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bigdie
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Klar, und wenn dann die Heizung im Winter einfriert und der Eigentümer dich verklagt, zahlst du den Schaden.
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Das musst du dann im Ernstfall aber auch beweisen und begründen können.Moorkate schrieb:PS: Und im konkreten Fall, wenn Gefahr im Verzug ist, ist sogar jeder berechtigt und tw. sogar verpflichtet dazu eine Anlage abzuschalten, die Straße beim zu sperren,
Stimmt, dazu muss er sich aber nicht von dir erpressen lassen und kann sich auch eine 2.Meinung holenDer Eigentümer ist verpflichtet sein Eigentum in einem Zustand zu halten
Nein, dann teilst du das dem Eigentümer mit und wenn du willst, kannst du das auch noch Behörden melden, aber die Exikutive bist du nicht. Wenn ich sage: Raus aus meinem Haus und du gehst nicht, ist das Hausfriedensbruch.So und wenn eine Elektrische Anlage erhebliche Mängel aufweist und ich die Gefährdung nur durch Abschalten der Anlage beseitigen kann, bin ich dazu sogar, wegen dem höherem Gut Schutz von Leben, dazu verpflichtet das zu tun.
Das ist absoluter Quatsch... :roll:Pumukel schrieb:Informiere ich nur den Eigentümer und halte ansonsten die Füße still und es passiert ein Unfall mach ich mich der grob fahrlässigen Tötung schuldig. Denn ich hätte durch mein richtiges Verhalten diesen Unfall vermeiden können.
Im Branfall ist die Gefahr da. und es verbietet dir auch keiner eine brennende Verteilung abzuschalten und zu löschen. Eine übersicherte Leitung ohne Last ist aber mit Sicherheit keine akute Gefahr.Octavian1977 schrieb:Bei Gefahr im Verzug wird keine zweite Meinung benötigt.
Ja und in diesem Fall werde ich auch das Haus verlassen und rufe die Polizei die werden dann das nötige veranlassen. Die sind von Amtswegen zur Gefahrenabwehr zuständig und ich bin dann Außen vor.bigdie schrieb:Stimmt, dazu muss er sich aber nicht von dir erpressen lassen und kann sich auch eine 2.Meinung holenDer Eigentümer ist verpflichtet sein Eigentum in einem Zustand zu halten
Nein, dann teilst du das dem Eigentümer mit und wenn du willst, kannst du das auch noch Behörden melden, aber die Exikutive bist du nicht. Wenn ich sage: Raus aus meinem Haus und du gehst nicht, ist das Hausfriedensbruch.So und wenn eine Elektrische Anlage erhebliche Mängel aufweist und ich die Gefährdung nur durch Abschalten der Anlage beseitigen kann, bin ich dazu sogar, wegen dem höherem Gut Schutz von Leben, dazu verpflichtet das zu tun.
Also der Unternehmer, Eigentümer oder eine von ihm bestellte Person. Nicht der Elektriker, der zufällig dort arbeiet, es sei denn, er ist vom Unternehmer zur "verantwortlichen Elektrofachkraft" bestellt worden, mit allen Rechten und Pflichten, die sich daraus ergeben.T.Paul schrieb:GUV-I 8590 § 3 Abs. 2
"Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Betriebsmittel ein Mangel festgestellt worden, d.h. entsprechen sie nicht oder nicht mehr den elektrotechnischen Regeln, so hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird und, falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht, dafür zu sorgen, dass die elektrische Anlage oder das elektrische Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet wird."
Genau für mein Handeln stehe ich gerade. Und wenn ich einfach was abschalte ohne Genemigung des Eigentümers, dann hafte ich für Folgeschäden. Die VEFK darf das. Die erhält dazu die nötigen Befugnisse vom Unternehmer. Du darfst es nicht. Nicht mal der Tüv schaltet bei einer Überprüfung irgend etwas ab ohne zu fragen. weil er es nicht darf, er ist Dienstleister nicht Behörde.Pumukel schrieb:Du als Elektrofachkraft stehst für Dein Handeln