Kostenabwälzung bei Umrüstung auf Erdkabel

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Gurke

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Hallo

Vor über 10 Jahren wurde mein Haus elektrotechnisch neu verkabelt, ab Hauptanschlußkasten, welcher sich auf dem Dachboden befindet, da mein Haus über eine Oberleitung mit Energie versorgt wird. In soweit alles ok.


Nun soll im Rahmen einer Straßenreparatur/ -umbau diese Oberleitung durch ein Erdkabel ersetzt werden,

Der neue Hauptanschlußkasten soll außerhalb meines Hauses an einer Gebäudeecke angebracht werden.

Nun sehe ich nicht ein, das ich das neue Anschlußkabel zu meinem Zählerschrank, nochmal finanzieren soll.

In den TAB's habe ich nichts klärendes gefunden.

Darf der Energieversorger so einfach den Hauptanschlußkasten versetzen, und die Mehrkosten (für die Leitung zum Zählerschrank) mir unterjubeln.

Der Energieversorger hat eine funktionierende Anlage vor dem Umbau vorgefunden! Eigentlich müßte er wieder eine funktionierende Anlage nach dem Umbau übergeben.

Hat jemand Kenntnis davon, wie das Problem gelöst werden kann, ohne das der Energieversorger seine Kosten auf "meine Kosten" senkt.

Vielen Dank im Voraus. Bin für jeden Hinweis dankbar.

Viele Grüße von einer Gurke
 
Hallo Gurke !

Also ich kann nur berichten wie es damals Anfang der 90ér im Haus meiner Eltern war.
Die Stromversorgung in der Siedlung war zu DDR-Zeiten auch über Freileitungen.Nach der Wende wurde auf Erdkabel umgestellt.Der HAK kam in den Keller von dort die Leitung zum Zählerplatz meist im DG wo der Zähler damals eben meist auch war.

War damals alles kostenlos für meine Eltern.

Wenn man heute neu ein EFH baut kommen Anschlußkosten dazu-logisch,aber wenn die Stadtwerke nur von Freiluft auf Erdkabel umstellt bei einer bestehenden Anlage ?

Gruß Helge 2
 
Hallo!

Unter TAB 2007 5.5 (3) steht es dezitiert dass in dem Fall Du die Kosten für die Verbindung zwischen Deinem Zähler u. dem neuen HAK als Anschlussnehmer tragen musst.

Klingt hart, ist aber so!
 
Hallo kurtisane

Aber es kann doch nicht angehen, das der Energieversorger meine technisch intakte Elt-Anlage "zerstört", und ich auf den Reparaturkosten sitzen bleibe.

Die Art der Elt-Versorgung mittels Oberleitung sind in den TAB immer noch als Möglichkeit vorgesehen (Unter TAB 2007 5.5 (1))

Danke, bis später
 
Hallo!

Der zerstört die ja nicht, sondern macht aus einer Freileitung ein Erdkabel u. hat sich die Änderung da unter 5.5 (3) im "Kleingedruckten" bereits Abgesegnet.
Ab 5.6 wird ja auch schon darauf hingewiesen wie er was dann wie wo haben will.
Chance hast Du nur wenn bei einer früheren TAB da was anderes schriftlich hinterlegt gewesen wäre?

Altes Motto: Wer schreibt u. es dem Anderen dann zum Unterschreiben unterschiebt, der bleibt.

Dass Du bzw. der ausführende Eli damals nicht daran gedacht hast dass da mal was anders kommen könnte, da ist der VNB nicht dafür zuständig.

Und wenn Du dann weit u. breit der Einzige in einer Häuserzeile mit Dachanschluss übrigbleibst, hast Du den besseren RA gehabt.

Viel Glück!
 
Hallo Gurke !

Ein Vorschlag von mir.
Schreibe Deine zuständigen Stadtwerke schrftl.an.Einschreiben/Rückschein.
Mit der Bitte darzulegen auf welcher Gesetzlichen Grundlage sich diese Foderung beruht.

Jedes BL hat andere TAB.

Gruß Helge2
 
Hallo helge2

Deinen Vorschlag werde ich nach meiner Recherche ausführen.

Danke für Deinen Vorschlag.

Bis später
 
Hallo kurtisane

In Punkt 5.6 ist nur beschrieben, das der Hauptanschlußkasten frei zugänglich sein muß. Kein Hinweis auf eine bestimmte Räumlichkeit!

Dein Zitat: Und wenn Du dann weit u. breit der Einzige in einer Häuserzeile mit Dachanschluss übrigbleibst, hast Du den besseren RA gehabt.

Ich wohne seit über 10 Jahren auf dem Dorf. Seit dem wird immer wieder mal ein Stückchen Oberleitung in Erdkabel umgewandelt!

Mit der Abtrennung der Oberleitung "zerstören" (egal, wie Du es nennen willst) sie meine mir vertraglich zugesicherte Elt-Versorgung.

Ich werde auch in Richtung "Schadenersatzanspruch" gegen Energieversorger recherchieren.

Bis später
 
Hallo Gurke,

also ich kann es zu 99% bestätigen, dass du die Kosten für die Umrüstung tragen müsstest. Der VNB händigt dir zum Einschüchtern erstmal die TAB und NAV aus, als kleine Bettlektüre. Die Praxis hat aber gezeigt, dass man bei ausreichender Hartnäckigkeit und Ausdauer, die Kosten nicht übernehmen muss. Dies lässt sich damit begründen, dass die Projektanten, welche die Maßnahme projektiert haben auch ein wenig Zeitdruck haben, wie überall und dann die Baumaßnahme auch mal abschließen wollen. Dann werden halt für die letzten verbliebenen 3 Querulanten Sonderlösungen geschaffen, da die Straße ja auch wieder mal verschlossen werden muss. Diese Fälle gibt es bei uns bei fast jedem umgerüsteten Ortsnetz. Aber Achtung, diese Lösungen sind dann Notlösungen mit einem entsprechenden Erscheinungsbild, da sie ja nix kosten dürfen. Z.B. vor deinem Haus steht dann einsam und allein ein Endmast mit einer Mastaufführung von dem dann ein Stückchen NFA2X 4x35 zu deinem Haus gezaubert wird. (sieht also naja aus) Zweite Methode ist, dass die fach und sachgerechte Widerherstellung des Hausanschlusses lieblos durch ein Stück NAY2Y 4x35 realisiert wird, welches lieblos von außen an die Hauswand bis zur alten Freileitungseinführung gedonnert wird. (Auch ein ganzes stückchen unatraktiv es sei denn es rankt Efeu am Haus und nimmt das dann gleich als Wuchshilfe) Also wenn man hartnäckig ist und es abgewälzt bekommt dann sieht es auch zu 99% bescheuert aus, da es einfach nix kosten darf.
Sollte die eigene finanzielle Situation es nicht hergeben oder man hat Null ästhetische Ansprüche an sein Heim dann ist, dass noch eine gangbare praxis, sonst eher nicht. Denn diese Lösungen werden meistens dann von VNB Monteuren durch geführt, welche weder für Ästhetik bezahlt werden noch dafür beauftragt wurden in diesen Fällen. Wenn ein bezahlter Elektriker etwas hässliches hinzaubert, dann kann man ihm ja auf die Finger hauen, da man ja dafür bezahlt. Soweit meine Einschätzung.

Mit besten grüßen

Christoph
 
Hallo Entes901

So wie Du es beschreibst, habe ich mir es schon gedacht.

Ein verlegtes Erdkabel geht auf der anderen Straßenseite meines Anwesens (ca, 8 m Entfernung) schon entlang. Die Straßenlaternen sind schon angeschlossen und in Betrieb.

Ich sehe das eigentliche Übel sehe ich in der Verpflechtung Energieversorger und Netzbetreiber, welche genutzt wird, um sich aus seinen Verpflichtungen zu mogeln.

Ich bezahle einen beträchtlichen Teil für die Netznutzung, welche ja im Strompreis angegeben ist.

Ich denke, das ich von meinem Versorger die Vertragserfüllung verlange (Elt-Versorgung).
In den AGB's meines Versorgers ist das Thema "Pflichten des Netzbetreiber" mit keinem Wort erwähnt.

Dem zufolge ist mein Ansprechpartner mein Energieversorger !!

Was der Versorger mit dem Netzbetreiber "kungelt", ist mir im Prinzip egal.
Mir ist nicht bekannt, das ich mit dem Netzbetreiber einen "extra-Vertrag" zur Nutzung des Leitungsnetzes abschließen muß!
Leider sind die Verträge zwischen Netzbetreiber und Versorger nicht öffentlich.

Bemerkung:

Die ca. 10 lfd. m Kabel von dem eventuellen Standort des neuen Hauptanschlußkastens zum Zählerkasten sind preiswerter, als einen "Extra-Masten" für die "störrische Gurke", meiner Meinung nach.
Die "Probleme" der Projektanten der UM- bzw. Neubau-Maßnahme, sind nicht meine Baustelle!!!

Hast Du Kenntnis von §§ bzw. Urteilen, welche ich meinem Versorger unter die Nase halten kann, um an die Pflichten der Vertragserfüllung zu ermahnen?

Mit freundlichen Grüßen.

Bis später,
eine störrische Gurke
 
Hallo Gurke,

wie gesagt es wird rechtlich schwierig, da der Versorgungsnetzbetreiber prinzipiell im Recht ist.

Erstmal etwas Klarstellung:
Es gibt in Deutschland ein gesetzlich verordnetes Unbundling, daran haben sich alle an Energieversorgung beteiligten Unternehmen zu halten und dies wird auch seitens der Bundesnetzagentur kontrolliert. Deshalb gibt es im Prinzip keinen Stromversorger mehr. Sondern das ist getrennt.

Zum einen der Energielieferant: Dem gehört kein Netz sondern er ist nur Stromhändler wie zum Beispiel der Pleitegeier Teld*Fa*

Zum Anderen gibt es eben den Versorgungsnetzbetreiber. Von dem wirst du auch den Brief erhalten haben. Weshalb das dein primärer Ansprechpartner sein sollte, da Beschwerden bei deinem Energielieferante aufgrund des vorgenannten vermutlich zu 99% im Sande verlaufen.

Zum Thema Rechtsverdrehung:
Wie gesagt im Prinzip ist der VNB im Recht. Aber man kann als Kunde ganz schön nerven keine Sorge. Aber zum Beispiel das Thema Mast stehen lassen. Der steht eh schon und durch das leichte Seil was man drauf hängt wird schnell ohne bauliche Änderung aus einem als Tragmast dimensionierten Masten ein Endmast. Deshalb, dass geht schneller als man denkt und man hat nachher keinen Anspruch auf Nachbesserung, da der VNB seinem nach Gesetz verpflichteten Versorgungsauftrag und der Versorgungspflicht nachkommt.

Aber wenn man sich Mühe gibt erstmal den Zettel zur Hand nehmen und die entsprechende Nummer beim VNB anrufen. Dann kommt man je nach Unternehmensgröße schnell mit etwas nachfragen bei dem an, der die Modernisierung veranlasst hat. Dem erstmal die Lage schildern. (Verhältnismäßig neue Anlage nach Stand Technik, warum schon wieder Veränderungen, alles schön renoviert und wie teuer das Leben ist -> kommt natürlich blöd wenn ne S-Klasse vorm Haus steht) Meistens gibt es dann ein wenig Einsicht und das alles bislang ohne Rechtsverdreher. Man muss halt seine Lage schildern, ich unterstelle mal dass du nicht neureich bist und so eine Anschlussumrüstung kostet bei uns ca 1000€ ohne exorbitante Leitungswege. Man sollte halt wie immer im Leben den GMV (Gesunden Menschenverstand) anwenden. Das weiterhelfen mit Paragraphen ist schwierig ich kenn die NAV (Niederspannungsanschlussverodnung) auch nicht im schlaf, vielleicht wirklich mal ne gute Bettlektüre -naja-.

Mit besten grüßen

Christoph
 
Hallo Christoph

Nun weiß ich nicht, seit wann dieses "Unbilding" aktuell ist.

Als ich mit der EnviaM meinen Stromliefervertrag abgeschlossen habe, wurde in den Vertrag der Netzbetreiber als eigenständiges Unternehmen mit keinem Wort erwähnt.

Mit dem Netzbetreiber habe ich keinen schriftlichen Vertrag abgeschlossen!

Das EnviaM eine "Krakenähnliche" Unternehmensstruktur aufweist, ist mir schon klar.

Wenn es dann mal so weit ist, werde ich mich an Deinem letzten Absatz orientieren.

Es wird interessant werden, wie sie versuchen werden, meinen Fragen aus dem Weg zu gehen.
Als netter freundlicher Mensch kann ich trotzdem sehr beharrlich sein. Ich bekomme meine Antworten, wetten?

Mein Ansprechpartner ist und bleibt in erster Linie mein Energieversorger; den Vertrag habe ich mit Ihm und nicht mit dem Netzbetreiber abgeschlossen.

Ich hoffe, das es noch andere gibt, die Ihre Erfahrungen zu dieser Problematik kund tun.

So lernen wir alle noch etwas.

Mit freundlichen Grüßen, eine
"störrische" Gurke.
 
Hallo Gurke,

also mit den Enviaranern kann man eigentlich reden, die sind halt nur immer, wie in fast allen Ecken des Ostens zum maximalen Spaaren angehalten. Ich würde hier mal das Gespräch suchen, und wenns nicht zu weit ist mal in einem Regionalbereich oder Meisterbezirk vorstellig werden. Es spricht auch dafür, dass immer nur was angestückelt wird. Es wird also mehr oder minder im Rahmen der Instandhaltung etwas mit erneuert. Da lässt sich dann auch meistens noch was bewegen. Mit nem Rechtsstreit schlägt man da auf jedenfall den schwierigeren Weg ein. Es ist schon richtig dass, die Netzbetreiber wie so ein Spinngewebe sind, die müssen sich ja auch mit allem und jedem Auseinandersetzen und Stromhändler hin oder her, der Strom fließt durch ihr Netz. Es gibt auch keinen direkten Vertrag mit dem Netzbetreiber, da der Stromlieferant quasi die Netzentgelte mit dem VNB selbst verrechnet. Allerdings kann und darf der Lieferant dem VNB in seinen Geschicken nicht rumreden, da sonst das Unbundling ausgehebelt wäre. Das man keine Vertragswerke als Kunde gesehen hat liegt auch an der Tatsache, dass die meisten Hausanschlüsse noch aus DDR Zeiten stammen. Da lief es noch etwas anders, denn wer heute einen Hausanschluss beantragen will, muss unabhängig vom Energielieferanten immer zum VNB gehen (oder der Elektriker übernimmt dass, wie üblich). Also in diesem Sinne beste Erfolge

Mit besten Grüßen

Christoph
 
Hallo

Ich habe heute eine diesbezügliche Anfrage per eMil bei EnviaM gestellt.
Mir wurde mitgeteilt, das meine Anfrage an die zuständige Stelle weitergeleitet wurde, welche sie dann beantworten werde.

Wenn die Antwort eintrifft, werde ich sie der Netiquette entsprechend hier einstellen.

Bis später
 
EnteS901 schrieb:
Hallo Gurke,

st, dass noch eine gangbare praxis, sonst eher geführt, welche weder für Ästhetik bezahlt werden noch dafür beauftragt wurden in diesen Fällen. Wenn ein bezahlter Elektriker etwas hässliches hinzaubert, dann kann man ihm ja auf die Finger hauen, da man ja dafür bezahlt. Soweit meine Einschätzung.

Mit besten grüßen

Christoph

Sorry Ästehtik ist aber auch nicht alles hauptsache die Sache ist technisch nach den Best.korrekt ausgeführt und nutzbar die Frau kriegt nach jahren
auch Fältchen und Äderchen und sieht nicht mehr hübsch aus, weis blöder Vergleich ist aber so.
Und mich ärgert auch wie VNB/Versorger alles auf die kleinen Leute abwälzen solln sie ihren MANAGERN weniger zahlen die fahren im dicken Mercedes vor diese dämlichen Anzugtypen mit ihrer Aktentasche und den gegeelten Haaren bekommen noch nicht mal ne Iso
Schelle gerade an die Wand.
 
Hallo@spannung24

Die gegeelten Typen sind aber oft auch nur Juristen denen dann genau sowas wichtiges einfällt:

TAB 2007 5.5 (3)
Bei Umstellung des Netzanschlusses (z.B. von Freileitungsbauweise auf Kabelbauweise) sorgt der "Anschlussnehmer" für die entsprechende Anpassung "seiner Anlage".

Und schon hat sich der Mercedes wieder "gerechnet"!

An@Gurke

Du bist wahrscheinlich jetzt "sauer", weil Du vom VT irgendwie umständlich quer durchs Haus eine neue Zuleitung nach Aussen herstellen musst.

Einzige Chance sehe ich, vom alten HAK am Dachboden nach aussen u. nach unten an der Fassade, vielleicht wird die dann hernach gedämmt mit VWS-Platten um das hässliche Rohr zu kaschieren, so zu realisieren?

Die Arbeiten bleiben Dir nicht erspart, ob Du den Aufwand selber bezahlen musst, bleibt auch Deinem Verhandlungsgeschick überlassen.
 
Hallo kurtisane

Das hat nichts mit "sauer" zu tun.

Es ist nur erstaunlich, das die (neuen) Allgemeinen Bedingungen (früher waren es AGB's) nur Pflichten den Kundens und Rechte des Netzbetreibers enthalten.
Bestandskunden werden generell als Neukunden angesehen. Und somit wird der Bestandsschutz ausgehebelt.



Verordnung über Allgemeine Bedingungen
für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die
Elektrizitätsversorgung in Niederspannung
(Niederspannungsanschlussverordnung – NAV)

(Diese Ergänzenden Bedingungen treten
ab 01.07.2007 in Kraft.)

§ 8 Betrieb des Netzanschlusses

(3) Änderungen des Netzanschlusses
werden nach Anhörung des Anschlussnehmers
und unter Wahrung seiner berechtigten
Interessen vom Netzbetreiber bestimmt.

§8 (3), ist der einzigste Punkt, wo der "Netzkunde" etwas äußern darf.

In den

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den
Netzanschluss und die Anschlussnutzung (Strom) für Niederspannung
(AGB Anschluss; Anlage 1)
der 24/7 Netze GmbH, nachstehend „Netzbetreiber“ genannt.

19. Haftung,Vertragsstrafe.......................................................................................................................................
Haftung des Netzbetreibers sowie seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für Schäden bei
Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten und in sonstigen Fällen................................................................

habe ich versucht mich "schlau" zu machen. Ein normal Sterblicher kann diese Aneinanderreihung von Sätzen nicht verstehen, geschweige denn begreifen!

Der Punkt 19.1 ist eigentlich gut zu verstehen, wenn da nicht auf einen "seitenlanger Erklärungsschwanz" hingewiesen worden wäre!

Mein Ziel ist und bleibt, das der Netzbetreiber den durch den Umbau "seinen Netzes" den mir entstandenen "Vermögensschaden" ersetzt.

Wenn er kulant ist, soll es mir Recht sein. Ich halt mich an die Tips von Christoph.

Bis später
 
Hallo T.Paul

Folgenden Absatz habe ich bei Wikipedia abgeschrieben

„Bestandsschutz bezeichnet den rechtlichen Schutz für bauliche Anlagen gegenüber nachträglichen staatlichen Anforderungen.“[3]
Der baurechtliche Bestandsschutz gliedert sich in einfachgesetzlichen und übergesetzlichen Bestandsschutz. Im Unterschied zum einfachgesetzlichen Bestandsschutz, der sich im geschriebenen Recht wiederfindet (z. B. § 35 Abs. 4 BauGB), ist der übergesetzliche Bestandsschutz eine richterrechtliche Rechtsfigur, die aus der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG entwickelt wurde.[4] Art. 14 Abs. 1 GG schützt nicht nur die Freiheit des Einzelnen, auf seinem Grundstück zu bauen, sondern auch eine bereits errichtete bauliche Anlage als eigentumsfähige Sache. Aus diesem Grund unterscheidet man den übergesetzlichen Bestandsschutz wiederum in aktiven und passiven Bestandsschutz

Wie der Begriff passiver Bestandsschutz deutlich macht, geht es um den Schutz von bestehenden Bauwerken oder Teilen davon (Bestand), also um den Erhalt des Istzustandes. Man kann von Bestands- und Nutzungsschutz sprechen. Eine rechtmäßig errichtete bauliche Anlage bleibt somit auch dann baurechtmäßig, wenn sich die gesetzlichen Vorschriften nachträglich ändern. Dabei muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:[6]
Die bauliche Anlage muss entweder
zum Zeitpunkt der Errichtung rechtswirksam genehmigt worden sein und in ihrer Ausführung dieser Genehmigung entsprechen (formell baurechtmäßig),
ohne rechtswirksam genehmigt zu sein, zur Zeit der Errichtung den materiellen Baurechtsvorschriften entsprochen haben (materiell baurechtmäßig) – (dies betrifft z. B. genehmigungsfreie Bauvorhaben) oder
ohne rechtswirksam genehmigt und errichtet worden zu sein, nach der Errichtung längere Zeit den materiellen Baurechtsvorschriften entsprochen haben (materiell baurechtmäßig) – (unter diesen Punkt fallen z. B. historische Gebäude, die zu einem Zeitpunkt errichtet wurden, als es noch kein geltendes Bauordnungsrecht gab).

Ob sich der "passive Bestandsschutz" bei meinem Problem anwenden läßt, muß ich noch recherchieren.

Bis später
 
Du musst Dir aber den Bestandschutz-E-Installationen-Altbau raussuchen u. da geht es nur um den PE bzw. FI u. ähnliches.

Damit wirst Du aber kaum "punkten" können.
 
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