Erder konnte bei Erstinbetriebnahme nicht überprüft werden

Diskutiere Erder konnte bei Erstinbetriebnahme nicht überprüft werden im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo! Ich poste mal die Frage hier, vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich bin aus Österreich und habe neulich ein Haus vom Bauträger gekauft -...
  • Ersteller alfredo_ildesonfo
  • Erstellt am
Uns hilft es hier nicht weiter, mit Normen um sich zu werfen, sondern wir brauchen eine physikalisch sinnvolle Lösung, damit der TE mit seiner Erdung ruhig schlafen kann. Wenn wir konsequent nach Norm arbeiten in diesem Fall hier, müsste er das Haus abreissen und neu bauen.
Man muss nicht mit Normen um sich werfen. Wer ständig über ungelesene Normen herzieht, den nehme ich nicht ernst. Lies endlich die Norm oder bleib fortbildungsfaul aber wenigstens beim Thema.
 
Ist es denn überhaupt eine Anlage im TN System?
nicht vielleicht doch ein TT? dann wäre eine Anlage ohne Erder wirklich gefährlich.

hallo, ich habe soeben im Prüfprotokoll nochmal nachgesehen, es handelt sich um eine TT Netzsystem. Könnt ihr mir erklären was das Risiko ist, also was passieren kann und ob ich durch mein Verhalten das Risiko minimieren kann?

-> Messen lassen: das habe ich jedenfalls vor.
 
Anbei auch den Prüfbericht, falls er behilflich ist
 

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Könnt ihr mir erklären was das Risiko ist, also was passieren kann und ob ich durch mein Verhalten das Risiko minimieren kann?

Beim TT - System ist für das Auslösen der RCDs (bzw. Abschaltbedingung) eine brauchbare lokale Erdung notwendig. Weil der PE bei diesem Netzsystem sozusagen nicht direkt zum Trafosternpunkt zurückgeführt wird, sondern über das hochohmigere Erdreich
 
Ich würde mal davon ausgehen, dass die bei dir vorhandene Erdung ausreicht, um rechnerisch die 30mA RCDs zu werfen, im Fehlerfall.

Da reicht es schon (rechnerische) wenn ein Meter Banderder im Beton der Bodenplatte liegt.

Um einen höheren Sicherheitsfaktor zu haben strebt man natürlich bessere Erder an. Aber rechnerisch würde ein Wert von 1600 Ohm reichen.

Lass am besten den Wert baldmöglichst messen, dann hat man Gewissheit und kann ruhiger schlafen.
 
Anbei auch den Prüfbericht, falls er behilflich ist

Sieht doch garnicht so schlecht aus. Die Funktionalität des Schutzes durch RCD hat er doch bestätigt. Da kann die Erdung keine großen Mängel haben.


Die festgestellten Mängel beim Potentialausgleich wären zu beseitigen, oder gibt es überhaupt keine Metallrohrsysteme oder BK / Antennenanlagen?

Sind aber nicht als akut gefährlich einzustufen, wie er schreibt.


Den scheinbar fehlenden Überspannungsschutz sollte man nachrüsten.


Und bei einer Steckdose ist der zulässige Spannungsfall leicht überschritten. Das ist aber kein gravierendes Problem.
 
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Wenn es nicht passt, müsste beim Prüfen eine zu hohe Berührungsspannung aufgefallen sein.
 
Die festgestellten Mängel beim Potentialausgleich wären zu beseitigen, oder gibt es überhaupt keine Metallrohrsysteme oder BK / Antennenanlagen?
Es gibt Kupferzuleitung für die Kommunikation.
Die anderen Rohre sind glaube ich alle nicht aus Metall (PE Rohre fürs Wasser und dann noch für die FuBo Heizung).

Antenne gibt es keine.

SAT ist geplant - aber erst später.
 
Um einen höheren Sicherheitsfaktor zu haben strebt man natürlich bessere Erder an. Aber rechnerisch würde ein Wert von 1600 Ohm reichen.

Lass am besten den Wert baldmöglichst messen, dann hat man Gewissheit und kann ruhiger schlafen.
Also alles über 250Ω wäre bei mir nicht nur unzureichend sondern mangelhaft und ist nachzubessen!
 
Also alles über 250Ω wäre bei mir nicht nur unzureichend sondern mangelhaft und ist nachzubessen!

Bei früheren unisolierten Bodenplatten wäre für mich alles über 20 Ohm suspekt. Isolierte Wanne habe ich keine Erfahrung. Ist mir die letzten Jahre nicht untergekommen, nur Gebäude mit direkt auf Kies oder Lehm liegendem Beton. Und bei solchen hatte ich Ausbreitungswiderstände in der Gegend 1,5 Ohm gemessen, bei einer Grundfläche von etwa 150 bis 800 m².
 
SAT ist geplant - aber erst später.

Wenn die Erdung fraglich ist, würde ich dann die Sat-Schüssel nicht exponiert am Dach montieren, sondern möglichst weit unten und nahe an der Hauswand.

Also mind. 2 Meter unterhalb der Dachrinne und maximal 1 Meter von der Wand wegstehend. Dann braucht sie keinen Blitzschutz. Pot.Ausgleich anzuschließen ist aber schon nützlich.
 
SAT ist geplant - aber erst später.
Nur Außenantennen innerhalb nicht erdungspflichtiger Fassadenbereiche müssen nach ÖVE EN 60728-11 nicht nach Klasse H = 100 kA blitzstromtragfähig mindestens direkt geerdet und in Schutzpotentialausgleich einbezogen werden. Ist nur eine Wohneinheit angeschlossen und unterschreiten die Ableitströme der angeschlossenen Endgeräte 3,5 und künftig 5 mA(eff) ist auch der PA ins freie Ermessen gestellt.

Als Erder sind nach dieser Norm als einzelner Tiefenerder einer mit mind. 2,5 m + 0,5 m oder ein Oberflächenerder mit 5 m Länge in 0,5 m Tiefe und 1 m Wandabstand gefordert. Diese Maße werden durch strengerere nationale Forderungen mit 4,5 m Tiefenerder bzw. 10 m Oberflächenerder überlagert.

Wäre der Ringerder nach ÖVE E 8014 pflichtgemäß eingebaut worden, hätte sich die Diskussion über Erder vom Typ A erübrigt.

Wenn die Erdung fraglich ist, würde ich dann die Sat-Schüssel nicht exponiert am Dach montieren, sondern möglichst weit unten und nahe an der Hauswand.

Also mind. 2 Meter unterhalb der Dachrinne und maximal 1 Meter von der Wand wegstehend. Dann braucht sie keinen Blitzschutz. Pot.Ausgleich anzuschließen ist aber schon nützlich.
Der kategorische Normverweigerer versucht sich an den Maßen der in der nationalen Lobbyisten-Norm VDE 0855-1 von 1971-07 für nicht erdungspflichtige Fassadenbereiche. :p

Die 2 m unterhalb von Dachrinnen aber auch auf Giebelseiten rechtwinklig zu den Dachkanten stimmen, der Wandabsbstand von 1 m ist falsch, richtig ist 1,5 m.
 
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SCHOCKSCHWERENOT: Der kategorische Normverweigerer benennt die 1972 in einer nationalen VDE 0855-1 von 1972 ausgewürfelten nicht erdungspflichtigen Fassadenbereiche. Irgendwann nennt er auch die pöse Lobbyisten-Norm in der das noch heute steht.

Da brauche ich keine Norm-Nummern zitieren, um zu wissen, wo eine Satschüssel montiert gehört, dass sie nicht blitzstromtragfähig geerdet werden muss.

Zum Thema ausgewürfelt, könnte man später immer sagen, das war Unfug damals. Ich möchte nicht wissen, was die in 10 oder 20 Jahren behaupten, was heute für ein Unfug ausgewürfelt worden ist.
 
Da brauche ich keine Norm-Nummern zitieren, um zu wissen, wo eine Satschüssel montiert gehört, dass sie nicht blitzstromtragfähig geerdet werden muss.
Offenbar doch, denn sonst hättest du den richtigen Abstand von 1,5 m benannt und die Montage nicht nur nach Normenstand von 1959 auf die Traufseiten beschränkt.

Zum Thema ausgewürfelt, könnte man später immer sagen, das war Unfug damals. Ich möchte nicht wissen, was die in 10 oder 20 Jahren behaupten, was heute für ein Unfug ausgewürfelt worden ist.
Ich plädiere schon lange dafür die Voodoo-Zoone durch Physik (= Blitzkugelverfahren) abzulösen, denn eine Fassade kann nicht dort noch passiv schützen wo mit Blitzschutzsystem und niederimpedanter Blitzstromableitung bereits der geschützte Bereich LPZ 0B verlassen wird. In Bitzschutzklasse 3 ist das mit 1,5 m Fassadenabstand > 19,01 m Gebäudehöhe oder ab 17,01 m Antennenhöhe der Fall.

Wäre ein Ringerder vorhanden, gehe ich davon aus, dass die Elektrofachkraft weniger Skrupel gehabt hätte und mit dem wäre selbstredend kein Erder vom Typ A erforderlich..
 
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Isolierte Wanne habe ich keine Erfahrung. Ist mir die letzten Jahre nicht untergekommen, nur Gebäude mit direkt auf Kies oder Lehm liegendem Beton. Und bei solchen hatte ich Ausbreitungswiderstände in der Gegend 1,5 Ohm gemessen, bei einer Grundfläche von etwa 150 bis 800 m².

Ich hab keine Wanne aber eine isolierte WU Bodenplatte. Drumherum hab ich einen Ringerder gezogen der an mehreren Stellen über Fahnen mit dem Fundamenterder verbunden ist. Die Blitzableitungen sind mit dem Ringerder verbunden. Also so wie es eigentlich sein soll.
0,96 Ohm Erdungswiderstand laut Prüfbefund.
Und ich habe auch gerade im Prüfbefund entdeckt, dass auch die FIs geprüft werden. IA mA 24, tA m-sec um die je 200. Womit ja eigentlich die Funktionssicherheit unabhängig vom Erdungswiderstand auch sichergestellt wird oder ?
 
Offenbar doch, denn sonst hättest du den richtigen Abstand von 1,5 m benannt und die Montage nicht nur nach Normenstand von 1959 auf die Traufseiten beschränkt.

Ja, ich habs ja kommen sehen: Ich habe es zwar nicht explizit erwähnt, es ist doch logischerweise auf der Giebelseite genau so. Oder muss ich explizit noch dazu schreiben, dass hier keine Dachrinne liegt?

Laut meiner Fachliteratur gehe ich von 1 Meter aus. Ich suche das Buch aber jetzt nicht heraus.

Und wenn es wirklich falsch wäre, bin ich auf der sicheren Seite.

Ich dürfte ja wohl eine "bessere Hausnorm" anwenden.
 
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Thema: Erder konnte bei Erstinbetriebnahme nicht überprüft werden
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