ausgelegt sein??)
- Die Fachfirma muß ja den Zähler setzen. Ist sie auch verpflichtet für das "nachfolgende" zu haften? Also macht sie das nur wenn sie die nachfolgende UV überprüfen konnte?
Würde auch einen E-Check machen lassen für EG und OG, aber nicht gezwungendermaßen...
- Ist der alte Zählerschrank für die Neuinstallation geeignet? Stahl, Tür mit Fenstern, und halt schon älter.
Den Antrag auf Zählersetzen beim EVU macht ja der Elektrobetrieb. Ich würde jetzt gerne wissen ob das jetzt mit einem relativ geringem Finanziellen Aufwand zu machen ist oder ich lieber bei der alten Konstallation mit Zwischenzähler(privat) bleiben soll. Befürchte einfach das der Betrieb $$-Augen bekommt und mir sonstwas erzählt.
Vielen Dank und schöne Grüße
Apotrix
Ich brauche mal Eure Erfahrungen. Ich bin anscheinend nicht in der Lage bei Google die richtigen Parameter einzugeben um eine Antwort auf meine Frage zu bekommen:
Ich besitze ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung die ich nun Vermieten möchte. Im Rahmen der Renovierung der Einliegerwohnung wurde auch die Elektroinstallation erneuert. (Vorhanden waren 3 Sicherungen für den Herd und eine für den Rest...)
Die UV besteht nun aus einem Haupschalter (3er B20 Automat, mehr dazu später), FI 40 30mA, und insgesamt 12 Automaten B16.
Im Erdgeschoss befindet sich ein Doppel-Zählerschrank aus Metall (Bj. 72)mit einem Zähler der auf mich angemeldet ist. Über diesen Zähler läuft das gesamte haus was ich nun aufteilen will. Vom HAK zum Zähler geht eine 5x10mm² Leitung. Vom Zähler zur UV "Erdgeschoss" eine 5x6mm².
Nun kommts allerdings: Vom Zähler zur UV "Mietwohnung" liegt nur ein NYM 5x2,5mm²..... Das es sehr dünn ist ist mir klar, lässt sich aber nur mit sehr großem Aufwand ändern was ich vermeiden will.
Deshalb auch der B20 Automat als Hauptschalter. Kabellänge beträgt etwa 5 Meter.
Nun möchte ich im Zählerschrank EG einen zweiten Zähler montieren der an die Zuleitung vom HAK geklemmt werden soll. Dann will ich noch einen 20A Neozet Block direkt nach dem Zähler schalten um die Leitung am Anfang abzusichern.
Jetzt die Fragen:
- Wird das EVU das so genehmigen oder eine dickere Zuleitung fordern? (Habe mal gelesen UV´s MÜSSEN auf 63A ausgelegt sein??)
- Die Fachfirma muß ja den Zähler setzen. Ist sie auch verpflichtet für das "nachfolgende" zu haften? Also macht sie das nur wenn sie die nachfolgende UV überprüfen konnte?
Würde auch einen E-Check machen lassen für EG und OG, aber nicht gezwungendermaßen...
- Ist der alte Zählerschrank für die Neuinstallation geeignet? Stahl, Tür mit Fenstern, und halt schon älter.
Den Antrag auf Zählersetzen beim EVU macht ja der Elektrobetrieb. Ich würde jetzt gerne wissen ob das jetzt mit einem relativ geringem Finanziellen Aufwand zu machen ist oder ich lieber bei der alten Konstallation mit Zwischenzähler(privat) bleiben soll. Befürchte einfach das der Betrieb $$-Augen bekommt und mir sonstwas erzählt.
Vielen Dank und schöne Grüße
Apotrix