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T.Paul
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Also mit separatem Schutzleiter ab dem 4mm², FI Schutzschalter und zum Nennstrom der Steckdosen passenden Absicherung.
Und dann ließe sich darüber trefflich streiten, ob die nun zur Verteilerzuleitung umgewidmete alte Herdleitung weiterhin Bestandsschutz genießt, oder das ganze eine wesentliche Änderung darstellt.
Wie soll etwas Bestandschutz erlangen, dass zum Zeitpunkt der Errichtung bereits normwidrig war und daher nicht den gesetzlich geforderten anerkannten Regeln der Technik entsprach? Der PEN hat seit nunmehr 46 Jahren einen Mindesrquerschnitt von 10mm^2 CU bzw. 16mm^2 Al - daher verbietet sich eine Änderung von selbst. Die Anlage darf unter der Voraussetzung, dass sich die Umgebungs- und Betriebsbedingungen nicht geändert haben weiter betrieben werden, wie bisher - also als Herdanschluss mit x kW. Jede Nutzungsänderung erfordert eine Anpassung und da es eben keinen Bestandschutz gibt, muss diese den aktuellen Regeln der Technik entsprechen. Mit Ausnahme der Instandsetzung und Reparatur zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustand, darf daran nichts gemacht werden. Und ganz ehrlich, vermutlich hat sich auch mit dem neuen Gerät bereits die Nutzungsart geändert, da sich die Leistung des Gerätes vermutlich über dem des Anschlusses befindet.