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Octavian1977
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Schutz durch Abstand oder Abschranken in Wohnungen ist nicht zulässig.
Selbst bei Gewerbe ist so was nur in sehr gut begründeten Ausnahmefällen überhaupt zulässig.
Selbst bei Gewerbe ist so was nur in sehr gut begründeten Ausnahmefällen überhaupt zulässig.