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karo28
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wie kann dss denn sein Ich dachte immer du hast die als Abo
Die DIN 18015 ist keine DIN VDE 18015. Warum wohl...
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wie kann dss denn sein Ich dachte immer du hast die als Abo
Klingt eher wie ein Märchen, so wie "Tischlein deckt dich". Ich habe genauso viel Neubauten im EFH-Bereich gesehen, wo das so umsetzt wurde, wie Möbelhäuser, die einen solchen Tisch führen.Hallo,
bei der Fachzeitschrift de ist ein Beitrag zur neuen Din 18015 erschienen
Elektroplanung in Wohngebäuden - elektro.net
Denke mal eher nicht, wenn man den Nebensatz "..Betrachtung von Dauerströmen ..... in elektrischen Anlagen." entsprechen intrepretiert. Hohe Dauerströme hat man in einer Whg/EFH mit zentraler Wärmeerzeugung nicht, also wird sich da nichts ändern. Anders sieht es vielleicht aus, wenn was Gewerbliches dabei ist.Jetzt wird die max. Anzahl der einem RCD nachgeschalteten Stromkreise festgelegt.
Damit geht die Zahl der RCD wohl nach Oben.
Das wird nicht reichen, da wird denn eine Leitung ab Trafostation notwendig sein. Das Thema ist eher unausgegoren. Auch wird es in naher Zukunft so kommen, dass der Strom für die E-Autos nicht mehr vergünstigt oder sogar umsonst angeboten wird, sondern mit ähnlich Steuersätzen beaufschlagt wird wie Treibstoff. Zuhause in der eigenen Garage Strom tanken, wird genauso sein wie Zuhause Schnaps brennen. Entweder hast du da eine verblombte Anlage, wo automatisch der kWh-Preis mit 200% Steuern beaufschlaght wird oder es ist illegal. Es wird viele öffentliche Ladezäulen geben, wo du Laden und bezahlen kannst!Auch weitere Punkte wie die Versorgung der Ladeplätze für E-Auto sind von Bedeutung.
Da wird die Leitung ab Zählerschrank gelegt.
Korruption und Lobbyismus wohin man schaut ... .
Damit bist du nicht der Einzige und es ist schon mehr als diverse EFK vorweisen können.Erst mal werde ich mich in diese Norm einlesen, leider habe ich keinen direkten Zugriff auf die DIN sondern nur durch die Fachzeitschriften.
Offenbar hast du deine eigene Fußzeile nicht verstanden:Die VDE hab ich als Abo, aber nicht die DIN.
Die DIN ist zudem nicht das was NAV und EnWG als " annerkannte Regeln der Technik" bezeichnen.
Die Kenntnis einschlägiger Normen ist doch nicht auf harmonisierte oder rein nationale VDE-Normen kastriert.DIN VDE 1000-10 schrieb:Elektrofachkraft
"Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann."
Das behauptet gelegentlich der in den Praxisproblemen der Fachzeitschriften omnipräsente und von mir ansonsten geschätzte Werner Hörmann. Für diese Privatmeinung hat er noch keinen Nachweis geliefert und diese Auslegung teilen Juristen wie RA Schnitzler und andere nicht.Prinzipiell wird immer wieder erwähnt, daß die DIN 18015 um gültig zu sein, Vertragsbestandteil sein muß, sofern nicht aus der VDE auf Teile dieser verwiesen wird.
Wohl kaum, eher hohe Summenströme die den FI zum auslösen bringen.Korruption und Lobbyismus wohin man schaut ...
Die Kenntnis einschlägiger Normen ist doch nicht auf harmonisierte oder rein nationale VDE-Normen kastriert.
Aber wenn eine normkonforme Installation vereinbart wurde, sind sie ohne konkludenten Ausschluss - ebenso wie die Neuerungen der DIN 18015-1:2020-05 (nach Ablauf der mir aktuell noch unbekannten Übergangsfrist) - nach meinem Rechtsverständnis in Werkverträgen auch ohne VOB nach BGB von jedem Aufragnehmer geschuldet.
Ich hatte das Thema "Verbindlichkeit von Normen" gleichlautend im Jura-Forum eingestellt und kein einziger Jurist hat der Ansicht meiner verstorbenen Dozenten an der Akademie des Handwerks, wonach auch die Reihe DIN 18015 ohne konkludenten Ausschluß geschuldet ist, widersprochen.Schon eine Klare Vorgabe. Nur gilt die DIN hier nur, wenn vereinbart.
Bislang kenne ich dich nur als Normenskeptiker, dass du Leitungen in der "Diritissima" schräg über die Wand verlegst, traue ich dir nicht zu. Aber jetzt auch im Lager derer gelandet, welche nur bauaufsichtlich abgesegnete Regelwerke für sinnvoll hält?Ich kenne keine Definition, was bei Normen in den Fachgebieten nun als "einschlägige Normen" zu betrachten ist. Das ist leider ein genauso schwammiger Begriff wie die aRdT. Im Baubereich gibt es mit der Bauregelliste (ATV der VOB C) zumindest noch eine Liste der eingefuehrten Baubestimmungen, im Elektrobereich ist da nicht mal die Spur eines Ansatzes einer einheitlichen Definition erkennbar.
Bislang kenne ich dich nur als Normenskeptiker, dass du Leitungen in der "Diritissima" schräg über die Wand verlegst, traue ich dir nicht zu.
Aber jetzt auch im Lager derer gelandet, welche nur bauaufsichtlich abgesegnete Regelwerke für sinnvoll hält?
Seit wann sind die "Summenströme" von der Anzahl der LSS abhängig?Wohl kaum, eher hohe Summenströme die den FI zum auslösen bringen. Endlich eine klare Vorgabe.
Weißt du das noch nicht? unser hier vertretenen VEFK´s sind vorrangig an Buchstaben gebunden. Eigene Gedanken sind ketzerisch.Seit wann sind die "Summenströme" von der Anzahl der LSS abhängig?
Wenn eine EFK das nicht aufgrund anderer Konstellationen hinkriegt - dann 'gute Nacht'.
Ich seit 30 Jahren und SLS sitzen seit der Zeit auch vor dem ZählerIch baue meine Anlagen schon seit 20 Jahren mit Fis für alle Endstromkreise
Die hohen Dauerströme, die auf einmal aktuell werden, kommen durch die E-Mobilität. Nur deshalb ist das plötzlich in der Din. Bei 3 11kW Wall Boxen oder 2 22kW bist du schon über die 44ADenke mal eher nicht, wenn man den Nebensatz "..Betrachtung von Dauerströmen ..... in elektrischen Anlagen." entsprechen intrepretiert. Hohe Dauerströme hat man in einer Whg/EFH mit zentraler Wärmeerzeugung nicht, also wird sich da nichts ändern. Anders sieht es vielleicht aus, wenn was Gewerbliches dabei ist.