Um nochmal auf den PEN zurückzukommen.
Es ist zwar (noch) nicht verboten den PEN soweit wie möglich beizubehalten, sofern dieser mindestens 10mm² entspricht, aber es hat sich gezeigt, daß dieser immer wieder große Probleme bereitet.
Es gibt deswegen die Empfehlung den PEN schon so früh wie möglich aufzuteilen, am Besten schon im HAK.
Die durch den PEN auftretenden Potentialdifferenzen z.B. zwischen Wohnungs UV und der PA Schiene im Keller verursachen Ströme auf allen geerdeten Teilen die zum Gebäude gehören. Dies verursacht auf Dauer Schäden an diesen metallteilen (Rohren, Moniereisen, etc.) und kann bei Wohnungsübergreifenden Anlagen (Kabel, Antenne, Netzwerk, Telefon, etc)zu Beschädigung der Leitungen und der angeschlossenen Geräte führen, da auch hier dann Ausgleichsströme über die Schirmleitungen/Masseleitungen fließen.
Insbesondere wenn die PEN Verbindung aufgrund von Alterung schlechter wird, können so auch Brände entstehen.