Zähler defekt?

Diskutiere Zähler defekt? im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Moin moin, Ich hoffe jemand kann mir helfen. Dieses Jahr hatte ich eine hohe Nachzahlung gehabt. Laut dem Zähler sollte ich angeblich letztes...
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Den kann aber - wie der Name schon sagt - nur ein Gericht bestellen. Dazu wäre aber ein Titel notwendig - sprich eine Klage, die dem Gericht veranlasst, dort einen gerichtlich zugelassenen SV zwecks Prüfung für den Fall zu beauftragen. Und glaube mir, die Gerichte haben wirklich keine lange Weile, dass die sich freiwillig mit solchen Bagatellen beschäftigen, die Klage wird vorher abgebügelt und niedergeschlagen. Ist auch alles zu kostspielig und auch nicht jede Rechtsschutz wird da mitgehen.
Und im Fall des Falles reichen glaubhafte Zeugen, darauf beruhen übrigens die meisten Zivilklagen.

Sorry, aber das ist von vorne bis hinten völliger Unsinn. Dass Du als Gutachter das schreibst, macht es nur noch schlimmer.

1.) Es ist kein "Titel" notwendig. Google erstmal was ein "Titel" ist.
2.) Es ist auch keine Klage nötig, im Gegenteil, das selbständige Beweisverfahren läuft KOMPLETT vor einer etwaigen Klage.
3.) Auch wenn die Gerichte keine Langweile haben, geht eben genau deswegen das st. Beweisverfahren sehr zügig.
4.) Wieviel "Bagatellen" (wir reden hier von einem wahrscheinlichen Schaden im 4stelligen Bereich) hast Du denn vor welchen Gerichten verhandelt, erzähl mal?
Bei wie vielen Klagen bist Du denn als gerichtlich bestellter Sachverständiger tätig gewesen (Fallzahl in den letzten 5 Jahren, sagen wir mal)?
5.) Es wird nicht EINE Klage "abgebügelt und niedergeschlagen". Erst Recht nicht "vorher". Auf welcher Grundlage der ZPO sollte das vorgerichtlich passieren? Wir sind hier nicht im Strafrecht, wo es teilweise nichtmal zur Aufnahme von Ermittlungen kommt, geschweige denn zu einem Verfahren, wenn ein Staatsanwalt keine Lust hat. Denn den gibt es im Zivilverfahren nicht.
6.) Es reichen eben KEINE "glaubhafte Zeugen". Es reicht nichtmals eine Gutachtertype wie Du, weil parteiisch, d.h. von eine Partei beauftragt.

Ich kann nur den Kopf schütteln, wie man in so kurzem Text soviel Unsinn verzapfen kann auf einmal! :mad:
 
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Beim Zählerbetreiber Hartnäckig bleiben, die angezeigte Momentanleistung ist defintiiv unmöglich. 800000W währen über 115A pro Phase. Wenn da der Messstellenbetreiber meint, dass währe in Ordnung, dann soll er Dir das mal erklären, wie das bei MAXIMAL 63A Hausanschluss/Wohnungsanschgluss möglich sein soll.

Das ist erst der 2. Schritt!
Der erste Schritt ist die gerichtsfeste Dokumentation, auch wenn ich es gebetsmühlenartig wiederholen muss.
Was nutzt es, wenn irgendwann der Messstellenbetreiber den Zähler tauscht, oder richtig anklemmt, oder beides, oder was-weiss-ich und es DANN funktioniert?
Auf welcher Grundlage willst Du IM NACHINEIN beweisen, WIEVIEL zuviel abgerechnet wurde? DANN wirst Du klagen müssen mit höchst ungewissen Ausgang, es kommt wahrscheinlich irgendein "schmuddeliger Vergleich" zustande und die Kosten sind im Verhältnis zum Ertrag immens.

@ ALL
Ihr geht hier primär davon aus, ein elektrisches Problem lösen zu wollen, wie es auch in 99% der Fälle richtig ist.
Hier aber ist offensichtlich ein Schaden entstanden, den es wieder hereinzuholen gilt. Wirksam, kostengünstig und nachhaltig. Damit steht an erster Stelle eine zivilrechtlich-juristische Komponente.
DANN steht die Lösung des eigentlichen Zählerproblems auf der Tagesordnung und wenn man bei Schritt 1 Fehler macht, sind diese kaum mehr zu kompensieren.
So ein Fall wie hier (wenn es sich alles so bewahrheitet wie jetzt abzusehen) ist so selten, dass sowohl der Messstellenbetreiber als auch ein Gericht davon ausgehen wird, dass das ja niemals so sein kann. Deswegen, wiederhole ich mich etwa? ;) das st. Beweisverfahren, was auch ein "fauler Richter" nicht ignorieren kann.
 
Das ist erst der 2. Schritt!
das das bei Euch in DE so kompliziert ablaufen muss. Bei mir ist Messtellenbetreiber, Netzbetreiner und Stromlieferant gleich.

Sollte erwiesenermaßen ein Zähler falsch zählen, wird einfach der tatsächliche Verbrauch anhand der Jahresbilanzen der letzten Jahre gerrechnet.
Ausserdem hat der aufgrund der Smartzähler auch Tagesverbräuche und kann relativ leicht beurteilen wann der enorme Anstieg des Stronverbrauches begann.
 
Ja das stimmt. Aber wo könnte man noch suchen? Welche weiteren Möglichkeiten gibt es?

Das mit dem MiD Zähler schaue ich mir an.
Lasse dir am MID einfach längere Strippen ranmachen und in ein ext. Gehäuse packen, so dass man diesen schnell umklemmen kann, um den Verursacher (oder die?) auf die Spur zu kommen. So Viele Möglichkeiten gibt es ja nicht. Man mag ja zwar den Zähler vom Versorger in Verdacht haben, aber denn müsste ja schon eine ganze Serie falsch parameterisiert sein, wenn ein Vergleichszähler exakt den gleichen Verbrauch misst. Und durch Hand auflegen kommt man nicht weiter.

Was anderes würde - wie von einem Anderen vorgeschlagen - ein Gerichtlich bestellter SV auch nicht machen, d.h. erst einmal die Ursache suchen und sowas kostet - da kannst mehrere Jahre lang mal 4MWh für verballern.
Ich selber bin ja zum Glück nicht zugelassen, aber der Kollege hat auch keinen Bock dazu, da dies immer mit viel Geschreibsel verbunden ist. Besondern wenn denn Anwälte dazukommen, dann werden die Gerichtsakten ordentlich mit Blahblah aufgebläht und selbst eindeutige SV-Gutacheten von denen uminterpretiert. Und die Richter haben weder das technische Verständnis, noch überhaupt die Zeit, sich das ganze Zeug (verständlich) durchzulesen. Ich kenne selber ja aus meinem Berufsleben solche Verfahren, da ich diese begleiten durfte. Es ist manchmal einfach nur erstaunlich, wie sich Verfahren trotz eindeutiger gutachterlicher Beweislage drehen können, nur weil die prozessunerfahrene BH an solchen rhetorischen Luschenanwalt geraten sind. Also Recht haben, bedeutet noch nicht auch Recht zu bekommen.
 
Man mag ja zwar den Zähler vom Versorger in Verdacht haben, aber denn müsste ja schon eine ganze Serie falsch parameterisiert sein, wenn ein Vergleichszähler exakt den gleichen Verbrauch misst.
Der Zähler zeigt laut Fotos 80.000 Watt an. Da kann mir der Messtellenbetrieber 758x das Märchen vom einem Vergleichszähler erzählen.
80kW momentane Abnahmeleistung ist schlicht weg nicht nur unrealistisch, sondern einfach nur unmöglich.
 
Soviel Verständnis kannst du einem Richter schon zutrauen das der Originale Zähler und ein Vergleichszähler den selben Messwert aufweisen müssen. Deshalb ist der Einbau eines MID -Zählers schon ein Nachweis das der Originale Zähler falsch zählt. Diesen Vergleichszähler kann jede Elektrofachkraft einbauen .Auch wenn dieser Zähler da nicht plombiert ist. Der Mid -Zähler wird zusätzlich zum Originalem Zähler in die Hauptleitung vom Zähler zur UV eingebaut. Dazu reicht im Allgemeinen der obere Anschlussraum aus.
 
Du musst aber auch Nachweisen das er zu viel zählt . Und das geht nur mit einem echten Vergleichszähler durch doppelte Messung. Das 2 Zähler falsch zählen gibt es normal nicht. Unabhängig davon das ein DLE keine 60 kW und ein Boiler an Schuko keine 18 kW hat.
 
Ich muss gar nichts nachweisen.
Auf den Fots sind 60kW und 18kW zu lesen. Da weiß jeder, dass das nicht sein kann.

Wenn du dein Auto (PKW) betankst und die Tanksäule zeigt 2000 Liter an, fängst du dann auch mit Vergleichsmessungen an? :D
 
Auf den Fots sind 60kW und 18kW zu lesen. Da weiß jeder, dass das nicht sein kann.

JEDER der ein Typenschild lesen kann, der ggf. noch Dreisatz kann, der weiss, was ein Hausanschluss leisten kann und das aufgrund der Absicherung berechnen kann.

Also hier quasi jeder der "schon länger Schreibenden". Nur eben kein Richter. Der möchte das so "vorgekaut" bekommen, dass er es dann selber glaubt und dazu muss er sich
a) selber einarbeiten oder
b) das von einem Unparteiischen vorgelegt bekommen und es nur grob überfliegen

Was glaubst Du, ist ihm lieber und wo ist die Fehlurteilanfälligkeit geringer?

Der 2. Schritt ist ja auch noch dann zu bewerten, wie hoch der Mehrverbrauch ausgefallen ist.
Da wird natürlich gerne mit dem Vorjahresverbrauch argumentiert.
War der TE aber dieses Jahr besonders sparsam, wäre auch der Vorjahresverbrauch schon zu viel.
Nimmt man den Durchschnitt der letzten Jahre, KANN das besser sein, muss aber nicht, kommt auf den Einzelfall an.
 
Soviel Verständnis kannst du einem Richter schon zutrauen das der Originale Zähler und ein Vergleichszähler den selben Messwert aufweisen müssen. Deshalb ist der Einbau eines MID -Zählers schon ein Nachweis das der Originale Zähler falsch zählt.

Du kennst keine Rechtsanwälte. Was glaubst Du, wie kreativ der Anwalt der Gegenseite Dir Deinen Vergleichszähler(aufbau) "auseinandernimmt"?
Ich erspare mir hier Vorschläge.

Wenn Du jetzt die Kosten für den Umbau (Zähler, EFK) plus Beweisaufnahme nimmst, glaubst Du, es käme günstiger, als wenn sich ein ger. best. Sachverständiger nur das VORHANDENE anschaut und das dokumentiert? Dazu noch erheblich qualitativ verwertbarer? (s. meine anderen Beiträge).
 
das das bei Euch in DE so kompliziert ablaufen muss. Bei mir ist Messtellenbetreiber, Netzbetreiner und Stromlieferant gleich.

Das bringt Dir leider in diesem Fall auch nichts. Der TE will Geld zurück. Wer das ihm am langen Ende zahlt, ist erstmal irrelevant.
 
Das bringt Dir leider in diesem Fall auch nichts. Der TE will Geld zurück. Wer das ihm am langen Ende zahlt, ist erstmal irrelevant.

Lies mein ganzes Posting, dann beschreibe ich eher das Gegenteil.

Ich würde nochmals urgieren, und zwar nicht nur beim Meßstellenbetreiber, sondern auch beim Stromlieferanten.
 
Dein sonniges Gemüt in allen Ehren, aber was soll denn der Stromlieferant denn an der Situation ändern? :confused:
Den freut es, je mehr Strom verbraucht wird, desto besser. Glaubst Du allen Ernstes, der würde sich über das, was sein Messtellenbetreiber ihm da vorsetzt, hinwegsetzen und einem ENDKUNDEN glauben? Im Leben nicht, selbst in Österreich nicht!

Zumal der Messtellenbetr. ja glaubhaft versichern wird, dass er den Zähler ja bereits ausgebaut, geprüft und für in bester Ordnung befunden hat!
 
Tja, ich kenne da eben nur EVN (und Verbund) und die sind in der Regel tatsächlich sehr bemüht, dass ihre Abrechnungen auch stimmen.

Ansonsten: gibt es in DE sowas wie einen Konsumentenschutz?
 
Ich würde nochmals urgieren, und zwar nicht nur beim Meßstellenbetreiber, sondern auch beim Stromlieferanten.
Ich bezweifel das da was ernstes passieren würde. Den Lieferanten habe ich als erstes kontaktiert. Seine Aussage war, dass die da nichts machen können da der Zähler das Eigentum von Stromnetz HH.
Dein sonniges Gemüt in allen Ehren, aber was soll denn der Stromlieferant denn an der Situation ändern? :confused:
Den freut es, je mehr Strom verbraucht wird, desto besser. Glaubst Du allen Ernstes, der würde sich über das, was sein Messtellenbetreiber ihm da vorsetzt, hinwegsetzen und einem ENDKUNDEN glauben? Im Leben nicht, selbst in Österreich nicht!

Zumal der Messtellenbetr. ja glaubhaft versichern wird, dass er den Zähler ja bereits ausgebaut, geprüft und für in bester Ordnung befunden hat!

Das glaube ich nämlich auch.

Tja, ich kenne da eben nur EVN (und Verbund) und die sind in der Regel tatsächlich sehr bemüht, dass ihre Abrechnungen auch stimmen.

Ansonsten: gibt es in DE sowas wie einen Konsumentenschutz?

Doch gibt es. Ich habe mich gestern schriftlich bei Schlichtungsstelle Energie e. V gemeldet. Es gibt noch den Verbraucherschutz.

@ALL:

Bei dem MID Zähler bin ich mir nicht so sicher. Um das zu machen muss ich einen Elektriker finden der das dann für mich macht. Wie schon gesagt ich bin nicht vom Fach. Da würde ich lieber die Finder davon lassen.
 
Der gerichtlich bestellte Sachverständige wird vom Gericht bestellt und der Kostet deutlich mehr als der Mid-zähler inklusive Einbau. Zu der Zählerprüfung sage ich nur das eben der Messstellenbetreiber auch den Zähler prüfen läst und ob das Ergebnis dann stimmt .....
 
Doch gibt es. Ich habe mich gestern schriftlich bei Schlichtungsstelle Energie e. V gemeldet. Es gibt noch den Verbraucherschutz.
Halt uns bitte am laufenden, ob da was rauskommt.

Ich kann es eigentlich kaum glauben, dass der Messstellenbetreiber hier derart stur reagiert, bei Zählerangaben, die es defintiiv technisch gesehen gar nicht geben kann.
 
Der gerichtlich bestellte Sachverständige wird vom Gericht bestellt und der Kostet deutlich mehr als der Mid-zähler inklusive Einbau. Zu der Zählerprüfung sage ich nur das eben der Messstellenbetreiber auch den Zähler prüfen läst und ob das Ergebnis dann stimmt .....

Da aber Dein selbst gefrickelter (bzw. von DEINEM Beauftragten eingebauter) MID-Zähler vor Gericht NULL Beweiskraft erlangt, ist das Geld zum Fenster herausgeworfen, was diesen Teil betrifft.
Um mal die Dimensionen transparent zu machen, stell doch bitte mal den Kostenvergleich (gerichtl. best. SV / MID-Zähler +Einbau+Auswertung durch eigenen SV) gegenüber.

Wenn es um den Verdacht ginge, dass ein Zähler, sagen wir mal, 10-20% zuviel zählt, wäre ich ja bei Dir, um das erstmal FÜR EINEN SELBER zu verifizieren und DANN Maßnahmen einzuleiten. Hier aber ist die Fehlfunktion so offensichtlich, dass man sich das sparen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Doch gibt es. Ich habe mich gestern schriftlich bei Schlichtungsstelle Energie e. V gemeldet. Es gibt noch den Verbraucherschutz.

Das kann man NEBENBEI machen, bringt aber nichts. (Eigene Erfahrung). Denn diese Jungs entscheiden (nach sehr langer Zeit), wenn überhaupt, nach Papierform. Soll heißen, wurde eine Preiserhöhung wirksam angekündigt, wurde ein Vertrag eingehalten etc.
Sie entscheiden nichts, was vor-Ort passiert. Sie entscheiden nichtmals, ob eine Preiserhöhung den Billigkeitsanforderung des § 315 BGB entspricht. Sie übernehmen keinerlei Beweissicherung etc.
Da sitzen eher Juristen/Assessoren, denn Elektriker.

Aber wie gesagt, schaden kann es nicht, Du solltest Dir nur nicht viel davon versprechen.
 
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