@ stromberger unterlasse deine unsinnigen Bemerkungen. Der Staatsanwalt erklärt dir den Siegelbruch. Die Plombe da ist ein Siegel ansonsten wäre die Überflüssig.
Pumukel, jeder hier macht mal "unsinnige Bemerkungen", ich schließe mich da gerne mit ein.
Bei Dir ist es leider so unsagbar viel geworden, dass Dir eine "schöpferische Pause" sicher gut tun würde, um freundliche Worte zu benutzen.
Es ist ja mittlerweile allgemein hier im Forum bekannt, dass Du einige seltsame, "rechtsverquere" Ansichten hegst und pflegst und diese auch noch wiederholst, OBWOHL man Dir hinlänglich deren Unsinnigkeit nachgewiesen hat. Ich kann es mir nur mit Amnesie, Altersstarrsinn oder dem schlichten Wunschgedanken erklären, dass etwas unbedingt "so SEIN sollte", wie man es MEINT.
Zum aktuellen Fall:
Eine Plombe eines VNB an einem Zähler ist kein amtliches Siegel. Damit kann es auch keinen "Siegelbruch" geben.
Ein amtliches Siegel (Dienstsiegel) ist:
"Ein Dienstsiegel wird von einem Amt oder einer Behörde sowie von einem Gericht, Notar, Gerichtsvollzieher, Steuerberater oder einer anderen dazu befugten Stelle (Standesamt, Schule, Bundeswehr usw.) beziehungsweise Berufsgruppe als Siegel geführt."
Ein Elektrikergeselle, der einen Zähler plombiert, ist weder Amt, noch Behörde, noch amtlich befugt.
Die Plombe ist natürlich genauso wie der Zähler selber Eigentum des VNB (oder wem auch immer) und damit ist das Entfernen der Plombe erst einmal eine Sachbeschädigung, mehr nicht. Diese kann auf Antrag zivil verfolgt werden, also auch nichts mit Strafrecht:
Dein "Siegelbruch" nach § 135 StGB greift von daher ins Leere, das Zitat erspare ich mir, denn das zu googlen müsste selbst Dir möglich sein.
Die Plombe an einem Zähler/Verteilung dient lediglich dem VNB dazu "nachzugucken", ob im Falle eines Verdachts auf Unregelmäßigkeiten diese fehlt oder da ist und dann daraus Konsequenzen im Sinne einer so oder so gestalteten Verbrauchsannahme, -schätzung etc. vorzugehen. Wenn sich ein begründeter Verdacht auf Stromdiebstahl ergibt (welcher keineswegs automatisch mit dem Entfernen einer Plombe einhergeht), KANN das natürlich zur Anzeige gebracht werden, um Ermittlungen einzuleiten. Das alles hat aber nichts, aber ein gar nichts mit einem "Siegelbruch" zu tun.
Ist das jetzt endlich in so weit verständlich geworden (was ich aufgrund der Historie mit Dir bezweifele), oder möchtest Du lieber noch eigene Erkundigungen einziehen, ehe Du Dich weiter blamierst und anderen "unsinnige Bemerkungen" unterstellst?
Ein "Mann aus der Praxis" hat es doch ebenfalls schon erklärt, wird dem also auch nicht geglaubt??
Die Plombe sehen wir als Beweis für den Kunden, das er keinen Strom geklaut hat, ob eine dran ist oder nicht, interessiert uns nicht. Die wird erst relevant, wenn der Verdacht aufkommt, dass irgendwas nicht stimmt. Beim Schätzen sind wir gut, und meist zum Nachteil für den Kunden.