Veränderung elektrische Anlage mit RCD-Pflicht

Diskutiere Veränderung elektrische Anlage mit RCD-Pflicht im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen. Ich habe jetzt schon gelernt, dass ein RCD bei einem neuen Leitungskreis in einer Wohnung notwendig ist. Im Fall von...
  • Ersteller Neueinsteiger_Frank002
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Versetzen bedeutet den Aufbauort zu verändern, der ändert sich aber nicht bei einer Reparatur oder Instandhaltung!
Begreifst du das nicht. Die Steckdose bleibt bei Reparatur da wo sie war. Nur das Gehäuse ändert sich geringfügig. ( Bauartbedingt)
 
Tja, wo kein Kläger, dort auch kein Richter, es gibt in German noch hunderttausende E- Anlagen, dringend zumindest etwas auf den aktuellen Stand gebracht werden sollten, wobei sich hier um eine simple zu minival versetzende Steckdose handelt. Pumukel, nach meiner Meinung nach hast du die Realität hier in Deutschland verpasst. Träum weiter.
 
nöö hab ich nicht . Denk mal darüber nach warum sich Normen verändern ? Das ist ja der Krebsschaden in Deutschland das Anlagen mit klassischer Nullung die 40 Jahre und Mehr auf dem Buckel haben nicht modernisiert werden müssen . Selbst Anlagen die noch Schutz durch nichtleitende Räume haben müssen nicht erneuert werden solange sie die Anforderungen zum Zeitpunkt der Errichtung erfüllen. Die Einzigen die daran etwas ändern können sind die Elektriker vor Ort indem sie eben die Forderungen der Norm durchsetzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Achja, unsere "Klimakleber" wollen ja die Welt retten, dann werden wohl in Kürze sehr viele Elektriker für Windkraftanlagen gesucht, good luck für diese armen Teufel.
 
In einem EP Fachbeitrag wird der Austausch eines H gegen ein B Automaten als Änderung angesehen, sodass neue Normen (RCD) gelten. Nicht frei zugänglich.
Fachartikel

Ein anderer Beitrag sieht das bei einer Einfachsteckdose, die gegen eine Doppelsteckdose getauscht wird, so.
 
Ist ja wohl im Falle des Austauschs von H nach B wohl klar, den diese sind nicht Gleich oder Höherwertig .
Typ H Kurzschlussschutz 2-3 fach *In , B 3 bis 5 fach *In.
Das trifft auch auf den Austausch von Einfach zu Zweifachsteckdosen zu. Beim Austausch einer Schuko steckdose ( Einfach ) zu einer Schukosteckdose ( mit erhöhtem Berührungsschutz) ist diese Höherwertig.
 
Achja, unsere "Klimakleber" wollen ja die Welt retten, dann werden wohl in Kürze sehr viele Elektriker für Windkraftanlagen gesucht, good luck für diese armen Teufel.
Dieser Beitrag ist wenig sinnvoll. Wir führen hier eine seriöse Diskussion.

Tja, wo kein Kläger, dort auch kein Richter, es gibt in German noch hunderttausende E- Anlagen, dringend zumindest etwas auf den aktuellen Stand gebracht werden sollten, wobei sich hier um eine simple zu minival versetzende Steckdose handelt. Pumukel, nach meiner Meinung nach hast du die Realität hier in Deutschland verpasst. Träum weiter.
Na, ja, man muss nicht immer mit Pumukel einverstanden sein, aber gerade er sieht hier die Realität. Wenn die "Nachrüstpflicht" von Elektrikern ohne Rückgrat mal so mal so gehandhabt wird haben wir in 2050 noch hunderttausende 2-adrige oder 3-adrige-ohne-FI Anlagen. (Ich glaube, momentan sind es noch Millionen). Es wird nicht verlangt, die Anlage auf den aktuellen (2023) Stand zu bringen. Es wird einen FI Schalter von noch keine 50 Euro verlangt.

Warum schafft ein Land wie Österreich das (spätestens bei Mieterwechsel wenn ich es richtig verstanden habe, das würde auch die Beseitigung einer 2 adrigen Installation verlangen, korrekt?). Auch in anderen Ländern gibt / gab es Nachrüstpflichten. Ich habe im West / Südeuropäischen Ausland noch nie eine Instatallation ohne FI gesehen. Deutschland ist ja nicht gerade ein armes Land.
 
Richtig hier wird bei Mieterwechsel eine Nachrüstforderung verlangt. Das ist aber ein Eingriff in das Eigentum des Vermieters. Und genau das will unsere Regierung nicht bzw hat sie dazu keinen Ar... in der Hose.
 
(Pumukel) schwadroniert von aktuellen Normen, die das aber gar nicht hergeben
Der Stand bis jetzt ist doch, s. @Dipol #27, die "Verlautbarung" vom 15.05.1999 (gibt es nichts aktuelleres?) zu der Norm, die meiner Meinung nach ganz klip und klar sagt "Änderung ist Ånderung".

Das führt zwar zu teilweise absurden Ergebnissen ("grün anstreichen einer Steckdose", oder vielleicht besser, dem 4-Fachrahmen von @karo28), oder zu "muss das wirklich sein wenn ich die Steckdose 20 cm im Brüstungskanal verschiebe, und wenn das geht, dann ist abmontieren / neumontieren an anderer Stelle doch auch wohl erlaubt?"

Aber vielleicht wollte das Gremium eine Grenze ziehen, und Grenzen sind immer ein wenig arbiträr.

Ich zitiere nochmal den relevanten Teil:

Das für die Norm DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 „Errichten von Niederspannungsanlagen -Teil 4-41: Schutzmaßnahmen - Schutz gegen elektrischen Schlag (IEC 60364-4-41:2005, modifiziert); Deutsche Übernahme HD 60364-4-41:2007“ zuständige DKE-Unterkomitee 221.1 „Schutz gegen elektrischen Schlag“ gibt als Hilfe für die Anwender folgende Hinweise zur Norm.

1. DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 gilt für neu zu errichtende Anlagen.
2. Aus den normativen Anforderungen ist eine Nachrüstpflicht für bestehende Anlagen nicht abzuleiten.
3. Änderungen und Erweiterungen von bestehenden Anlagen sind nach DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 auszuführen.​

(Textformattierungen von mir). Also keine allgemeine Nachrüstpflicht (z.B. ab 1.1.20xy), sondern nur bei Änderungen und Erweiterungen.

@karo28 kommt jetzt mit 2 Kategorien (Ä&E von bzw. an bestehenden Anlagen) und räumt sich für die "an" Kategorie das Recht ein, eine Risikoabschätzung zu machen. Das (die Risikoabschätzung) mag eine pragmatische und vielleicht sogar eine gute Lösung sein, meiner Meinung nach gibt genau das die Norm nicht her.

Sprachlich mag es vielleicht einen geringfügigen Unterschied geben zwischen Änderungen an bzw. von bestehenden Anlagen, bei "Erweiterungen an bestehenden Anlagen" oder "Erweiterungen von bestehenden Anlagen" sehe ich nun wirklich keinen Bedeutungsunterschied. Die Verlautbarung soll eine Klarstellung sein, "Hilfe für Anwender". Sicherlich hat das Komitee nicht beabsichtigt hier eine 2. Kategorie zu introduzieren und diese dann gänzlich unbesprochen zu lassen.

Und im Übrigen, für die Risikoabschätzung kann man genau so viele "absurde" Beispiele konstruieren.
 
In einem EP Fachbeitrag wird der Austausch eines H gegen ein B Automaten als Änderung angesehen, sodass neue Normen (RCD) gelten. Nicht frei zugänglich.
Fachartikel

Ein anderer Beitrag sieht das bei einer Einfachsteckdose, die gegen eine Doppelsteckdose getauscht wird, so.
Ich hätte gerne € 2,00 gespendet, aber die Zahlung mit meiner Kreditkarte wurde von Paypal nicht akzeptiert.
 
In einem EP Fachbeitrag wird der Austausch eines H gegen ein B Automaten als Änderung angesehen, sodass neue Normen (RCD) gelten. Nicht frei zugänglich.
Fachartikel
Als mit dem Autor befreundeter User wage ich ohne Rückfrage ein Kurzzitat:
Michael Lochthofen schrieb:
Aus meiner Sicht ist der Austausch eines „H“-Automaten gegen einen „B“-Automaten eine Änderung einer Anlage. Entsprechend muss der geänderte Stromkreis dann den aktuellen Regelwerken entsprechen.

Vorgehensweise. Bevor die H10A-Sicherungsautomaten nun gegen heute übliche B16A-Automaten getauscht werden, sollte geprüft werden, ob damit die Anlage auch noch sicher ist.
 
Hallo Dipol,
liegt da nicht das Kopierrecht beim Verlag?
Ich denke, ein Kurzzitat ist hier zulässig, nur aus der VDE nicht.
Zum Gluck habe ich ja noch den Beitrag als Freie Version gefunden.
 
Leute, driften wir hier jetzt auf Steckdosenniveau ab, wenn ihr versteht was ich meine?

Ich mache mich doch nicht lächerlich und versuche irgendwehm zu erzählen, er müsse nun seine Anlage erneuern weil ich statt eines H-LS nun ein B-Modell einbaue.
z.B. bei der Erneuerung des Zählerschranks.

Konsequenz wird, sein: Da ist die Tür, ich lasse alles wie es ist!
 
Ja, mit dem B LS war mir eine Anpassung auch neu.
Wir haben Führer auch einfach H gegen B getauscht.
Wenn da noch teilweise 2 Ader-Leitungen mit klassischer Nullung liegen müsse, ich nach dem EP Beitrag die H-LS eingebaut lassen. Ich finde es eine schlechte Lösung, wenn jetzt defekte H-LS gegen 40 Jahre alte H-LS aus der Bucht getauscht werden. Da traue ich einem neuen Typ B von seriösen Händler mehr.

Auf der anderen Seite sind viele Autoren der Fachzeitschriften Gutachter, Sachverständige ...
Dann hat man im Schadensfall möglicherweise schlechte Karten.
 
Leute, driften wir hier jetzt auf Steckdosenniveau ab, wenn ihr versteht was ich meine?

Ich mache mich doch nicht lächerlich und versuche irgendwehm zu erzählen, er müsse nun seine Anlage erneuern weil ich statt eines H-LS nun ein B-Modell einbaue.
z.B. bei der Erneuerung des Zählerschranks.

Konsequenz wird, sein: Da ist die Tür, ich lasse alles wie es ist!
Ja, mit dem B LS war mir eine Anpassung auch neu.
Wir haben Führer auch einfach H gegen B getauscht.
Wenn da noch teilweise 2 Ader-Leitungen mit klassischer Nullung liegen müsse, ich nach dem EP Beitrag die H-LS eingebaut lassen. Ich finde es eine schlechte Lösung, wenn jetzt defekte H-LS gegen 40 Jahre alte H-LS aus der Bucht getauscht werden. Da traue ich einem neuen Typ B von seriösen Händler mehr.

Auf der anderen Seite sind viele Autoren der Fachzeitschriften Gutachter, Sachverständige ...
Dann hat man im Schadensfall möglicherweise schlechte Karten.

Man kann dem Auftraggeber erklären was es für gesetzliche Möglichkeiten gibt und gegebenenfalls die Finger davon lassen ("dann kümmern Sie sich bitte um Ihren eigenen Kram", um höflich zu bleiben). Theoretisch kriegt er es auch bei einem anderen Elektriker nicht.
 
steht da. Ist jedoch als eigene Meinung gekennzeichnet
mich stört aber, dass er danach bespricht "falls ein RCD vorhanden ist". Dadurch wird es wieder ein bisschen schwammig.

Wobei, natürlich, auch in 2023 gibt es noch Stromkreise o. FI Pflicht (DLE, Herd, usw.).
 
Man kann dem Auftraggeber erklären was es für gesetzliche Möglichkeiten gibt und gegebenenfalls die Finger davon lassen

Ja, das mag sein.
Problem ist aber doch wohl: Wenn ich mir derart die Hose mit der Kneifzange zumache (z.B. schrottigen H-LS mit mangelhaftem Schutzniveau drin lassen, statt besseren B-LS verwenden nur weil es irgendwer im Internet/der Fachpresse so interpretiert) dann brauch ich morgen doch garnicht mehr sinnvoll Arbeiten zugehen!
 
Thema: Veränderung elektrische Anlage mit RCD-Pflicht
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