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Pumukel
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So so schau dir mal ältere TAB Elektro an . Da wurde die PEN -Stützung ausdrücklich verlangt . Bei Anlage die vor Errichtung der Gültigkeit der TAB errichtet wurden gab es diese Forderung nicht, deshalb gibt es auch Anlagen ohne lokalen Erder. Die Forderung das fremde Gewerke und dazu zählen auch Gas und Wasserleitungen nicht für Erdungszwecke verwendet werden dürfen gibt es seit ca 40 Jahren und Länger . Aus diesem Grund gab und gibt es auch die Forderung da einen lokalen Erder nachzurüsten . Denn der Grundsatz die Anlage muss die Bedingungen zum Zeitpunkt der Errichtung erfüllen erzwingt hier die Nachrüstung . Wenn die Anlage aus 1915 stammt gelten die Forderungen aus 1915, sofern es da keine Nachrüstforderungen zur Errichtung eines lokalen Erders gab, noch immer.
Ich geh aber mal davon aus, das durch neue Anschlussverträge aber über diesen Umweg späterer Normen rechtsgültig geworden sind und somit auch der lokale Erder Bestandteil des Anschlusses geworden ist.
Schon allein aus dem Grund ist zwingend anzuraten den lokalen Erder fachgerecht zu errichten.
Ich geh aber mal davon aus, das durch neue Anschlussverträge aber über diesen Umweg späterer Normen rechtsgültig geworden sind und somit auch der lokale Erder Bestandteil des Anschlusses geworden ist.
Schon allein aus dem Grund ist zwingend anzuraten den lokalen Erder fachgerecht zu errichten.