K
Kurt
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Sowas ist rechtens? Kaum zu glauben. Aber falls doch, dann spricht ja nichts dagegen, gleich ein zweites Leerrohr für freie Verwendung daneben zu legen. Die Zusatzkosten dürften minimal ausfallen.Bei Neuanschlüssen muss ein 63mm Leerrohr zwischen Haus und Straße verlegt werden, welches für eventuelle Glasfaseranschlüsse vorzuhalten ist - aber ausschließlich für den Fall, dass die konzerneigene Telekommunikationsgesellschaft den Ausbau macht. Wenn ein anderer Anbieter den Zuschlag bekäme, darf dieses Rohr (vom Bauherren bezahlt!) keinesfalls benutzt werden.