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manuel82
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- Beruf
- Elektrotechniker
Hallo zusammen!
Bei uns in Österreich ist die Schutzmaßnahme Nullung seit 1998 (Ausgabe der Nullungsverordnung) ein großes Thema - vorallem bei Neuerrichtungen.
Als Regelwerk kommt sowohl die ÖVE-ÖNORM E-8001 als auch die Nullungsverordnung in Frage - dort sind detailierte Einzelheiten zur Schutzmaßnahme beschrieben.
Wie sieht es aber mit Anlagen aus, die vor 1998 errichtet wurden? Ich konnte leider keine Infos dazu finden. In welchem Regelwerk war die Schutzmaßnahme Nullung beschrieben (EN 1?).
Hintergrund meiner Frage ist Folgender: Kürzlich kam ich zu einer Anlage (errichtet 1990) wo die Schutzmaßnahme Nullung ausgeführt ist. Alle Stromkreise sind genullt - Zusatzschutz bzw. FI-Schutz gibt es keinen - das trifft auch auf sämtliche Schutzkontaktsteckdosen zu. Es handelt sich um ein großes Bürogebäude (ca. 50 E-Verteiler mit jeweils 30 Stromkreisen, versorgt von 2 Trafostationen). Diese Anlage ist nun zu überprüfen (wiederkehrende Prüfung nach E 8001 - Teil 6) bzw. sind Argumente zu finden, die die Nachrüstung des Zusatzschutzes rechtfertigen. Hierzu bräuchte ich die Hintergrundinfos zur Nullung zum damaligen Zeitpunkt.
Gruß,
Manuel
Bei uns in Österreich ist die Schutzmaßnahme Nullung seit 1998 (Ausgabe der Nullungsverordnung) ein großes Thema - vorallem bei Neuerrichtungen.
Als Regelwerk kommt sowohl die ÖVE-ÖNORM E-8001 als auch die Nullungsverordnung in Frage - dort sind detailierte Einzelheiten zur Schutzmaßnahme beschrieben.
Wie sieht es aber mit Anlagen aus, die vor 1998 errichtet wurden? Ich konnte leider keine Infos dazu finden. In welchem Regelwerk war die Schutzmaßnahme Nullung beschrieben (EN 1?).
Hintergrund meiner Frage ist Folgender: Kürzlich kam ich zu einer Anlage (errichtet 1990) wo die Schutzmaßnahme Nullung ausgeführt ist. Alle Stromkreise sind genullt - Zusatzschutz bzw. FI-Schutz gibt es keinen - das trifft auch auf sämtliche Schutzkontaktsteckdosen zu. Es handelt sich um ein großes Bürogebäude (ca. 50 E-Verteiler mit jeweils 30 Stromkreisen, versorgt von 2 Trafostationen). Diese Anlage ist nun zu überprüfen (wiederkehrende Prüfung nach E 8001 - Teil 6) bzw. sind Argumente zu finden, die die Nachrüstung des Zusatzschutzes rechtfertigen. Hierzu bräuchte ich die Hintergrundinfos zur Nullung zum damaligen Zeitpunkt.
Gruß,
Manuel