In den von
@Dipol angeführten Fällen war auch alles am PA angeschlossen. Ob richtig oder fehlerhaft sei mal dahingestellt. Und gerade dadurch gab es 2 Todesfälle.
Das hatte ich ursprünglich auch angenommen, aber es stellt sich anders dar:
1. Arztpraxis Bremen: Entgegen meiner ursprünglichen Annahme erfolgte die Spannungsverschleppung an mehreren Türen nicht durch einen spannungsführenden PA-Leiter sondern ein nicht isoliertes Kabel in einer Trockenbauwand.
2. Gymnasium Ostfildern: Hätte der verunglückte Schüler, der von einer anwesenden Ärztin sofort reanimiert wurde, nicht einen angesteckten Heizlüfter getragen und wäre die Tür offen gestanden, wäre es noch länger unentdeckt geblieben, dass die Zarge und bei geschlossener Tür auch Schlosskasten und Klinke unter Spannung stehen.
Auch der tödliche Stromunfall in
München-Neuaubing wäre verhindert worden, wenn der Kabelschirm der nach IEC 60728-11 nicht erdungspflichtigen Fassadenantenne freiwillig mit 2,5 mm² Cu (geschützt) oder 4 mm² Cu (ungeschützt) in den Schutzpotentialausgleich einbezogen worden wäre. Dann hätte die Sicherung bei ausgeschaltetem Licht sofort ausgelöst.
FAZIT: Im Blitzschutz wie auch bei Schutz gegen den elektrischen Schlag verbleiben Restrisiken, die eine unnatürliche Auslese nicht völlig verhindern. Offenbar ist ja auch kein User der Meinung, dass man Türklinken in den Schutzpotentialausgleich einbeziehen sollte.
Als BSFK und bekennender Erdungsfanatiker würde ich bei einem Neubau empfehlen bei der Erstellung der Erdungsanlage zu unerheblichen Mehrkosten eine eigene Anschlussfahne an einer Stahltreppe vorzusehen. An einem Altbau würde ich das weder an einer einteiligen Stahltreppe noch einer geteilten empfehlen. Anders bei Gebäuden mit einem Blitzschutzsystem, wo bei Unterschreitung von Trennungsabständen Handlungsbedarf nach Reihe IEC 62305 besteht.