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Hondo08
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Ist ein FI-Schalter Pflicht? Mein vermieter sagte nein. Das Haus ist BJ.1958 und hat noch diese alten flachen leitungen( Grau,Rot,Schwarz)
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Die Anlage ist durch den Vermieter in regelmäßigen Abständen zu warten.
kaffeeruler schrieb:Die Anlage ist durch den Vermieter in regelmäßigen Abständen zu warten.
Seit wann gibt es dafür eine rechtliche Grundlage die da stützt ohne jegliche gründe
Das ist ja Blödsinn. Ich erwähne nur mal Dinge wie ESP, ABS, ....Octavian1977 schrieb:Nunja die Technik von 90% der heutigen Automobile ist auch seit 30 Jahren relativ unverändert.
Na ja, was sich heute alles "TÜV" nennt. Habe selbst den Fall erlebt, das ein neu "TÜV"-abgenommenes Fahrzeug gravierende Mängel enthielt, die ein Laie erkennen konnte. Ein anderer "TÜV" hätte das Fahrzeug fast sofort stillgelegt.Gäb es keine TüV Pflicht würden die meisten sicher auch selten zur Inspektion kommen, aber jeden Samstag in die Waschanlage...
Also die Aussage ist völliger Humbug. Warum sollte die Nutzzung neuer vernetzter Geräte bei klassischer Nullung nicht möglich sein?Octavian1977 schrieb:Um eine Anlage dieses Alters heute noch betreiben zu dürfen, dürfen auch die daran Betriebenen Geräte nur die Ansprüche an die Anlage stellen die in den Normen von 1958 berücksichtigt wurden.
Das schließt jeglichen Betrieb von vernetzten Geräten wie PC mit Internet und ähnliches aus, wenn eine klassische Nullung in der Anlage besteht.