Meine Frage; ist generell eine Verringerung der Leitungsquerschnitt zulässig, wenn man bei der Absicherung darauf achtet, dass der geringste Querschnitt den Sicherungsautomaten bestimmt?!
Ja, das ist richtig! Es ist daher auch richtig, die Zuleitung zu einem Raum in 2,5mm² auszulegen und innerhalb des Raumes mit 1,5mm² weiterzumachen. Ich rede hier von Allgemeinsteckdosen. Im Gegensatz zu Steckdosen für Geräte mit hoher Leistung, wie Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, E-Autos (Wechselstromladung) usw. Diese sollte man grundsätzlich in 2,5mm² ausführen.
1,5mm² in wärmegedämmten Wänden ist natürlich mit unter 16A abzusichern.
Ich kenne keinen Elektriker, der sich das antut, bei Allgemeinsteckdosen, das alles mit zahlreichen 2,5mm² Adern reinzuwürgen.
Ist der Knotenpunkte (und Verringerung) in der Verteilerdose -auch wenn diese heutzutage idR nicht mehr gängig ist- mittels Wago Klemmen zulässig?
Wenn die Wagoklemmen für die beteiligten Querschnitte zugelassen sind, ist das OK.
und das der Energieverbrauch auch höher ist als vor 15 Jahren
dafür verteilt man ihn heute auf noch mehr Stromkreise, somit sinkt die Belastung pro Stromkreis wieder.
Überlastung durch nicht sinusförmige Ströme betrifft den N in Drehstromkreisen. In Wechselstromkreisen sehe ich das nicht kritisch, denn derselbe Effektivwert des Stromes, der die Leitung erwärmt, erwärmt auch das Bimetall im LS-Schalter oder den Schmelzdraht der Sicherung. Egal, welche Kurvenform der Strom hat.
Geräte mit hoher Leistung und Schaltnetzteilen baut man heute mit Power Faktor Korrektur PFC. Damit wird sich das Thema N - Überlastung in Drehstromkreisen hoffentlich wieder entspannen.