Erfahrungen zum Betrieb von 630 kvA Trafostation

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TrafoIP

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Hallo Zusammen,

ich würde mich freuen, wenn es Erfahrungen über die Nutzung und Verwaltung von Trafostationen gibt. Insbesondere wann eine Wartung, Modernisierung, Austausch gemacht werden sollte und was bei der Suche nach einem Versorgungsunternehmen beachtet werden sollte? (Preisverhandlung etc. )

Vielleicht auch welche Vor- und Nachteile bringt eine Trafostation?

Für ein Gewerbe wurde eine Immobilie mit 2 Trafostationen (je 630 kvA, aktuell nur eine aktiv, können aber anscheinend parallel betrieben werden) im Gebäude erworben. Leider fehlt mir in diesem Bereich sowohl die Erfahrung als auch das nötige Wissen. Ich bin aber gewillt dieses aufzubauen.

Eine Trafostation ist auch mindestens für das Gewerbe notwendig. Der Jahresverbrauch liegt aktuell bei knapp 130.000 kWh

Aus dem letzten Wartungsprotokoll entnehme ich, dass es folgende
Wartungspositionen gibt:

  • Übergabestation (BJ2001) Nennspannung 12 kV
  • Trafo 2 630 kvA (BJ 1970)
  • Trafo 1 630 kvA (BJ 1975)
  • Nsp.Anlage - NSHV (Niederspannungshauptverteilung vermute ich) (BJ2001) Nennstrom 2x1000A
  • BLR.Anlage (Blindstromkompensationanlage?) - NSHV (BJ1997) Nennleistung 25 kvar

Die nächste Wartung ist im Frühjahr 22 empfohlen.

Meine ersten Fragen sind:

  • Wen kontaktiere ich für die Versorgung? die Stadtwerke oder eine beliebigen Versorger EON etc.?
  • Was sind ungefähr die jährlichen Kosten für die Instandhaltung der Anlagen?
  • Darf ich ohne Wartung den anderen Trafo anstellen? (ich vermute nicht)
  • Wie kann man prüfen, ob diese Trafos auch für eine PV-Anlage geeignet sind?

Vielen Dank für eure Hilfe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast da eine Kundeneigene Anlage . Die Versorgungsspannung vom Netzbetreiber wird da 10 kV betragen Die Trafos sind für 12 kV ausgelegt und nicht für 12 kW .
Es gibt Firmen die solche Anlagen Errichten und auch Warten . Solch eine Firma ist dein Ansprechpartner und nicht der Energieversorger. Der Energieversorger ist dir auch gern behilflich bei der Firmensuche .
2 Trafos deshalb um Wartungen durchführen zu können oder als Notfallreserve. Die Trafos sind grundsätzlich auch zur Einspeisung ins Mittelspannungsnetz geeignet. Dazu bedarf es aber auf jedem Fall der Zustimmung durch den Netzbetreiber.
 
Du hast da eine Kundeneigene Anlage . Die Versorgungsspannung vom Netzbetreiber wird da 10 kV betragen Die Trafos sind für 12 kV ausgelegt und nicht für 12 kW .
Es gibt Firmen die solche Anlagen Errichten und auch Warten . Solch eine Firma ist dein Ansprechpartner und nicht der Energieversorger. Der Energieversorger ist dir auch gern behilflich bei der Firmensuche .
2 Trafos deshalb um Wartungen durchführen zu können oder als Notfallreserve. Die Trafos sind grundsätzlich auch zur Einspeisung ins Mittelspannungsnetz geeignet. Dazu bedarf es aber auf jedem Fall der Zustimmung durch den Netzbetreiber.

Danke für die Korrektur das stimmt natürlich 10 kV.
Mir geht es aktuell darum, mit wem die Abrechnung des Stroms (mein Verständnis der Netzbetreiber) durchzuführen ist? Laut Wartungsunterlagen ist ja zumindest eine Trafostation einsatzbereit bzw. wird auch genutzt. Daher muss ja auch mit einem Dienstleister abgerechnet werden, kann ich mir diesen Dienstleister, wie als Privatperson mit normalem Hausanschluss, selber aussuchen oder bin ich durch die Trafostation in meiner Auswahl eingeschränkt?

Vielen Dank für die Informationen.
 
Was verstehst Du unter "Versorger"?
Deinen Strom kannst Du kaufen wo Du willst, der Versorgungsnetzbetreiber ist selbstverständlich vorgegeben.

Was ist denn deine fachliche Qualifikation?
Im Zweifelsfall mußt Du Dir jemanden Besorgen der das für Dich betreibt, gegen Geld macht das auch oft der Netzbetreiber.

Hast du überhaupt eine passende Fortbildung für die Spannungsebene des Trafos (hier ist wohl 12kV gemeint und nicht kW) Außerdem die Einweisung in genau diese Schaltanlage.
Wenn Du das selbst betreiben willst benötigst Du erst mal eine passende Organisationsstruktur.
Eine Verantwortliche Fachkraft (Meister/staatlich gepr. Techniker) im Bereich der Elektrotechnik.
Ansonsten bist Du als Eigentümer der Verantwortliche auch wenn Du möglicherweise nicht die nötige Qualifikation hast.

Schaltanlagen sind mindestens alle 4 Jahre zu Warten, wir machen das Jährlich, möglicherweise verlangt auch die Versicherung zusätzlich eine Prüfung nach VdS durch einen Sachverständigten, meist jährlich.
Trafos jährlich reinigen.
Wartungen für so was bietet z.B. der Hersteller der Schaltanlagen an oder auch:
Omexom, Wallstein,
"Können anscheinend gleichzeitig..." das ist aus den Unterlagen zur Anlage zu entnehmen, üblicherweise können die NICHT gleichzeitig, denn dann müsste das auch die Schaltanlage können und die hat ja nur 1kA und keine 2 und sicher trägt diese auch nicht den Kurzschlußstrom von zwei Trafos.

BLR-> Blindleistungsregel-Anlage

Je nach Art der Schaltanlage und deren Aufbau ist selbst verständlich auch ab und zu was zu ändern.
Als Gewerbe unterliegst Du auch dem Arbeitsschutzgesetz und das verlangt eine Anpassung auch unter Berücksichtigung des Standes der Technik und nicht nur der Norm. so sind frühe übliche offene Anlagen mit passenden Berührungsschutz nach zu rüsten, oder zu ersetzen.
Stand 1970 waren sicher zur Erdung der Trafos noch Erdungsseile Stand der Technik sind heute Erdungsschalter.
und und und und....
 
Was verstehst Du unter "Versorger"?
Deinen Strom kannst Du kaufen wo Du willst, der Versorgungsnetzbetreiber ist selbstverständlich vorgegeben.

Was ist denn deine fachliche Qualifikation?
Im Zweifelsfall mußt Du Dir jemanden Besorgen der das für Dich betreibt, gegen Geld macht das auch oft der Netzbetreiber.

Hast du überhaupt eine passende Fortbildung für die Spannungsebene des Trafos (hier ist wohl 12kV gemeint und nicht kW) Außerdem die Einweisung in genau diese Schaltanlage.
Wenn Du das selbst betreiben willst benötigst Du erst mal eine passende Organisationsstruktur.
Eine Verantwortliche Fachkraft (Meister/staatlich gepr. Techniker) im Bereich der Elektrotechnik.
Ansonsten bist Du als Eigentümer der Verantwortliche auch wenn Du möglicherweise nicht die nötige Qualifikation hast.

Schaltanlagen sind mindestens alle 4 Jahre zu Warten, wir machen das Jährlich, möglicherweise verlangt auch die Versicherung zusätzlich eine Prüfung nach VdS durch einen Sachverständigten, meist jährlich.
Trafos jährlich reinigen.
Wartungen für so was bietet z.B. der Hersteller der Schaltanlagen an oder auch:
Omexom, Wallstein,
"Können anscheinend gleichzeitig..." das ist aus den Unterlagen zur Anlage zu entnehmen, üblicherweise können die NICHT gleichzeitig, denn dann müsste das auch die Schaltanlage können und die hat ja nur 1kA und keine 2 und sicher trägt diese auch nicht den Kurzschlußstrom von zwei Trafos.

BLR-> Blindleistungsregel-Anlage

Je nach Art der Schaltanlage und deren Aufbau ist selbst verständlich auch ab und zu was zu ändern.
Als Gewerbe unterliegst Du auch dem Arbeitsschutzgesetz und das verlangt eine Anpassung auch unter Berücksichtigung des Standes der Technik und nicht nur der Norm. so sind frühe übliche offene Anlagen mit passenden Berührungsschutz nach zu rüsten, oder zu ersetzen.
Stand 1970 waren sicher zur Erdung der Trafos noch Erdungsseile Stand der Technik sind heute Erdungsschalter.
und und und und....

Danke für deine Rückmeldung, ich möchte die Anlage nicht selber warten, sondern dies weiterhin vom Anlagenhersteller machen lassen. Trotzdem möchte ich natürlich einigermaßen nachvollziehen können, was gemacht werden muss. Leider hatte ich bis jetzt keine Berührpunkte mit der Thematik. Daher auch meine vielen teils "ungenauen" Fragen. Ich würde sonst auch gerne mehr zu den Themen in Fachartikeln lesen, falls es Empfehlungen gibt.

In den Wartungsunterlagen stand "beide Trafos können parallel betrieben werden"
 
Es geht nicht nur um das Warten, Du mußt die Anlage auch betreiben!
Man kann da nicht einfach einen Wartungsvertrag abschließen die kommen einmal im Jahr und fertig.

Wie stellst Du sicher, daß jemand die Anlage abschaltet wenn Gefahren drohen?
Wer kontrolliert regelmäßig ob Parameter der Anlage stimmen?
z.B. Gasdruck bei SF6 Anlagen, Ölstand bei Ölisolierten Kabeln.
Die Wartungsfirma erwartet von Dir, daß Du die Anlage freischaltest und sicherst und diese in sicherem Zustand übergibst.
Hast Du überhaupt einen Spannungsprüfer und weißt wie der funktioniert? Ist dir bewußt, daß auch das Annähern an bestimmte Anlagenteile schon Lebensgefahr bedeutet?
Hast Du überhaupt passende Schutzausrüstung?

Ohne daß dies alles ordentlich geregelt ist empfehle ich Dir dringend die Anlage vom Netzbetreiber abschalten zu lassen!
 
Beim Baujahr 2001 der Schaltanlage/bzw. Wartungsempfehlung für 2022 wird doch wohl noch der Errichter/die Wartungsfirma greifbar sein.

Diese ist dein erster Anlaufpunkt.

Ich gehe davon aus, das die Trafos durchaus parallel betrieben werden können, das wird aktuell nicht erfolgen, da aufgrund Leerstand? diese Leistung nicht benötigt wird, und ein Trafo auch nicht unerhebliche Leerlaufverluste aufweist.

Für die Versorgung kontaktierst du den örtlichen Grundversoger.
 
Nebenbei...bei dem Baujahr der Trafo´s gehe ich davon aus dass es Öltrafo´s sind. Natürlich ist hier der Wartungsaufwand
höher als bei "Trockentrafo´s".
Mit dem Parallellschalten habe ich schon schlechte Erfahrungen gemacht , nicht wegen der Trafo´s sondern wegen möglicherweise parallel arbeitenden BLR-Anlagen
 
ein 630kVA Trafo hat einen Nennstrom von 910 A die NSHV ist für 2 *1000 A ausgelegt ! Das muss sie auch, denn sonst ist ein Parallelbetrieb der Trafos nicht möglich.
Zum Verständnis. Es läuft zb Trafo1 und versorgt die Verbraucher . Trafo 1 soll gewartet werden , muss also dazu vom Netz . Dazu wird Trafo 2 zuerst Primär auf die Mittelspannung geschaltet und läuft somit Lastfrei im Leerlauf. Danach wird die Sekundärseite an die Niederspannung geschaltet und übernimmt damit einen Teil der Last . Dann kann Trafo 1 sekundär von der Niederspannung genommen werden und Trafo 2 übernimmt die volle Last. Danach wird Trafo 1 auch Primär vom Netz genommen. Dann folgt das übliche Prozedere der 5 Sicherheitsregeln . Erst danach kann Trafo 1 gewartet werden. Je nach Ausführung der Schaltanlage wird bei Abschaltung der Sekundärseite auch die Primärseite mitgeschaltet. Und moderne Anlagen Erden und schließen die Sekundärseite dann auch Automatisch kurz.
 
Nein die Wartungsfirma kann zwar in aller Regel schalten darf es aber aus Haftungsgründen nicht. Das Freischalten und Zuschalten ist Aufgabe des Eigentümers bzw des beauftragten Betreibers. Nur vertraglich kann die Wartungsfirma auch mit den Schalthandlungen beauftragt werden .
 
oha. (war an Beitrag #9 gerichtet)
Und Du meinst die haben die nötige Anlagenkenntnis, das zu tun wenn da einmal im Jahr von denen ein Wartungstrupp mit jedes Jahr anderen Mitarbeitern kommt?

Entweder ist die Wartungsfirma auch der Betreiber der Anlage, was durchaus möglich ist, oder die Wartungsfirma Wartet das freigeschaltete Teil.
Schutzrelais sofern vorhanden sind auch noch zu warten, Leistungsschalter der NSHV.
etc.
VDE 0105 ist da ein wichtiges Dokument und auch diverse Vorschriften der BGs
 
Das Freischalten und Zuschalten ist Aufgabe des Eigentümers

Ja klar. Macht dann Lieschen Müller aus der Verwaltung, weil der beauftragte Elektriker das nicht darf! Oweia!

Ich hab ja keine Ahnung wie das bei euch so läuft aber bei uns ist es so das sämtliche Kundenstationen unserer Kunden unter Wartungsvertrag mit eine dazu fähigen Firma stehen. In unserem Fall ist das die Fa. Spie SAG als unser Nachunternehmer, da wir selber nur Niederspannung machen.

Und selbstverständlich schaltet da die Wartungsfirma, oder der VNB, ja nach Lage der zuständigkeit.
 
und wohher haben die Schaltenden die Anlagenkenntnis?

Ich habe jetzt schon mehrere Schaltanlagen in Objekten betreut und dort schaltet grundsätzlich der Betreiber.
Hier wird die Anlage frei geschaltet, gesichert und an das Wartungspersonal übergeben und zwar schriftlich mit ausdrücklicher Abgrenzung des Arbeitsbereiches.

Den Netzbetreiber durfte früher auch bei uns schalten, erhielt dazu aber jährlich eine entsprechende Einweisung in die Anlagen.

Wenn das in anderen Firmen einfach so läuft empfehle ich dort dringend mal diese Vorgehensweise zu überdenken.
 
@ego1 Was denkst du in wessen Auftrag da die Wartungsfirma arbeitet? Richtig im Auftrag des Eigentümers oder im Auftrag des Betreibers und der Betreiber betreibt die Anlage wohl in wessen Auftrag ?
Das die Firma Spie nicht nur Anlagen Errichtet oder Wartet ist nichts neues. Die Firma Spie betreibt auch viele Anlagen als Facilitymanagement . Für den Netzbetreiber ist in aller Regel die Übergabestation der Grenzpunkt und an dieser darf nur er schalten. Mit einer einzigen Ausnahme darf der Betreiber auch da schalten und zwar bei Gefahr im Verzug und eine Gefahrenabwendung nicht anders möglich ist.
 
Toll, das du mal wieder alles besser kennst!
Könnte ich brechen!

Was denkst du in wessen Auftrag da die Wartungsfirma arbeitet?

Da brauch ich nicht "denken", die steht im Vetragsverhältniss mit uns als Elektrofirma!
Und der Übergabeschalter darf selbstverständlich durch den Kunden geschaltet werden.
Und nein, nix Facilitymanagement!!!
 
Es gibt Firmen die sehen das etwas anders und wenn es im Wartungvertrag steht das ihr schaltet dann schaltet ihr im Auftrag des Auftraggebers ! Und weil du Spie erwähnt hast die arbeiten auch in verschiedenen Objekten als Betreiber und natürlich beauftragen die dann auch ihre Firma mit der Wartung, auch wenn das andere Kostenstellen oder sogar Teilfirmen des Konzerns sind . Und normal ist der Übergabeschalter der Erste Mittelspannungsschalter dem folgen Hauptsicherungen und Messeinrichtung und erst danach folgen die (der ) Einspeiseschalter und denn dann erst der Schalter für den Primärstromkreis der Trafos . Den Übergabeschalter darf nur der Netzbetreiber schalten die Einspeiseschalter gehören schon zur Kundenanlage !
 
Nochmal:
Wir schalten nicht!
Dazu haben wir eine Firma beauftragt die das kann und darf!
Und in unseren betreuten Anlagen nennt sich der Übergabeschalter so, weil dort an den Kunden übergeben wird. Folglich darf der auch durch den Kunden geschaltet werden.
 
Naja wenn du meinst ich kenne das etwas anders , liegt wohl daran das da ganz andere Leistungen benötigt werden. Beispiel 4,5 MW bei Einspeisung über 2 getrennte Umspannstationen mit 2 Ringleitung auf der Mittelspannungsebene mit Koppelschaltern und mit 2 Ringleitung ebenfalls mit Koppelschaltern auf der Niederspannungsseite, dazu gehören noch 8 Trafostationen. Mit je 2 Trafos a 630 kVA
Die Übergabestation hat da für jede Einspeisung ( Nord und Süd ) je einen Übergabeschalter dem Folgen die Sicherungen die Zählung und danach der Einspeiseschalter ( Nord und Süd ) Wie gesagt die Übergabeschalter darf da nur der Netzbetreiber schalten den die Kundenanlage wo auch der Kunde schalten darf beginnt an den Einspeiseschaltern . Der Übergabeschalter ist nicht gleich Einspeiseschalter . Ihr habt da keinen Übergabeschalter . bzw befindet der sich nicht bei euch im Objekt sondern in der Umspannstation.
 
Thema: Erfahrungen zum Betrieb von 630 kvA Trafostation
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