Neutralleiter Schutzerdung - Nullung

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manuel82

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Hallo zusammen!

Bei uns in Österreich ist die Schutzmaßnahme Nullung seit 1998 (Ausgabe der Nullungsverordnung) ein großes Thema - vorallem bei Neuerrichtungen.

Als Regelwerk kommt sowohl die ÖVE-ÖNORM E-8001 als auch die Nullungsverordnung in Frage - dort sind detailierte Einzelheiten zur Schutzmaßnahme beschrieben.

Wie sieht es aber mit Anlagen aus, die vor 1998 errichtet wurden? Ich konnte leider keine Infos dazu finden. In welchem Regelwerk war die Schutzmaßnahme Nullung beschrieben (EN 1?).

Hintergrund meiner Frage ist Folgender: Kürzlich kam ich zu einer Anlage (errichtet 1990) wo die Schutzmaßnahme Nullung ausgeführt ist. Alle Stromkreise sind genullt - Zusatzschutz bzw. FI-Schutz gibt es keinen - das trifft auch auf sämtliche Schutzkontaktsteckdosen zu. Es handelt sich um ein großes Bürogebäude (ca. 50 E-Verteiler mit jeweils 30 Stromkreisen, versorgt von 2 Trafostationen). Diese Anlage ist nun zu überprüfen (wiederkehrende Prüfung nach E 8001 - Teil 6) bzw. sind Argumente zu finden, die die Nachrüstung des Zusatzschutzes rechtfertigen. Hierzu bräuchte ich die Hintergrundinfos zur Nullung zum damaligen Zeitpunkt.


Gruß,

Manuel
 
Interresant ist also für dich, ob es zum Zeitpunkt der Errichtung schon eine Forderung nach Fehlerstromschutzschaltern jedweder art gab.

Die Schutzmassname Nullung ansich ist durch die eigene Trafostation ja schon vorgegeben/unumstösslich.
 
Servus!

Stimmt, das Hauptinteresse richtet sich mal auf die damaligen Errichtungsbestimmungen. Insbesondere, ob es erlaubt war, Steckdosen (auch in Nassbereichen) nur zu nullen.

Weiteres wären dann die damaligen Nullungsbedingungen interessant - hier bin ich allerdings schon fündig geworden. In der EN 1 - Teil 1, ausgegeben 1989 steht einiges zur Nullung von damals.

Zu guter Letzt sind dann noch schlüssige Argumente aufzustellen, die den Betreiber dazu bringen, zumindest den Zusatzschutz nachzurüsten. Gesetzlich gibt es hier ja kaum Ansätze, die es in bestehenden Anlagen vorschreiben, auf den jetzigen Stand umzurüsten. Ausnahme bildet hier die ESV 2003, hier ließe sich vielleicht was machen...

Zum Thema Nullung: Wenn die Trafostationen die erforderlichen Kurzschlussleistungen liefern kann, dann ist hier grundsätzlich nichts einzuwenden. Fraglich ist aber, wie es mit den weiteren Nullungsbedingungen aussieht. Besonderes Augenmerk gilt hier auch dem Anlagenerder... Im konkreten Fall ist der Trafosternpunkt geerdet und auch die Anlage hat einen zentralen Betriebserder - Problem ist aber, dass anlagenseitig der PEN-Leiter nicht mit dem Betriebserder verbunden ist > Nullungsbrücke fehlt. Die Verbindung des PE-Leiters an der Anlage zum PEN Leiter erfolgt über die Nullungsbrücke in der Trafobox. Betriebserder und Trafoerder sind beide als Fundamenterder im selben Gebäude ausgeführt - Abstand ca. 80m. Wie kann man hier gewährleisten, dass tatsächlich eine sichere Verbindung gegeben ist?

LG Manuel
 
Die Erder sind natürlich miteinander zu verbinden, das fordert doch der Potentialausgleich.

Im besten falle gibt es im ganzen Gebäude nur eine Verbindung zwischen Null und Schutzleiter. Schau mal bei Hensel zum Thema ZEP(Zentraler Erdungspunkt).
 
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